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Montabaur 15/3/83

! 5. Bauausgaben, Grunderwerb sowie Straßenober­flächenentwässerungsanteil zum Ausbau der Kirchstraße 168.ooo,oo DM

, 6. Restfinanzierung zum Bau der Leichen­halle 2o.ooo,oo

(Diese Ausgaben sollen durch folgende Einnahmen des Vermögens- ; haushaltes finanziert werden:

1. Ausgleichszahlungen von Beteiligten im Um­legungsverfahren Brunnenstraße 1o.oo,oo DM

2. Erschließungs- und Ausbaubeiträge

(Rest Sespenröther Straße) 1o.ooo,oo DM

3. Landeszuweisung für den Bürgersteigausbau

im Teilbereich der K 161 7.ooo,oo DM

4. Restlicher Kostenanteil des Westerwaldkreises sowie Beteiligung des Kreises beim Ausbau der K 161/ Kirchstraße

5. Restliche Landeszuweisungen zum Bau der Leichenhalle

6. Zuführung vom Verwaltungshaushalt

7. Einnahmen aus Krediten (NeuVerschul­dung)

1o2.ooo,oo DM

4.ooo,oo DM 28.ooo,oo DM

54.ooo,oo DM

8. Einnahmen aus Krediten (Umschuldung) 21.ooo,oo DM

I Für die folgenden Jahre bleibt der Ausbau nahezu aller Orts­straßen auch weiterhin der Schwerpunkt des Investitionsprogrammes.

Nach der Finanzplanung muß 1985 eine Neuverschuldung erwartet werden, auch wenn von der Möglichkeit, Vorauslei­stungen auf die Beiträge zu erheben, Gebrauch gemacht wird.

Die freie Finanzspitze weist 1983 einen Überschuß von 1 47.ooo,oo DM aus. Für 1984 erwartet man einen Überschuß von 38.ooo,oo DM, für 1985 einen Überschuß von 34.ooo,oo DM, für 1986 einen Überschuß von 26.ooo,oo DM.

Abschluß einer Vereinbarung zur Übertragung sämlicher Rechte und Pflichten von der Jagdgenossenschaft Heilberscheid auf die Ortsgemeinde Heilberscheid

{Einstimmig wurde vom Ortsgemeinderatieine Vereinbarung | beschlossen, nach der anteilsmäßig sämtliche Rechte und Pflich- | ten von der Jagdgenossenschaft auf die Ortsgemeinde Hei Iber­ischeid übertragen werden.

I Gleichzeitig beschloß man, den Reinertrag aus Jacjdpachtein- nahmen zu 50 % für den Feldwegebau und zu 50 % für forst­liche Maßnahmen in der Ortsgemeinde zu verwenden.

jBEBAUUNGSPLANÄNDERUNG "ORTSLAGE"

I Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher (Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG hatte das Straßenbauamt (Diez angeregt, in den Textfestsetzungen zum Bebauungsplan aufzunehmen,daß der Garagenabstand zur neuen Eigentums- igrenze der Kreisstraße mindestens 5,oo m betragen muß und |die Längsneigung der Garagenzufahrt 4 % nicht übersteigen darf.

Der Ortsgemeinderat Heilberscheid entschied einstimmig, diese Anregung zu berücksichtigen. Anschließend wurde dem Ent­wurf der Bebauungsplanänderung (unter Berücksichtigung der Anregung des Straßenbauamtes Diez) in der vorgelegten Form ( zugestimmt und der Rat beschloß, den Anderungsplan zusam­men mit der Begründung und der Textfestsetzung offenzu- | legen.

Gegenstand der Änderung des Verfahrens ist, daß die im Bebau­ungsplan mit 8,5o m

Breite ausgewiesene Brunnenstraße auf 6,5o m verschmälert wird und die nichtüberbaubare Fläche entlang der Gelbach­straße von 7,oo m auf 4,oo m reduziert werden soll.

