Montabaur 7/50/82
5. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Teilgebiet zwischen der Stadt Montabaur und dem Stadtteil Horressen
6. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Mangels, Bürgermeister
HINWEIS FOR DIE MITGLIEDER DER CDU—FRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 20. Dez. 1982,um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPD—FRAKTION:
Am Montag, dem 20. Dez. 1982 um 19.30 Uhr findet im Lokal „Löwenburg", Montabaur, Elisabethengasse, die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung statt.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FWG -FRAKTION Am Montag, dem 20. Dez. 1982,um 19.00 Uhr findet bei Herrn Werner Diel, MT-Horressen, die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung statt.
öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Altstadt IV" der Stadt Montabaur Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes
Die Bezirksregierung Koblenz hat mit Verfügung vom 13.10. 1982, Az. 379-5111-1 c nachstehende Genehmigung erteilt:
I. Auf Antrag der Stadtverwaltung Montabaur wird der vorbe- zeichnete Bebauungsplan gemäß § 11 Bundesbaugesetz genehmigt.
II. Die Genehmigung wird unter der Auflage erteilt, in der Planurkunde, der Begründung und der Bekanntmachung der Genehmigung deutlich zu machen, daß sich die Genehmigung der Bezirksregierung nicht auf den Planbereich außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes erstreckt.
III. Die durch die Auflage geforderte Ergänzung ist durch einen Beschluß des Stadtrates herbeizuführen.
Der Stadtrat hat durch Beschluß vom 28.11.1982 die Auflage der Bezirksregierung Koblenz anerkannt.
Die Genehmigung des Bebauungsplanes wird gemäß § 12 Bundesbaugesetz in der Fassung vom 6. 7.1979 (BGBl. I S. 949) hiermit öffentich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Bebauungsplan nebst Begründung und der Beschluß des Stadtrates über die Anerkennung der Auflage vom 25.11.1982 können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.
Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
(3) Abs. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
§ 24, Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 ) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung
begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
GEMARKUNG:
Flur: 17 Flurstücke:
2979/3, 5646/1 tlw. 5649/3, 2981/2, 5649/2, 5649/4,
2982/2, 2982/5 tlw., 2981/1, 2987/1, 2982/1, 2979/4
Flur 51 Flurstücke:
135/1 tlw, 154/1 tlw, 165/1 tlw, 173 tlw.
Das Plangebiet umfaßt den Bereich Ecke Kolpingstraße - Hospital- und Fröschpfortstraße und beinhaltet in der Hauptsache die Grundstücke König, Rothbrust und Müller sowie die vorhandene Verkehrsfläche.
Die Genehmigung des Bebauungsplanes durch die Bezirksregierung Koblenz erstreckt sich lediglich auf den im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegenden Planbereich. Folgende Grundstücke befinden sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet:
Flur 51
Flurstück 135/1 tlw.
Flur 17
Flurstücke: 2979/3, 2979/4, 5646/3 (tlw.) 5982/5 ( tlw.) 2982/1, 2981/1, 2981/2, 5649/4.
5430 Montabaur, 7. Dez. 1982 Mangels, Bürgermeister
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Deutsch-Englische Gesellschaft
Montag, 10.1.1983, 20.00 Uhr Jahreshauptversammlung in der Gaststätte „Stadt Montabaur" in Montabaur, Alleestr.16. Auf der Tagesordnung steht unter anderem: Neuwahl des Schriftführers und Jahresbericht des Vorstandes. Wünsche und Anregungen zur Tagesordnung von den Mitgliedern werden bis zur Eröffnung der Versammlung bei den Vorstandsmitgliedern angenommen.
JSG Horressen / Eigendorf / Eschelbach / Stahlhofen
Samstag, 18.12.
13.45 Uhr E-Jugend gegen Dernbach in Dernbach 14.30 Uhr D I gegen Feldkirchen in Feldkirchen (Bus)
Dli gegen Helferskirchen in Eschelbach 13.15 Uhr C I gegen SV Neuwied in Neuwied (Bus)
Sonntag, den 19.12.
11.00 Uhr B I gegen Vf L Neuwied in Horressen 9.30 Uhr gegen Elbert in Niederelbert (Bus)
11.00 Uhr A-Jugend gegen Engers in Block (Bus)
Freitag, den 17.12., Festausschußsitzung der Jugendbetreuer um 20.00 Uhr Gasthof Bürgerstube, Horressen.

