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Montabaur 7/50/82

5. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Teilgebiet zwischen der Stadt Monta­baur und dem Stadtteil Horressen

6. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Mangels, Bürgermeister

HINWEIS FOR DIE MITGLIEDER DER CDUFRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 20. Dez. 1982,um 18.30 Uhr im Sit­zungssaal des Rathauses statt.

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPDFRAKTION:

Am Montag, dem 20. Dez. 1982 um 19.30 Uhr findet im Lokal Löwenburg", Montabaur, Elisabethengasse, die Fraktionssit­zung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung statt.

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FWG -FRAKTION Am Montag, dem 20. Dez. 1982,um 19.00 Uhr findet bei Herrn Werner Diel, MT-Horressen, die Fraktionssitzung zur Vor­bereitung der Stadtratssitzung statt.

öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanAltstadt IV" der Stadt Montabaur Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes

Die Bezirksregierung Koblenz hat mit Verfügung vom 13.10. 1982, Az. 379-5111-1 c nachstehende Genehmigung erteilt:

I. Auf Antrag der Stadtverwaltung Montabaur wird der vorbe- zeichnete Bebauungsplan gemäß § 11 Bundesbaugesetz geneh­migt.

II. Die Genehmigung wird unter der Auflage erteilt, in der Plan­urkunde, der Begründung und der Bekanntmachung der Ge­nehmigung deutlich zu machen, daß sich die Genehmigung der Bezirksregierung nicht auf den Planbereich außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes erstreckt.

III. Die durch die Auflage geforderte Ergänzung ist durch einen Beschluß des Stadtrates herbeizuführen.

Der Stadtrat hat durch Beschluß vom 28.11.1982 die Auflage der Bezirksregierung Koblenz anerkannt.

Die Genehmigung des Bebauungsplanes wird gemäß § 12 Bundes­baugesetz in der Fassung vom 6. 7.1979 (BGBl. I S. 949) hier­mit öffentich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebau­ungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsver­bindlich wird.

Der Bebauungsplan nebst Begründung und der Beschluß des Stadtrates über die Anerkennung der Auflage vom 25.11.1982 können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur (Bauamt) während der Dienst­stunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.

Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Ent­schädigungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner­halb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung

des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

(3) Abs. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennut­zungsplanes oder der Satzung.

§ 24, Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 ) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung

begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

GEMARKUNG:

Flur: 17 Flurstücke:

2979/3, 5646/1 tlw. 5649/3, 2981/2, 5649/2, 5649/4,

2982/2, 2982/5 tlw., 2981/1, 2987/1, 2982/1, 2979/4

Flur 51 Flurstücke:

135/1 tlw, 154/1 tlw, 165/1 tlw, 173 tlw.

Das Plangebiet umfaßt den Bereich Ecke Kolpingstraße - Hospital- und Fröschpfortstraße und beinhaltet in der Haupt­sache die Grundstücke König, Rothbrust und Müller sowie die vorhandene Verkehrsfläche.

Die Genehmigung des Bebauungsplanes durch die Bezirksregie­rung Koblenz erstreckt sich lediglich auf den im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegenden Planbereich. Folgende Grundstücke befinden sich im förmlich festgelegten Sanierungs­gebiet:

Flur 51

Flurstück 135/1 tlw.

Flur 17

Flurstücke: 2979/3, 2979/4, 5646/3 (tlw.) 5982/5 ( tlw.) 2982/1, 2981/1, 2981/2, 5649/4.

5430 Montabaur, 7. Dez. 1982 Mangels, Bürgermeister

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Deutsch-Englische Gesellschaft

Montag, 10.1.1983, 20.00 Uhr Jahreshauptversammlung in der GaststätteStadt Montabaur" in Montabaur, Alleestr.16. Auf der Tagesordnung steht unter anderem: Neuwahl des Schriftführers und Jahresbericht des Vorstandes. Wünsche und Anregungen zur Tagesordnung von den Mitgliedern werden bis zur Eröffnung der Versammlung bei den Vorstandsmitgliedern angenommen.

JSG Horressen / Eigendorf / Eschelbach / Stahlhofen

Samstag, 18.12.

13.45 Uhr E-Jugend gegen Dernbach in Dernbach 14.30 Uhr D I gegen Feldkirchen in Feldkirchen (Bus)

Dli gegen Helferskirchen in Eschelbach 13.15 Uhr C I gegen SV Neuwied in Neuwied (Bus)

Sonntag, den 19.12.

11.00 Uhr B I gegen Vf L Neuwied in Horressen 9.30 Uhr gegen Elbert in Niederelbert (Bus)

11.00 Uhr A-Jugend gegen Engers in Block (Bus)

Freitag, den 17.12., Festausschußsitzung der Jugendbetreuer um 20.00 Uhr Gasthof Bürgerstube, Horressen.