Beteiligung der Ortsgemeinde an den Kosten der Erneu­erung der Fenster des Schulgebäudes Der Ortsgemeindrat beschloß, daß sich die Ortsgemeinde Heil­berscheid mit einem Anteil von 25 % an den Kosten der Fenster­

erneuerung am Schulgebäude Heilberscheid beteiligen. Außer­dem wurde der Durchführung der Arbeiten, die einen Gesamt- kostenaufwand von ca. 7o.ooo,oo DM verursachen und in mehreren Jahren in Teilabschnitten durchgeführt werden sollen, zugestimmt.

Diese Entscheidung wurde mit dem Hinweis begründet, daß die vorhandenen Holzfensterrahmen in den Klassenräumen und Holzfensterelemente im Flurbereich des Schulgebäudes sich in einem sehr schlechten Zustand befinden. Zum Teil besteht sogar die Gefahr, daß sich die Glasscheiben bei stürmischem Wetter aus den Rahmen lösen.

Die Schule in Heilberscheid steht im Eigentum der Ortsgemeinde. Mit der Verbandsgemeinde wurde eine Vereinbarung über die schulische Nutzung des Gebäudes abgeschlossen, da die Schul­trägerschaft am 1.1.1975 auf die Verbandsgemeinde überge­gangen ist. Nach dieser Vereinbarung trägt die Verbandsge­meinde die Kosten für Unterhaltungs- und Erneuerungsmaßnah­men. Allerdings ist auch vorgesehen, daß sich die Ortsgemeinde an den Maßnahmen beteiligt, die eine Wertsteigerung des Ge­bäudes verursachen.

Dies ist bei dem Ersatz der bisherigen Holzfenster und Fenster­elemente mit Einfachverglasung durch Alufenster und Alu­elemente mit isolierverglasung der Fall, und deshalb beteiligt sich die Ortsgemeinde mit dem angegebenen Prozentsatz.

GROSSHOLBACH

Holzversteigerung

Am Samstag, 29.1.1983, findet im Gemeindewald Großhol­bach die diesjährige Holzversteigerung statt.

1o.oo Uhr "Wolfersheck", Abt. 20 a Zur Versteigerung kommen ca. 40 rm Buche,

ca. 40 rm Esche.

Treffpunkt am Waldeingang Kreisstraße Großholbach in Rich­tung Ruppach.

Im Anschluß im "Wahnscheid" Abt. 13 ca. 60 rm Buche. Treffpunkt am Waldeingang oberhalb der Hermolda, links der B 49.

Der Taxpreis für das Brennholz beträgt 6o,oo DM pro rm. Ferdinand, I. Beigeordneter

GÖRGESHAUSEN Bürgerversammlung am 27.1.1983

Es wird'nochmals darauf hingewiesen, daß am 27.1.1983,

2o.oo Uhr, im Gasthaus Henrich die diesjährige Bürgerver­sammlung stattfindet.

Neben einem Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich ist eine Information des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Reusch, über Maß­nahmen der Verbandsgemeinde vorgesehen. Anschließend findet eine Diskussion statt, und die Bürger können Fragen stellen.

Auf die öffentliche Bekanntmachung im letzten Wochenblatt wird verwiesen.

NOMBORN Poststelle Nomborn

LIEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER, nachdem nun Alwin Breuer die Poststelle in unserem Dorf übernommen und sich auch schon eingerichtet hat, wurden folgende Öffnungszeiten festgelegt:

montags bis freitags: von 7.3o - 9.15 Uhr von 17.15 -18.3o Uhr samstags: von 7.3o - 1o.oo Uhr

Um in Nomborn auch weiterhin die Poststelle zu erhalten, muß eine größere Rentabilität erbracht werden und dazu wollen wir alle beitragen, indem wir unsere Poststelle mehr in Anspruch nehmen.

Briefmarken und Wertzeichen sollten nicht sonstwo, sondern hier gekauft werden. Einzahlungen auf Konten und Postspar­bücher können Sie vornehmen, Pakete und Päckchen auf-