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Montabaur -12- 49/82

I

EISBACHGEMEINDEN

GIROD

Weihnachtsbäude

Am Donnerstag, dem 16. Dez. 1982,15.00 Uhr, werden im Ortsteil Kleinholbach gegenüber der Gastwirtschaft Krekel die Weihnachtsbäume verkauft. ,

Um 15.30 Uhr erfolgt der Verkauf für Girod auf dem Kirmes­platz.

Altentag in Girod-Kleinholbach

Am Sonntag, dem 19. Dezember 1982,14.30 Uhr, findet der diesjährige Altentag in der Gastwirtschaft Höhn in Girod statt.

Ganz herzlich eingeladen sind unsere Mitbürgerinnen und Mit­bürger, ab dem 65. Lebensjahr.

Leber, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 30.11.1982

Weitere Beschlüsse zur Fortführung des Bebauungsplanver­fahrens "Camping-Platz" - Freimühle

Zunächst wurden dem Rat die Bedenken und Anregungen, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange eingegeben wurden, bekanntgegeben. Zu diesen (insge­samt 5) Bedenken und Anregungen wurde vom Rat Stellung genommen. Anschließend erklärte der Rat nach Ausräumung der vorgetragenen Bedenken und Anregungen seine Zustimmung zum vorgelegten Planungsentwurf.

Darüber hinaus wurde die Offenlage des Bebauungsplanes sowie des Grünordnungsplanes gern. 5 2a Abs. 6 BBauG beschlossen.

Veränderung der Straßenbeleuchtungsanlage im Ortsteil Kleinholbach

Der Rat erklärte sich mit der Versetzung einer Straßenleuchte' im Ortsteil Kleinholbach einverstanden. Die Versetzung der Straßenleuchte ist erforderlich, da der jetzige Standort die Zufahrt zu einer Garage und Hoffläche behindert.

GR0SSH0LBACH

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbäch findet am Mittwoch, dem 15.12.1982,19.30 Uhr im Gemeindehaus (ehemaliges Schulgebäude) statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Anordnung der Bau­landumlegung für den Erweiterungsbereich "Neuwiese-Kreuz- wiese-Strühtchen" gern. § 46 BBauG

2. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf zur Ände­rung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Neuwiese- Kreuzwiese-Strüthchen "

a) Aufstellungsbeschluß,

b) Vergabe des Planungsauftrages,

c) Zustimmungbeschluß,

d) Durchführung def Bürgerbeteiligung

e) Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffent­licher Belange

3. Beratung zum Flurbereinigungsverfahren (Begründung des Widerspruchs zur Verlegung der B 49)

4. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Grundstücksangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheit

3. Grundstücksangelegenheit

4. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von Tischen und Stühlen für das Gemeindehaus

5. Verschiedenes

5431 Großholbach, 7.12.1982 Metternich, Ortsbürgermeister

Holzschlagaufräumung

Interessenten, welche sich an der Holzschlagaufarbeitung in der Dickheck (hinter dem Sportplatz) beteiligen wollen, mögen sich bitte bis Sonntag, den 12.12.1982 beim Ortsbürger­meister schriftlich anmelden, damit auch gleichzeitig ein Überblick über die Einteilung gegeben ist. Das aufgearbeitete Holz wird kostengünstig nach erfolgter Abschätzung abgegeben. Es wird darauf hingewiesen, daß dieser Aufarbeitungsschlag überwiegend aus Eichenholz besteht.

Verkauf von Weihnachtsbäumen

Da der Gemeindewald in diesem Jähr nicht über den erforder­lichen Einschlag von Weihnachtsbäumen verfügt, wird uns die Firma Jösch aus Dernbach wie bisher zu den üblichen Preisen je nach Größe un<j Beschaffenheit am Donnerstag, dem 16.12.1982, um 14.00 Uhr Weihnachtsbäume zum Verkauf anbieten. Ausgabestelle ist wieder am Münzfernsprecher. Um Beachtung der Verkaufszeit wird gebeten.

Metternich, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 1.12.1982

Widerspruch gegen die Verlegung der B 49 eingelegt Zu Beginn der Sitzung am 1.12.1982 wurde dem Rat vom Leiter des Straßenbauamtes Diez die Veränderung der Linien­führung der B 49 gegenüber dem in der Bürgerversammlung vorgetragenen Konzept erläutert. Diese Aussagen wurden durch den Vertreter des Kulturamtes Westerburg ergänzt.

Im Anschluß daran erörterte der Rat den Sachverhalt und beschloß gegen diese Änderung im Rahmen des Flurbereini­gungsverfahrens aus folgenden Gründen Widerspruch einzu­legen:

a) Di» Herausnahme der Ortsumgehung aus dem Planfeststel­lungsbeschluß ist unüblich und führt zur Verlängerung des Verfahrens.

b) Es entstehen zusätzliche Kosten und die von der Bezirksre­gierung initiierte Beschleunigung des einheitlichen Ver­fahrens würde gehemmt.

c) Ca. 1.600 qm Fläche nordwestlich der jetzigen B 49 müßten in Anspruch genommen werden.

d) Durch die Forstverwaltung wurde keine schriftliche Begrün­dung abgegeben, daß eine Inanspruchnahme von 800 qm Waldfläche eine solche Beeinträchtigung der Waldgrenze darstellen, daß man sie nicht hinnehmen könnte.

e) Außerdem wurde bemängelt, daß bei dem Ortstermin zur Festlegung der Änderung zwar Vertreter der Bezirksregie­rung, der Kreisverwaltung, des Forstamtes und des Kultur­amtes Westerburg anwesend waren, aber die Vertreter der unmittelbar betroffenen Gemeinde und der Verbandsge­meinde nicht geladen wurden.

Schulgebäude soll für Zwecke der Dorfgemeinschaft zur Verfügung gestellt werden

Übereinstimmend erklärte der Rat, daß das Schulgebäude künf­tig als Dorfgemeinschaftshaus genutzt werden soll. Im An­schluß an diese Aussage erfolgte vom Rat die Erörterung über durchzuführende notwendige Reparaturarbeiten.

Im einzelnen wurde die Ausführung folgender Arbeiten be­schlossen:

a) Erweiterung der Schließanlage für Schulgebäude und Garagen,