Montabaur -12- 49/82
I
EISBACHGEMEINDEN
GIROD
Weihnachtsbäude
Am Donnerstag, dem 16. Dez. 1982,15.00 Uhr, werden im Ortsteil Kleinholbach gegenüber der Gastwirtschaft Krekel die Weihnachtsbäume verkauft. ,
Um 15.30 Uhr erfolgt der Verkauf für Girod auf dem Kirmesplatz.
Altentag in Girod-Kleinholbach
Am Sonntag, dem 19. Dezember 1982,14.30 Uhr, findet der diesjährige Altentag in der Gastwirtschaft Höhn in Girod statt.
Ganz herzlich eingeladen sind unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, ab dem 65. Lebensjahr.
Leber, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 30.11.1982
Weitere Beschlüsse zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens "Camping-Platz" - Freimühle
Zunächst wurden dem Rat die Bedenken und Anregungen, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange eingegeben wurden, bekanntgegeben. Zu diesen (insgesamt 5) Bedenken und Anregungen wurde vom Rat Stellung genommen. Anschließend erklärte der Rat nach Ausräumung der vorgetragenen Bedenken und Anregungen seine Zustimmung zum vorgelegten Planungsentwurf.
Darüber hinaus wurde die Offenlage des Bebauungsplanes sowie des Grünordnungsplanes gern. 5 2a Abs. 6 BBauG beschlossen.
Veränderung der Straßenbeleuchtungsanlage im Ortsteil Kleinholbach
Der Rat erklärte sich mit der Versetzung einer Straßenleuchte' im Ortsteil Kleinholbach einverstanden. Die Versetzung der Straßenleuchte ist erforderlich, da der jetzige Standort die Zufahrt zu einer Garage und Hoffläche behindert.
GR0SSH0LBACH
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbäch findet am Mittwoch, dem 15.12.1982,19.30 Uhr im Gemeindehaus (ehemaliges Schulgebäude) statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Anordnung der Baulandumlegung für den Erweiterungsbereich "Neuwiese-Kreuz- wiese-Strühtchen" gern. § 46 BBauG
2. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Neuwiese- Kreuzwiese-Strüthchen "
a) Aufstellungsbeschluß,
b) Vergabe des Planungsauftrages,
c) Zustimmungbeschluß,
d) Durchführung def Bürgerbeteiligung
e) Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange
3. Beratung zum Flurbereinigungsverfahren (Begründung des Widerspruchs zur Verlegung der B 49)
4. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Grundstücksangelegenheit ‘
2. Grundstücksangelegenheit
3. Grundstücksangelegenheit
4. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von Tischen und Stühlen für das Gemeindehaus
5. Verschiedenes
5431 Großholbach, 7.12.1982 Metternich, Ortsbürgermeister
Holzschlagaufräumung
Interessenten, welche sich an der Holzschlagaufarbeitung in der Dickheck (hinter dem Sportplatz) beteiligen wollen, mögen sich bitte bis Sonntag, den 12.12.1982 beim Ortsbürgermeister schriftlich anmelden, damit auch gleichzeitig ein Überblick über die Einteilung gegeben ist. Das aufgearbeitete Holz wird kostengünstig nach erfolgter Abschätzung abgegeben. Es wird darauf hingewiesen, daß dieser Aufarbeitungsschlag überwiegend aus Eichenholz besteht.
Verkauf von Weihnachtsbäumen
Da der Gemeindewald in diesem Jähr nicht über den erforderlichen Einschlag von Weihnachtsbäumen verfügt, wird uns die Firma Jösch aus Dernbach wie bisher zu den üblichen Preisen je nach Größe un<j Beschaffenheit am Donnerstag, dem 16.12.1982, um 14.00 Uhr Weihnachtsbäume zum Verkauf anbieten. Ausgabestelle ist wieder am Münzfernsprecher. Um Beachtung der Verkaufszeit wird gebeten.
Metternich, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 1.12.1982
Widerspruch gegen die Verlegung der B 49 eingelegt Zu Beginn der Sitzung am 1.12.1982 wurde dem Rat vom Leiter des Straßenbauamtes Diez die Veränderung der Linienführung der B 49 gegenüber dem in der Bürgerversammlung vorgetragenen Konzept erläutert. Diese Aussagen wurden durch den Vertreter des Kulturamtes Westerburg ergänzt.
Im Anschluß daran erörterte der Rat den Sachverhalt und beschloß gegen diese Änderung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens aus folgenden Gründen Widerspruch einzulegen:
a) Di» Herausnahme der Ortsumgehung aus dem Planfeststellungsbeschluß ist unüblich und führt zur Verlängerung des Verfahrens.
b) Es entstehen zusätzliche Kosten und die von der Bezirksregierung initiierte Beschleunigung des einheitlichen Verfahrens würde gehemmt.
c) Ca. 1.600 qm Fläche nordwestlich der jetzigen B 49 müßten in Anspruch genommen werden.
d) Durch die Forstverwaltung wurde keine schriftliche Begründung abgegeben, daß eine Inanspruchnahme von 800 qm Waldfläche eine solche Beeinträchtigung der Waldgrenze darstellen, daß man sie nicht hinnehmen könnte.
e) Außerdem wurde bemängelt, daß bei dem Ortstermin zur Festlegung der Änderung zwar Vertreter der Bezirksregierung, der Kreisverwaltung, des Forstamtes und des Kulturamtes Westerburg anwesend waren, aber die Vertreter der unmittelbar betroffenen Gemeinde und der Verbandsgemeinde nicht geladen wurden.
Schulgebäude soll für Zwecke der Dorfgemeinschaft zur Verfügung gestellt werden
Übereinstimmend erklärte der Rat, daß das Schulgebäude künftig als Dorfgemeinschaftshaus genutzt werden soll. Im Anschluß an diese Aussage erfolgte vom Rat die Erörterung über durchzuführende notwendige Reparaturarbeiten.
Im einzelnen wurde die Ausführung folgender Arbeiten beschlossen:
a) Erweiterung der Schließanlage für Schulgebäude und Garagen,

