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Montabaur -15 - 49/82

Schiitzenhof (Saal) unsere gemeinsame Weihnachtsfeier statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder der Chorgemeinschaft mit ihren Angehörigen recht herzlich eiq. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie durch Ihren Besuch Ihre Verbundenheit mit dem Chor bekunden würden und wir Sie an diesem Abend recht zahlreidh begrüßen könnten.

Sportverein 1920 e.V.

SAMSTAG, 11.12.1982,13.45 Uhr, Spiel der E^ugend in Niedererbach gegen Dernbach.

14.30 Uhr: Spiel der D-Jugend in Steinefrenz.

15.30 Uhr: Spiel der C-Jugend in Niedererbach gegen Sayn.

SONNTAG, 12.12.1982,9.30 Uhr, Spiel der B-Jugend in Mariendorf.

11.00 Uhr: Spiel der A-Jugend in Dernbach

14.00 Uhr: Spiel der 1. Mannschaft in Herschbach gegen

Schenkelberg. Abfahrt mit dem eigenen Pkw.

Sportverein 1920 e.V. - Weihnachtsfeier

Samstag, 18.12.1982, 20.00 Uhr, diesjährige Weihnachtsfeier im Sportlerheim. Zu der Veranstaltung sind alle Senioren­spieler, Betreuer und Vorstandsmitglieder nebst Frauen und Bräuten recht herzlich eingeladen.

Es wird um pünktliches Erscheinen gebeten.

Weihnachtsfeier der Chorgemeinschaft Am Samstag, 11. Dezember findet um 20.00 Uhr im Saal der GaststätteZum Schützenhof die diesjährige Weihnachts­feier statt. Hierzu sind alle Mitglieder der Chorgemeinschaft mit ihren Angehörigen recht herzlich ejngeladen. Spenden für die Tombola werden noch entgegengenommen.

N0MB0RN

Weihnachtsmarkt in Nomborn

Am Sonntag, dem 12.12.1982 findet in der Schule von 14.00 bis 18.00 Uhr ein Weihnachtsmarkt statt.

Der Erlös wird für den Bau einer Kirche in Mutkovic in Jugoslawien, in der Heimat von unserem Pater Ante, verwendet. Es werden geboten: Glühwein, Waffeln, Kaffee und Kuchen. Viele Verkaufsstände sind zu besuchen.

Um 15.00 Uhr wird ein Weihnachtsspiel aufgeführt/

Um 17.00 Uhr findet eine Verlosung statt.

Es laden ein: Alle Kindergruppen von Nomborn.

ELBERTGEMEINDEN

stunden, sowie in den Diepsträumen des Ortsbürgermeisters in 5431 Niederelbert während den ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.

§ 44 c BBauG;

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.

Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Ent­schädigungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner­halb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Form Vorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

(3) Abs. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennut­zungsplanes oder der Satzung.

Hinweis auf § 22 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Niederelbert oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Ge­meindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.

1973) (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das Zweite Lan­desgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Land­kreisordnung vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770)

5431 Niederelbert, 6. Dezember 1982 Hübinger, Ortsbürgermeister

Nachmeldung des Brennholzbedarfes

Bürger, die an der Holzversteigerung am 4.12.1982 nicht teilnehmen konnten, haben Gelegenheit, ihren Brennholz­bedarf noch bis zum 13. ( Dezember 1982, bei der Ortsge­meindeverwaltung Niederelbert nachzumelden.

NIEDERELBERT Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes-"Auf der Schla" der Ortsgemeinde Niederelbert für das Grundstück Flur 24, Flurstück 60/1 gemäß § 13 BBauG - Bekanntmachung gemäß §12 BBauG

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung vom 4.11.1982 die vereinfachte Änderung des Bebauungs­planes "Auf der Schla" gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

Die überbaubare Fläche im Bereich des Grundstückes 60/1,

Flur 24 wird im nördlichen Bereich des Grundstückes erweitert und im südlichen Bereich reduziert.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der verein­fachten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO { zugestimmt.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabuar, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienst-

Vergabe von Bauland an Bürger von Niederelbert

Da in nächster Zeit mit der Rechtskraft des Umlegungsplanes "Hostigfeldchen" gerechnet werden kann, ist die Gemeinde in der Lage, 5 Bauplätze teilweise mit anschließenden Grün­flächen an der Südstraße und 2 Bauplätze im Bereich der Lahnstraße, an Bürger von Niederelbert abzugeben.

Der Preis beträgt 42,00 DM pro m^ für nichterschlossenes Bauland und 2,00 DM pro m^ für Grünflächen im Bereich Südstraße.

Interessierte Bürger, die beabsichtigen, innerhalb 3 Jahre zu bauen, wollen sich bitte bis zum 15.12.1982 bei der Ortsge­meindeverwaltung melden.

Hübinger, Ortsbürgermeister

OBERELBERT

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert findet am FREITAG, 17. Dezember 1982,19.30 Uhr im Bürger­meisteramtstatt. . .