Montabaur -19- 51/82
6. Entlastung des Vorstande
7. Neuwahl des Vorstandes
8. Verschiedenes.
Alle Vereinsmitglieder sind zu dieser Versammlung eingeladen.
EISBACHGEMEINDEN
GIROD
Sitzung des Grtsgemeiaderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Montag, dem 27.12.1982, 19.3o Uhr in der Schule statt.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 3o.11.1982.
2. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zur Änderung des Bebauungsplanes "Kleinholbach" im Rahmen der Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG
3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Kleinholbach"
a) Zustimmungsbeschluß
b) Satzungsbeschluß (§ 1o BBauG)
4. Beratung und Beschlußfassung über die Beseitigung von Mängeln an der Heizung im Gemeindehaus.
5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
Girod, 2o.12.1982
gez. Leber, Ortsbürgermeister.
Holzversteigerung im Gemeindewald Girod Am Samstag, dem 15.1.1983 vormittags 1o.oo Uhr findet im Gemeindewald Girod Abs. 2 a - Schlehwiesen - eine öffentliche Holzversteigerung statt. Das Holz wird an den Meistbietenden abgegeben.
Zum Verkauf kommen ca. 9o rm. Buchen - Brennholz sowie Schlagabraum. Treffpunkt ist die Straßenkreuzung Bahnhof Steinefrenz - Nentershausen - Obererbach.
Die Haushaltsvorstände der Gemeinde werden gebeten ihren Brennholzbedarf bei dieser Versteigerung zu sichern. Eine weitere Brennholzabgabe erfolgt nicht. Käufer aus den Nachbargemeinden sind zu dieser Versteigerung zugelassen.
gez. Leber, Ortsbürgermeister.
Diamantene Hochzeit in Girod
Am Dienstag, dem 28.12.1982 feiern die Eheleute Johann und Maria Quirmbach das seltene Fest der Diamantenen Hochzeit. Aus diesem Anlaß treffen sich um 2o.oo Uhr in der Gastwirtschaft Meurer - Schönberger die Dorf vereine, der Vertreter der Kreisverwaltung und die Ortsgemeinde Girod um dem Jubelpaar zu gratulieren.
gez. Leber, Oftsbürgermeister.
GROSSHOLBACH
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 15.12.1982
Entscheidungen für den Erweiterungsbereich "Neuwiese -Kreuzwiese - Strüthehen" zurückgestellt.
Entsprechend der Tagesordnung für die Sitzung des Rates am 15.12.1982 war vorgesehen zunächst die Anordnung der Baulandumlegung für den Erweiterungsbereich und anschließend über den Entwurf zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Neuwiese - Kreuzwiese - Strüthehen" zu beschließen. Zu beiden Tagesordnungspunkten erging jedoch keine Beschlußfassung, da der Planentwurf in der geänderten Form nicht vorgelegt werden konnte.
Endgültige Stellungnahme des Rates zur Begründung des Widerspruchs im Zusammenhang mit der Verlegung der B 49
Nachdem der Rat bereits in der vorangegangenen Sitzung den Grundstatzbeschluß gefaßt hatte, gegen die beabsichtigte Verlegung der B 49 im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Widerspruch einzulegen, wurden am 15.12.1982 nochmals die Punkte konkret erörtert, die zur Begründung des . Widerspruches aufgeführt werden sollen.
Ergänzend zu den bereits im Wochenblattbericht vom 1p‘,12 1982 aufgeführten Gründen für die Widerspruchseinlegung erklärte der Rat, daß zu dem noch darauf aufmerksam gemacht werden soll, daß durch eine geänderte Trassenführung weitere Flächen südlich der B 49 in Anspruch genommen werden müßten und somit die Nutzung dieser Flächen als Bauland unmöglich würde.
NENTERSHAUSEN
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 17.12.1982
Erneute Beschlüsse zum Bebauungsplanentwurf "Östlich der B 49"
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Da an den bisher gefaßten Beschlüssen im Planaufstellungsverfahren befangene Ratsmitglieder an der Entscheidung mitgewirkt haben, wurde eine Wiederholung der einzelnen Entscheidungen erforderlich.
In der Sitzung am 17.12.1982 ergingen folgende Entscheidunggen:
1. Wiederholung des Planaufstellungsbeschlusses gern § 2 a Abs. 1 BBauG-Der Rat beschloß hier die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich nördlich der Ortsseite und östlich der B 49. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Östlich der B 49).
Der Planbereich wird im groben wie folgt begrenzt, im Norden: von der Mitte der Flurstücke Nr. 47,48,49,5o und 51 Flur 59 und den Grabparzellen Nr.
5422/1 und 5435, Flur 17; im Osten: von der Straße "Im Wiesenmorgen" im Süden: von der Bergstraße und der nördlichen Grundstücksgrenze der Flurstücke 4/1, 1,2,3, 18, 19,
2o und 21 , Flur 61;
im Westen: von einem Teilbereich der Flurstücke 64/3, 63, 62,61,65 Flur 59.
Mit den Planungsarbeiten wird die Kreisplanungsstelle beauf-, tragt.
2. Die Bürgerbeteiligung soll gemäß § 2 a Abs. 1 -3 BBauG
in der Form durchgeführt werden, daß der Bebauungsplan für einen Zeitraum von 2 Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden kann.
3. Die Kreisplanungsstelle wurde beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.
Gemeinde stellt der Freiwilligen Feuerwehr Nentershausen Grundstück zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses zur Verfügung_
Die Freiwillige Feuerwehr Nentershausen beantragte, die Gemeinde möge für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses ein gemeindeeigenes Grundstück zur Verfügung stellen. Dem Vorschlag der Freiwilligen Feuerwehr entpsrechend sollte hierfür der Bauplatz, der zur Zeit vorübergehend als Bauhof genutzt wird, in der Rheinstraße zur Verfügung gestellt werden.
Der Ortsgemeinderat erklärte übereinstimmend, der Freiwilligen Feuerwehr zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses ein gemeindeeigenes Grundstück an der Lahnstraße zur Verfügung zu stellen.
Gegen eine sofortige Bebauung des zur Verfügung gestellten Grundstückes mit einem Feuerwehrgerätehaus werden von Seiten der Gemeinde keine Bedenken erhoben.
Zuschußgewährung für die Durchführung von Schullandheimaufenthalten in 1983

