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Montabaur 17 / 48 / 82

Tatsache, daß diese Ausbauart nach den bisherigen Erfahrungen nicht teurer als die herkömmliche Bauweise kommen wird. Ferdinand, Ortsbürgermeister

Einladung zur Seniorenfeier

Am 5.12.1982,ab 15.00 Uhr findet im Saale der Gaststätte Ruhberg-Schänke" der diesjährige Senioren-Nachbiittag statt.

Alle älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger von Ruppach-Gold­hausen, gleich welcher Konfession, sind hierzu im Namen von Kirchen- und Ortsgemeinde herzlich eingeladen.

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Auch wird ein buntes Unterhaltungsprogramm, das auf den Tag und die Vorweihnachts­zeit abgestimmt ist, geboten werden.

Ein herzlicher Dank geht an dieser Stelle an die Volksbank Monta­baur-Wallmerod, die diese Veranstaltung durch eine großzügige Spende finanziert hat.

Um möglichst zahlreiche Beteiligung wird gebeten, damit sich niemand von anderen sagen lassen muß, er habe etwas versäumt. Ferdinand, Ortsbürgermeister

was - a wo

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Grundschule Ruppach-Goldhausen

Die Anmeldung der Schulneulinge 1983 für die Grundschule Ruppach-Goldhausen (Einzugsbereich Ruppach-Goldhausen, Heiligenroth und Boden) findet am Dienstag, den 14.12.1982und Donnerstag, den 16.12.1982, 9.45 -11.20 Uhr in der Grundschule Ruppach-Goldhausen statt.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben oder vor dem 30.6.1983 vollenden werden. Kinder, die vom 30.6.1983 bis einschl. 31.12.1983 das 6.Lebens­jahr vollenden, können angemeldet werden.

Die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sind bei der Anmeldung vorzulegen.

BODEN:

Rückkampf zwischen dem ASV Boden und dem ASV Nieder­elbert

Am 4.12.1982 um 20.00 Uhr findet der Rück­kampf zwischen dem ASV Boden und dem ASV Niederelbert statt. Kampfstätte wird sein die Ahrbachhalle in Boden.

NIEDERELBERT:

Junge Union, Ortsverband Heiligenroth

Die nächste Mitgliederversammlung des JU-Ortsverbandes Heili­genroth findet am Mittwoch, dem 8. Dez. 1982,um 19.30 Uhr in Heiligenroth im Gasthaus Westermann statt.

HEILIGENROTH:

MähnenvereinHeiterkeit" Heiligenroth

Die Weihnachtsfeier des Möhnenvereins findet am 8.12.82 im

Saal Neuroth statt.

Wie immer bitten wir auch in diesem Jahr ein Päckchen im Wert von 10,- DM mitzubringen.

Anmeldung bis zum 5.12.82 bei Magda Schuth oder Karin Eidt.

Freiw. Feuerwehr Heiligenroth

Zu der diesjährigen Jahreshauptversammlung am Samstag, dem 11.12.1982,um 20 Uhr im Gasthaus Westermann werden hiermit nochmals alle Mitglieder herzlich eingeladen. Es wäre gut, wenn möglichst viele Mitglieder an der Vorstandswahl teilnehmen würden.

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

TuS Ahrbach Ruppach-Goldhausen Heiligenroth

Am kommenden Wochenende bestreiten die Mannschaften des TuS folgende Spiele.

Samstag, 4.12.1982

D-Jugend 14.30 Uhr Vf L Neuwied: Ahrbach

I

C-Jugend, 15.30 Uhr Ahrbach : Niederbieber Sonntag, 5.12.82

B-Jugend, 9.30 Uhr Daufenbach : Ahrbach A-Jugend, 11.00 Uhr VfL Neuwied : Ahrbach

BUCHFINKENLAND

HORBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanänderungKleines Hühfeld"der Ortsgemeinde Horbach.

Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 18.11.1982 Az. 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:

Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zür Erleichte­rung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverord­nung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes, zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 18.4.1974 (GVBI. S. 181) sowie für die Aufnahme von gestalterischen Festsetzungen in den Bebauungsplan gemäß § 123 Abs. 4 der Landesbauordnung vom 27.2.1974 (GVBI. S. 53), die Genehmigung erteilt.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die Begründung und die geänderten Textfestsetzungen.

Diese Genehmigung wird gern. § 12 Bundesbaugesetz in der Fassung vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) hiermit öffentlich be­kanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebau - ungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsver­bindlich wird.

Der Änderungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9,

5430 Montabaur, Bauamt, während der Dienststunden einge­sehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.

Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Ent­schädigungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner­halb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.