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Montabaur -19- 51/82

6. Entlastung des Vorstande

7. Neuwahl des Vorstandes

8. Verschiedenes.

Alle Vereinsmitglieder sind zu dieser Versammlung eingeladen.

EISBACHGEMEINDEN

GIROD

Sitzung des Grtsgemeiaderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Montag, dem 27.12.1982, 19.3o Uhr in der Schule statt.

ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsge­meinderates vom 3o.11.1982.

2. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anre­gungen zur Änderung des Bebauungsplanes "Kleinholbach" im Rahmen der Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG

3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau­ungsplanes "Kleinholbach"

a) Zustimmungsbeschluß

b) Satzungsbeschluß (§ 1o BBauG)

4. Beratung und Beschlußfassung über die Beseitigung von Män­geln an der Heizung im Gemeindehaus.

5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

Girod, 2o.12.1982

gez. Leber, Ortsbürgermeister.

Holzversteigerung im Gemeindewald Girod Am Samstag, dem 15.1.1983 vormittags 1o.oo Uhr findet im Gemeindewald Girod Abs. 2 a - Schlehwiesen - eine öffentliche Holzversteigerung statt. Das Holz wird an den Meistbietenden abgegeben.

Zum Verkauf kommen ca. 9o rm. Buchen - Brennholz sowie Schlagabraum. Treffpunkt ist die Straßenkreuzung Bahnhof Steinefrenz - Nentershausen - Obererbach.

Die Haushaltsvorstände der Gemeinde werden gebeten ihren Brennholzbedarf bei dieser Versteigerung zu sichern. Eine weitere Brennholzabgabe erfolgt nicht. Käufer aus den Nachbar­gemeinden sind zu dieser Versteigerung zugelassen.

gez. Leber, Ortsbürgermeister.

Diamantene Hochzeit in Girod

Am Dienstag, dem 28.12.1982 feiern die Eheleute Johann und Maria Quirmbach das seltene Fest der Diamantenen Hochzeit. Aus diesem Anlaß treffen sich um 2o.oo Uhr in der Gastwirt­schaft Meurer - Schönberger die Dorf vereine, der Vertreter der Kreisverwaltung und die Ortsgemeinde Girod um dem Jubel­paar zu gratulieren.

gez. Leber, Oftsbürgermeister.

GROSSHOLBACH

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 15.12.1982

Entscheidungen für den Erweiterungsbereich "Neuwiese -Kreuz­wiese - Strüthehen" zurückgestellt.

Entsprechend der Tagesordnung für die Sitzung des Rates am 15.12.1982 war vorgesehen zunächst die Anordnung der Bau­landumlegung für den Erweiterungsbereich und anschließend über den Entwurf zur Änderung und Erweiterung des Bebau­ungsplanes "Neuwiese - Kreuzwiese - Strüthehen" zu beschließen. Zu beiden Tagesordnungspunkten erging jedoch keine Beschluß­fassung, da der Planentwurf in der geänderten Form nicht vor­gelegt werden konnte.

Endgültige Stellungnahme des Rates zur Begründung des Widerspruchs im Zusammenhang mit der Verlegung der B 49

Nachdem der Rat bereits in der vorangegangenen Sitzung den Grundstatzbeschluß gefaßt hatte, gegen die beabsichtigte Ver­legung der B 49 im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Widerspruch einzulegen, wurden am 15.12.1982 nochmals die Punkte konkret erörtert, die zur Begründung des . Widerspruches aufgeführt werden sollen.

Ergänzend zu den bereits im Wochenblattbericht vom 1p,12 1982 aufgeführten Gründen für die Widerspruchseinlegung erklärte der Rat, daß zu dem noch darauf aufmerksam ge­macht werden soll, daß durch eine geänderte Trassenführung weitere Flächen südlich der B 49 in Anspruch genommen wer­den müßten und somit die Nutzung dieser Flächen als Bau­land unmöglich würde.

NENTERSHAUSEN

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 17.12.1982

Erneute Beschlüsse zum Bebauungsplanentwurf "Östlich der B 49"

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Da an den bisher gefaßten Beschlüssen im Planaufstellungsver­fahren befangene Ratsmitglieder an der Entscheidung mitge­wirkt haben, wurde eine Wiederholung der einzelnen Entschei­dungen erforderlich.

In der Sitzung am 17.12.1982 ergingen folgende Entscheidung­gen:

1. Wiederholung des Planaufstellungsbeschlusses gern § 2 a Abs. 1 BBauG-Der Rat beschloß hier die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich nördlich der Ortsseite und östlich der B 49. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Östlich der B 49).

Der Planbereich wird im groben wie folgt begrenzt, im Norden: von der Mitte der Flurstücke Nr. 47,48,49,5o und 51 Flur 59 und den Grabparzellen Nr.

5422/1 und 5435, Flur 17; im Osten: von der Straße "Im Wiesenmorgen" im Süden: von der Bergstraße und der nördlichen Grund­stücksgrenze der Flurstücke 4/1, 1,2,3, 18, 19,

2o und 21 , Flur 61;

im Westen: von einem Teilbereich der Flurstücke 64/3, 63, 62,61,65 Flur 59.

Mit den Planungsarbeiten wird die Kreisplanungsstelle beauf-, tragt.

2. Die Bürgerbeteiligung soll gemäß § 2 a Abs. 1 -3 BBauG

in der Form durchgeführt werden, daß der Bebauungsplan für einen Zeitraum von 2 Wochen beim Bauamt der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden kann.

3. Die Kreisplanungsstelle wurde beauftragt, das Beteiligungsver­fahren der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.

Gemeinde stellt der Freiwilligen Feuerwehr Nentershausen Grundstück zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses zur Ver­fügung_

Die Freiwillige Feuerwehr Nentershausen beantragte, die Ge­meinde möge für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses ein gemeindeeigenes Grundstück zur Verfügung stellen. Dem Vor­schlag der Freiwilligen Feuerwehr entpsrechend sollte hierfür der Bauplatz, der zur Zeit vorübergehend als Bauhof genutzt wird, in der Rheinstraße zur Verfügung gestellt werden.

Der Ortsgemeinderat erklärte übereinstimmend, der Freiwilligen Feuerwehr zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses ein ge­meindeeigenes Grundstück an der Lahnstraße zur Verfügung zu stellen.

Gegen eine sofortige Bebauung des zur Verfügung gestellten Grundstückes mit einem Feuerwehrgerätehaus werden von Sei­ten der Gemeinde keine Bedenken erhoben.

Zuschußgewährung für die Durchführung von Schullandheim­aufenthalten in 1983