Montabaur 12/2/83
Adolf Müller anmelden. Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 1 00,00 DM pro Person zu leisten.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und müssen bis spätestens 16.1.1983 vorgenommen werden.
Die kurze Anmeldefrist ist unbedingt einzuhalten, da der Busunternehmer die Fahrt nicht länger offenhalten kann.
EISBACHGEMEINDEN
GROSSHOLBACH Vertretung des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister ist wegen Erkrankung bis auf weiteres verhindert die Ortsgeschäfte .wahrzu nehmen.
Die Dienstgeschäfte übernimmt der 1. Beigeordnete Herbert Ferdinand, Orgelsweg 3.
Verloren - Gefunden
Ein Schlüssel mit blauem Anhängerschild wurde bei der Ortsgemeinde als vermißt gemeldet. Der Finder wird gebeten, diesen bei der Ortsgemeindeverwaltung abzugeben.
Ferner wurde ein BKS-Schlüssel mit einer 20 cm-langen Kordel als Fundsache abgegeben.
GIROD
Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates Girod Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Dienstag, 18.1.1983, 19.3o Uhr, in der Schule statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 27.12.1982
2. Beratung und Beschlußfassung über die Erhöhung der Deckumlage
3. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1983
4. Beschlußfassung über die Jahresrechnugn 1981 sowie Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1981
5. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Ober der Kirch"
a) Änderungsbeschluß
b) Verzicht auf die Bürgerbeteiligung
c) Offenlegungsbeschluß
6. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Grundstücksangelegenheit
2. Grundstücksangelegenheit
3. Verschiedenes
5431 Girod, 1o.1.1983 Leber, Ortsbürgermeister
GÖRGESHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung
Die gern. §§16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 ( GVBI. S.
419), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung der GemO und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Görgeshausen am Donnerstag, 27.1.1983 , 2o.oo Uhr, in der Gaststätte Henrich statt.
TAGESORDNUNG:
1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich
2. Bericht des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde
3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger Alle Bürger und Einwohner sind herzlich iur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.
Görgeshausen /Montabaur, 1o.1.1983 Ortsgemeinde Görgeshausen Verbandsgemeinde Montabau Herz, Ortsbürgermeister Mangels, Bürgermeister
NIEDERERBACH
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Jahr 1983 vom 31.12.1982
I.
Der Gemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeori nung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 ( GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmige durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 23.12.1982 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 452.000,00 DM
(NeuVerschuldung 212.000,00 DM, Umschuldung 240.000,00 DM).
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00"
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Hau haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. GEWERBESTEUER nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 ( GVBI. S. 419) erforderliche Genehi gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Haushaltsjahr 1983 wird hiermi erteilt:
II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in
Höhe von 452.000,00 DM
IV. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. GRUNDSTEUER
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) " 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER
nach Gewerbeertrag und -kapital " 280 v.H.
5430 Montabaur, 23.12.1982 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.)
Im Aufträge: Meckel
220 v.H. 240 v.H.
280 v.H. die innerhalb
24,oo DM 36,oo DM 48,oo DM.
486.000,00 DM 486.000,00 "
572.000,00 DM 572.000,00 DM

