intabaur 3/2/83
lontabaur, Stadtteil
Bladernheim
3.2./27.5./4.10.
11.2./8.6./14.10.
E
Eigendorf
3.2./27.5./4.10.
11.2./8.6./14.10.
1- ff
Eschelbach
3.2./27.5./4.10.
11.2./8.6./14.10.
B* rt
Ettersdorf
3.2./27.574.10.
11.2./8.6./14.1o.
B rt
Horressen
3.2./27.5./4.10.
12.2./28.5./11.10.
1 rr
Reckenthal
3.2./27.5./4.10.
11.2./8.6./14.10.
L
Wirzenborn
3.2./27.5./4.10.
11.2./8.6./14.10.
Bentershausen
7.2./31.5./7.10.
18.2./6.6./17.10.
tjeuhäusel
1.2./25.5./30.9.
9.2./3.6./19.10.
Niederelbert
1.2./25.5./30.9.
12.2./28.5./11.10.
iliedererbach
7.2./31.5./7.T0.
18.2./6.6./17.10.
Nomborn
7.2./31.5./7.10.
18.2./6.6./17.10.
llberelbert
1.2725.5./30.9.
12.2./28.5./11.10.
ftuppach - Goldhausen
31.1./24.5./3.10.
16.2./9.6./10.10.
limmern
4.2./30.5./6.10.
9.2./3.6./19.10.
Stahlhofen
31.1./24.5./3.10.
17. 2./4.6./18.10.
Untershausen
31.1./24.5./3.10.
17.2./4.6./18.10.
Btfelschneudorf
1.2./25.5./30.9.
17.2./4.6./18.10.
i BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Altpapier
|im Altpapier gehören Zeitungen, Zeitschriften, Kartons (flachgelegt) oder mit anderem Altpapier gefüllt), (tenpapier, Papierverpackungen, alte Bücher und Hefte aus Haushaltungen und Gewerbebetrieben.
Icht zum Altpapier gehören Plastikverpackungen, Plastiktragetaschen, gewachste oder plastiküberzogene Lebens- Ittel Verpackungen, Teerpapier, stark verunreinigtes Papier oder Hygieneabfälle.
]is Altpapier muß ordnungsgemäß verpackt bereitstehen.
|e Altpapierabfuhr beginnt morgens um 6.00 Uhr. Jede Straße wird nur einmal befahren.
Sperrmüll
j>errmüll sind alle festen Abfälle, die aus Haushaltungen stammen und wegen ihrer Sperrigkeit gesondert ge- lmelt werden müssen und nicht in die Müilgefäße bzw. zugelassenen Müllsäcke passen.
^Vbn der Abfuhr sind grundsätzlich ausgenommen: Altpapier, Flaschen, Gläser, Dosen, gefüllte Öltanks, geschlossene oder gefüllte Farbeimer, Abfälle aus landwirtschaftlichen Betrieben wie Stacheldraht, Düngemittelsäcke usw., Gewerbemüll sowie Gegenstände, die wegen ihrer Größe (über 1 cbm Rauminhalt) oder ihres Gewichtes (über j)0 kg) nicht verladen werden können.
auschutt wie Steine, Fensterscheiben, Fensterrahmen, Türen und Türrahmen, Balken usw., gehört grundsät?- fch ebenfalls nicht zum Sperrmüll. In begrenztem Umfang wird Bauschutt jedoch mitgenommen. Dies gilt z.B. p eine Tür bzw. einen Türrahmen, ein bis zwei Fenster ohne Glas, also sperrige Gegenstände von kleinen Umbaü- aßnahmen, allerdings keine Steine.
es in der letzten Zeit einige Unstimmigkeiten wegen de Mitnahme yon herausgestellten Gegenständen gab, wird Bchmals besonders darauf hingewiesen, daß nach Einführung der neuen Müllgroßbehälter bei der Sperrmüllab- fohr keinerlei in Säcken oder sonstigen Gefäßen bereitgestellte Abfälle abtransportiert werden.Gartenabfäile
f rden ebenfalls nur noch in geringem Maße mitgenommen, da diese ebenfalls in die neuen Müllgroßbehälter ein- üllt werden können.
|Mpr Sperrmüll muß für den Abtransport so bereitgestellt werden, daß ein schnelles Verladen gewährleistet ist.
' Menge darf das übliche Maß nicht übersteigen. Es wird davon ausgegangen, daß pro Haushalt 1 cbm Sperrmüll jefahren wird.
ie Sperrmüllabfuhr beginnt jeweils um 6.00 Uhr. Jede Straße wird nur einmal befahren.
* 1 I Schwimmkurse für Kinder und Erwachsene
Am Montag, 31.1.1983, beginnen wieder Schwimmkurse im Hallenbad Montabaur. Für folgende Kurstermine sind noch Plätze frei:
Kinderkurs (ab 7 Jahre)
von 13.3o - 14.3o Uhr von 14.3o - 15.3o Uhr von 15.3o - 16.3o Uhr
Erwachsenenkurs
von 16.3o -17.3o Uhr von 17.3o - 18.3o Uhr.
Die Kursgebühr beträgt für Kinder 4o,oo DM, für Erwachsene 60,00 DM. Zuzüglich sind noch die Eintrittsgebühren an der Badekasse zu entrichten.
Anmeldungen nimmt die Verwaltung jederzeit entqegen (Telefon 02602-2041).
SPRECHTAGE der Hauptfürsorgestelle in Koblenz bei den örtlichen Trägern der Kriegsopferfürsorge 1983 KREIS WESTERWALD
vorm. 9.3o-12.oo Uhr 13.1. 17.2. 12.4. 11.5.

