Einzelbild herunterladen

Montabaur 17/49/82

§3

Die Steuersätze werden nicht geändert.

GELBACHHÖHEN

HOLLER

Altentag

Am Sonntag, dem 12.12.1982, 15.Ö0 Uhr findet im Saale der Gastwirtschaft Heibel, Inh. Günter Rechenbach, Holler, unser diesjähriger Altentag statt.

Alle Einwohner und Bürger unserer Gemeinde über 70 Jahre und deren Ehegatten sind zu dieser Feier recht herzlich einge­laden.

Ich würde mich freuen, wenn ich Sie an diesem Nachmittag alle begrüßen könnte.

Die Gestaltung des Altennachmittages übernimmt die Frauen­gemeinschaft Holler.

gez. Molsberger, Ortsbürgermeister

Brennholz

Wer Brennholz benötigt, möchte dies bis spätestens 20.12.1982 bei der Ortsgemeindeverwaltung angeben.

Verkauf von Weihnachtsbäumen

Am Samstag, dem 11.12.1982, 9.00 Uhr werden bei der Revier­försterei in Untershausen Weihnachtsbäume durch einen Händ­ler verkauft. ,

gez. Molsberger, Ortsbürgermeister

STAHLHOFEN

WeihnachtsbäumeAm Samstag, dem 11.12.1982 ab 9.00 Uhr werden in Untershausen bei Förster Velten Weihnachtsbäume durch einen Händler verkauft, da im Gemeindewald keine ge­eigneten Kulturen für die Versorgung der Bevölkerung mit Weihnachtsbäumen zur Verfügung stehen.

gez. Pehl, Ortsbürgermeister

UNTERSHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen für das Jahr 1982 vom 1.12.1982

I. Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Ge­nehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 19.11.1982 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht

vermindert

und damit der Gesamtbe­

um

um

trag des Haushaltsplans

einschl. der Nachträge

gegenüber auf nunmehr

DM

DM

DM DM

festgesetzt

ä) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen 35.000, die Ausgaben 35.000, b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen 32.000,- die Ausgaben 32.000,-

268.000,- 303.000,- 268.000,- 303.000,-

298.000,- 330.000,-- 298.000,- 330.000,-

II. Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung:

Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeideordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderlichen Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Un­tershausen für das Haushaltsjahr 1982 wird hiermit erteilt:

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 17.000,- DM

5430 Montabaur, 19.11.1982

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises . Im Aufträge;

Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.) gez. Meckel

III . Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.12.1982 bis 22.12.1982 während der allgemeinen Dienst­stunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Untershausen, 1.12.1982

Ortsgemeindeverwaltung Untershausen

(L.S.) gez. Müller, Ortsbürgermeister

HINWEIS

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Untershausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht wor - den ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeinde­ordnung und der Landkreisordnung vom 21.12.1978 (GVBI.

S. 770).

Weihnachtsbäume

Der Verkauf der Weihnachtsbäume durch einen Händler er­folgt am Samstag, dem 11.12.1982 ab 9.00 Uhr am Forsthaus in der Reckenthäler Straße.

Brennholzbedarf

Wer Bedarf an Brennholz hat, kann diesen bis Ende Dezember 1982 unter Angabe der benötigten Menge beim Ortsbürger­meister anmelden.

Schneeräumung und Streupflicht

Im Hinblick auf den nahen Winter wird auf die Ortssatzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und Gehwege hinge­wiesen. Danach sind alle Eigentümer der bebauten und unbe­bauten Grundstücke u.a. zur Räumung der Fahrbahnen und Gehwege verpflichtet, wenn ihre Benutzung durch Schneefall oder Glatteis erschwert ist. Ferner erstreckt sich die Ver­pflichtung der Vorgenannten auch auf das Bestreuen der Geh­wege und der besonders gefährdeten Fahrbahnstellen.

Hiermit wird um Beachtung der Satzung gebeten, die auf Wunsch beim Ortsbürgermeister eingesehen werden kann.

Sammlung für die Kriegsgräber

Die Sammlung für die Kriegsgräber hat am Volkstrauertag den Betrag von 345,10 DM ergeben. Hierfür sei allen Spendern im Namen des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge recht herzlich gedankt.

gez. Müller, Ortsbürgermeister

§2

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher

auf

0, DM 17.000,-DM