Montabaur 12/50/82
in Höhe von 40.000,-- DM
II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von (Umschuldung) 56.000,-- DM
IV.Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. GRUNDSTEUER:
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
b) für alle Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER: nach Gewerbeertrag - und
-kapital Hebesatz 280 v.H.
5430 Montabaur, 25. Nov. 1982 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises | m Aufträge:
Abt. 1 Az. 029/901-10 (|_.s.) Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.12.1982 bis 4.1.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Nomborn, den 2. Dez. 1982 Ortsgemeindeverwaltung Nomborn (L.S.) Bendel, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Nomborn oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz -GemO— vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770)-
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GIROD:
Vereinsring Girod
Am 28.12.1982 feiern die Eheleute Johann und Maria Quirm- bach, Girod das seltene Fest der Diamantenen Hochzeit im Gasthaus Schönberger.
Hierzu sind die Bevölkerung uncl Vereine recht herzlich zur Gratulation eingeladen.
NENTERSHAUSEN:
Alte Herren TM Stadionklause
Am 18.12.1982, 20.00 Uhr treffen sich alle unsere Mitglieder zur diesjährigen Weihnachtsfeier im Vereinslokal Stadionklause. An eine interne Tombola ist gedacht.
Schon jetzt wünschen wir allen unseren Freunden frohe Festtage.
NIEDERERBACH:
Aufstellung einer Hornbläsergruppe
Auf vielfachen Wunsch von Vereinsmitgliedern aber auch von vielen Interessenten , die noch nicht dem Schützenverein angehören, will der Schützenverein Niedererbach im April 1983 eine Hornbläsergruppe aufstellen. Mitmachen können Frauen und Männer aller Altersstufen. Ganz besonders ist die Jugend angesprochen. Die Beherrschung eines Instrumentes ist nicht Voraussetzung, da uns ein erfahrener Übungsleiter zur Verfügung steht Auch Interessenten aus Nachbargemeinden sind herzlich willkommen.
Wer mitmachen möchte, wird gebeten, sich an den 2.Vorsitzenden Eberhard Butzbach, Bornstr. 12, 5431 Niedererbach, Tel. 06485-1247 zu wenden.
GELBACHHÖHEN
DAUBACH:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach vom 9.12.1982
Mitglieder und Stellvertreter für den Umlegungsausschuß gewählt
In offener Abstimmung -durch Handzeichen - wurden vom Ortsgemeinderat die Mitglieder und Stellvertreter für den Umlegungsausschuß benannt.
Entsprechend der durchgeführten Wahl setzt sich der Umlegungsausschuß wie folgt zusammen :
Mitglied Stellvertreter:
Vorsitzender Vermessungs-Dir.Hans LeitVermessungs-Dir.
Simon Karl Rohrbacher
Juristisches Regierungsrat Ferdinand Verwaltungsdirektor Mitglied (Kreisverw.Montabaur) Dr. Löhr
(Kreisverwaltung Montab.) Ratsmitglied H.J. Hucke R.Hahn
Ratsmitglied ' E. Fehlinger A. Neuroth
Bewerter von
Grundstücken FJ.Poggemann Paul Scheloske
Neue Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen erlassen
Durch einstimmigen Beschluß stimmte der Rat dem Erlaß einer neuen Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen zu. Durch diese Satzung soll die bislang gültige Satzung vom 7.6.1959 abgelöst werden. Die Notwendigkeit zum Erlaß einer neuen Satzung ergibt sich insbesondere bezüglich der Regelungen über die Schneeräum- und Streupflicht. In der bisherigen Satzung war entgegen der tatsächlichen Handhabung geregelt, daß die Bürger die Schneeräumung auf den Straßenflächen zu übernehmen hatten, die Ortsgemeinde hingegen nur zum Abstreuen besonders gefährlicher Straßenstellen verpflichtet wurde. Durch die neue Satzung sollen tatsächliche Handhabung und satzungsrechtliche Regelung in Einklang gebracht werden, d.h. die Satzung sieht nunmehr vor, daß die Bürger lediglich noch zum Streuen besonders gefährlicher Fahrbahnstellen verpflichtet sind, die Gemeinde hingegen die Schneeräumung auf den Straßen übernimmt.
Die Regelung, daß die Bürger zur Schneeräumung auf den Bürgersteigen verpflichtet sind, bleibt nach wie vor beibehalten.
Der Satzungsentwurf wird nunmehr der Kreisverwaltung zur Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt und danach öffentlich bekanntgemacht.
UNTERSHAUSEN:
Haushaltssatzung 1983 beschlossen
In der Sitzung am 9.12.1982 hatte der Ortsgemeinderat lediglich über einen Tagesordnungspunkt, und zwar über die Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1983 zu entscheiden.
Anschließend wurde durch einstimmigen Beschluß die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1983 beschlossen.
Die Satzung enthält folgende Festsetzungen!
VERWALTUNGSHAUSHALT Einnahmen und Ausgaben je 291.000,- DM.
VERMÖGENSHAUSHALT Einnahmen und Ausgaben je 304.000,-- DM

