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Montabaur 12/2/83

Adolf Müller anmelden. Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 1 00,00 DM pro Person zu leisten.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und müssen bis spätestens 16.1.1983 vorgenom­men werden.

Die kurze Anmeldefrist ist unbedingt einzuhalten, da der Bus­unternehmer die Fahrt nicht länger offenhalten kann.

EISBACHGEMEINDEN

GROSSHOLBACH Vertretung des Ortsbürgermeisters

Ortsbürgermeister ist wegen Erkrankung bis auf weiteres verhin­dert die Ortsgeschäfte .wahrzu nehmen.

Die Dienstgeschäfte übernimmt der 1. Beigeordnete Herbert Ferdinand, Orgelsweg 3.

Verloren - Gefunden

Ein Schlüssel mit blauem Anhängerschild wurde bei der Orts­gemeinde als vermißt gemeldet. Der Finder wird gebeten, diesen bei der Ortsgemeindeverwaltung abzugeben.

Ferner wurde ein BKS-Schlüssel mit einer 20 cm-langen Kordel als Fundsache abgegeben.

GIROD

Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates Girod Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Dienstag, 18.1.1983, 19.3o Uhr, in der Schule statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsge­meinderates vom 27.12.1982

2. Beratung und Beschlußfassung über die Erhöhung der Deck­umlage

3. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Haus­haltssatzung für das Haushaltsjahr 1983

4. Beschlußfassung über die Jahresrechnugn 1981 sowie Ent­lastungserteilung für das Haushaltsjahr 1981

5. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Ober der Kirch"

a) Änderungsbeschluß

b) Verzicht auf die Bürgerbeteiligung

c) Offenlegungsbeschluß

6. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Grundstücksangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheit

3. Verschiedenes

5431 Girod, 1o.1.1983 Leber, Ortsbürgermeister

GÖRGESHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung

Die gern. §§16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 ( GVBI. S.

419), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung der GemO und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) jährlich einzuberufende Bürgerversamm­lung findet in der Ortsgemeinde Görgeshausen am Donnerstag, 27.1.1983 , 2o.oo Uhr, in der Gaststätte Henrich statt.

TAGESORDNUNG:

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

2. Bericht des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger Alle Bürger und Einwohner sind herzlich iur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.

Görgeshausen /Montabaur, 1o.1.1983 Ortsgemeinde Görgeshausen Verbandsgemeinde Montabau Herz, Ortsbürgermeister Mangels, Bürgermeister

NIEDERERBACH

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts­gemeinde Niedererbach für das Jahr 1983 vom 31.12.1982

I.

Der Gemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeori nung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 ( GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmige durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 23.12.1982 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 452.000,00 DM

(NeuVerschuldung 212.000,00 DM, Umschuldung 240.000,00 DM).

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf 0,00"

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Hau haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. GEWERBESTEUER nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 ( GVBI. S. 419) erforderliche Genehi gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Niedererbach für das Haushaltsjahr 1983 wird hiermi erteilt:

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in

Höhe von 452.000,00 DM

IV. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. GRUNDSTEUER

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) " 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER

nach Gewerbeertrag und -kapital " 280 v.H.

5430 Montabaur, 23.12.1982 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.)

Im Aufträge: Meckel

220 v.H. 240 v.H.

280 v.H. die innerhalb

24,oo DM 36,oo DM 48,oo DM.

486.000,00 DM 486.000,00 "

572.000,00 DM 572.000,00 DM