Montabaur 13/48/82 §1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um vermindert um DM DM
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber bisher auf nunmehr DM DM festgesetzt
a) im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen
86.000,- 1.439.000,- 1.353.000-
die Ausgaben
86.000,- 1.439.000,- 1.353.000,-
b) im VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen
123.000,- 1.731.000,- 1.608.000,-
die Ausgaben
123.000,- 1.731.000,- 1.608.000,-
§2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite
(Neuverschuldung von bisher 406.000,- DM auf 543.000,- DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 100.000,- DM auf 152.000,-- DM.
§3
Die Steuersätze werden nicht geändert.
II. GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTS - SATZUNG
Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderlichen Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Haushaltsjahr 1982 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von -*■ DM
II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 543.000,- DM (ohne Umschuldung)
5430 Montabaur, den 8.11.1982
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge:
Meckel
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 6.12. 1982 bis 16.12.1982 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Eitelborn, den 16.11.1982
(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn
Hümmerich, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Eitelborn oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-
Pfalz- -GemO-vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez.
1978 (GVBI. S. 770)
NEUHÄUSEL:
Öffentliche Bekanntmachung
Die gern. §§16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung der GemO und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Neuhäusel am Donnerstag, 16.12.1982,19.30 Uhr im Restaurant Fries statt.
TAGESORDNUNG:
1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich
2. Bericht des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde
3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger
Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.
Neuhäusel, / Montabaur, 29.11.1982 Ortsgemeinde Neuhäusel Hümmerich, Ortsbürgermeister Verbandsgemeinde Montabaur Mangels, Bürgermeister
KADENBACH:
NACHRUF
Am 29. Nov. 1982 verstarb im Alter von 55 Jahren Herr Theo Best
Herr Best war von 1956 bis 1969 und von 1974 bis 1979 Mitglied des Gemeinderates von Kadenbach. Von 1959 bis 1969 übte er das Amt des I. Beigeordneten aus.
Herr Best war ein engagierter Kommunalpolitiker, für den das Wohl seiner Heimatgemeinde und ihrer Einwohner Maßstab seines Handelns war. Er setzte sich uneigennützig für die Belange seiner Mitbürger ein. Wegen seiner Besonnenheit und seins freundlichen Wesens erfreute er sich hoher Wertschätzung in der Gemeinde.
Bürgerschaft und Rat der Ortsgemeinde Kadenbach danken dem Verstorbenen für seine zum Wohle der Allgemeinheit geleisteten Dienste und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.
Kadenbach, 29. Nov. 1982 Karbach, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am Mittwoch, 8. Dez. 1982, 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
DIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINOEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markf und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00 Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 16.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FERNSPRECHANSCHIUSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/20,41), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Ver- bandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst. — Redaktionsschluß ist jeweils Montags 12.00 Uhr bei der Verbandsgemefndeverwalfung.
KONTEN DER VERBANDSGEMciNDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, (BIZ 57251010) Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, (BLZ 57052805) Volksbank Montabaur Nr. 108, (BLZ 57291000) Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800603.
I

