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Montabaur 2/1/83

Mon

5.000 qm Frostschutzschicht 0/32 mm

1.5oo m Bordsteine 15/25 cm 1.5oo m Rinne 15/30/ 8 cm * 1.2oo m Tiefbordsteine 8/20 cm 4.000 qm Bitumendecke

1.8oo qm Bürgersteigbefestigung in Verbundpflaster

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­den gebeten, die Unterlagen bis zum 18.1.1983 schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,.Bauamt, 5430 Montabaur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 3o,oo DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 5ooo17 bei der Kreis­sparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getä­tigte Einzahlung ist der Anforderung beizuiegen,

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Freitag, der 11. Februar 1983, 1o.3o Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge- meindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 218, einzurei­chen.

Mangels, Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbaridsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Untershausen den Ausbau der Straßen im Neubau­gebiet "Strüthehen" öffentlich aus.

LEISTUNGSUMFANG:

4oo cbm 3oo to 3.000 qm 450 m 45o m 2.5oo qm

Erdabtrag Bodenersatzmassen Frostschutzschicht 0/32 mm Bordsteine 15/25 Rinne 15/30/8 Bitumendecke

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­den gebeten, die Unterlagen bis zum 18.1.1983 schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, 5430 Montabaur, anzufordern.

Diä Schutzgebühr in Höhe von 2o,oo DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 5ooo17 bei der Kreis­sparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getä­tigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Freitag, der 11. Februar 1983,1o.oo Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 218, einzurei­chen.

Mangels, Bürgermeister

Das Amtsgericht - 8 K 115/81, Montabaur, 21.7.1982 ZWANGSVERSTEIGERUNG

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die im Grundbuch von Montabaur, Band 52, Blatt 2210, eingetragenen, nachstehend bezeichneten Grundstücke

am Mittwoch, dem 9. Februar 1983, 14.oo Uhr, an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstr. 47, Sitzungs­saal Nr. 6 - Erdgeschoss - versteigert werden.

Ifd, Flur Flur- Wirtschaftsart und Lage Größe

Nr. stück ar

9

44 518 Gebäude-und Freifläche

Alleestr. 21

15 44 517/2 Gebäude-und Freifläche

Alleestr. 19

Ifd.

Flur

Flur- Wirtschaftsart und Lage

Gcöße

Heili

Nr.

stück

ar

fßupi

V6

44

520/2

Gebäude- und Freifläche

Grol

Alleestr. 19

0,32

jSleii

19

44

515/2

Gebäude- und Freifläche Gewerbe

l|iro

Alleestr. 19

0>54

l$om

20

44

516/2

Gebäude- und Freifläche

Meill

Allestr. 19

1,50

Ette

21

44

521/4

Gebäude- und Freifläche

Blad

Alleestr. 19

7,57

Reel

Bei dem Objekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus (Bungalow) mit Zufahrtsflächen und Hof Der Verkehrswert des Hausgrundstücks (Nr. 21) beträgt 365.000,00 DM,

der Wert der anderen Parzellen zusammen 21.400,00 DM. Das Haus hat eine Nutzfläche von 302,80 und wurde zwischen 1968 und 1970 erbaut.

Im Keller befindet sich ein Schwimmbad.

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Schluckimpfung im Winter 1982 / 83 Wie in den vergangenen Jahren findet auch in diesem Jahr eine Schluckimpfung gegen Kinderlähmung in zwei ImpfgängJ statt. |

Um einen wirksamen Schutz gegen alle drei Erregertypen zu erlangen, ist eine Teilnahme an zwei Impfgängen im Abstar | von 6 - 8 Wochen und eine Wiederholungsimpfung nach Ablal von ca. 8 -10 Monaten erforderlich. |

Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen: ^

1. die Kinder des Geburtsjahrganges 1981, soweit sie noch~

nicht oder nicht vollständig geimpft wucrien und der Jahr-Verw gang 1982 ab 3. Lebensmonat, Vera

2. alle Kinder des 4. Schuljahres (Auffrischimpfung),

3. jeder, der nicht ausreichend gegen Kinderlähmung geimpftVem

ist und bei dem kein Impfhindernis besteht. Vera

Daraus ergibt sich als empfehlenswertes Impfschema: erste Impfung im Säuglingsalter ab 3. Lebensmonat, zweite Impfung 6 - 8 Wochen nach der ersten Impfung, dritte Impfung ab Beginn des 2. Lebensjahres (8-10 Monate nach der zweiten Impfung),

vierte Impfung (Auffrischimpfung) im 10. Lebensjahr (ca.

4. Schuljahr),

weitere Impfungen (Auffrischung) nach jeweils 8-10 Jahn !

An einer erneuten Schluckimpfung soll teilnehmen:

a) wer früher weniger als 3 x geimpft wurde, j

b) wer früher nur Spritzimpfungen erhalten hat,

c) vyer vor mehr als zehn Jahren das letzte Mal an einer

Schluckimpfung teilgenommen hat. I

Gesai

VKeräi

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£.000

Wie bereits von früheren Schluckimpfungen bekannt, müssen! auch diesmal wieder die Erziehungsberechtigten für ihre minderjährigen Kinder eine schriftliche Einverständniserklä­rung abgeben. Diese sind bei der Verbandsgemeindeverwaltu (Einwohnermeldeamt oder Ortspolizeibehörde) und bei dem! jeweiligen Ortsbürgermeister erhältlich.

Vorhandene Impfbücher sind zum Impftermin mitzubringen.[ Sofern keine Impfbücher vorhanden sind, werden sie bei der | Impfung ausgegeben.

Wie immer ist die Impfung freiwillig und kosten] los.

Nachstehend geben wir die Termine für den zweiten Impfgai bekannt:

10000

1,8000

1000

[ 5.000

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Die Börgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck v. Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen , R heinstr. 41, Postfach I4$l

Telefon (02624) 3061-4, - Telex 869502 mgirm - Veronfworf/ich für den Inhalt- Klaus Bäsler.

Quartalpreis DM 2,00. - Binzeistöcke durch den Verlag zum Preis von DM 0,70 + Versandkosfen.

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