Montabaur 3/47/82
Christmas - Gala 1
MIT DEM PASADENA ROOF ORCHESTRA
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FREITAG, 17. Dezember 1982, 20.00 Uhr
Haus Mons-Tabor
Eintrittspreise: 10,-- DM -18,- DM
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Vorverkauf:
Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur, Rathaus, Zimmer 17,
Telefon-Nr. 02602/2041,
App. 29
v.
Umleitungsstraßen für für Pkws sind:
a) für Fahrzeuge, die nicht in das Stadtgebiet fahren, gelten die Umleitungen unter III.
b) für Fahrzeuge, die in das Stadtgebiet fahren, führt die Umleitung aus Richtung Bahnhofstraße über die Wallstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße und Albertstraße zum Parkplatz an der Fröschpfort bzw zur Hunsrückstraße und zur L 327
cl aus Richtung Holler und Koblenz erfolgt die Umleitung über die Kolpingstraße, zum Parkplatz an der Froschpfort bzw. über die Straße „An der Froschpfort" zur Albertstraße
VI.
Im Stadtgebiet stehen folgende Parkplätze zur Verfügung:
a) Parkgarage Konrad-Adenauer-Platz
b) Parkplätze an der Fröschpfort
c) Parkstreifen im Stadtgebiet
Die Umleitungsstrecken sind entsprechend beschildert. Wir bitten
alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Rücksichtnahme.
Verbandsgemeindeverwaltung
-als Ortspolizeibehörde-
Allgemeine Viehzählung am 3. Dezember 1982
Am 3. Dezember 1982 findet bundesweit eine allgemeine Viehzählung statt. Die Zählung erstreckt sich auf
RINDER, SCHWEINE, PFERDE, SCHAFE UND GEFLÜGEL.
Auskunftspflichtig sind nach dem Viehzählungsgesetz vom 1.7.1980 (BGBl. I S. 817) die Viehhalter sowie die mit der Viehhaltung befaßten Familienmitglieder oder Betriebsangehörigen. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten. Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr beschränken, werden die Auskunftspflichtigen gebeten, die Zähler darauf hinzuweisen.
Die Daten unterliegen der Geheimhaltung und werden geschützt. Eine Weiterleitung oder Auswertung der Angaben zu steuerlichen Zwecken ist nicht statthaft.
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Vk Verwaltung informiert
Schluckimpfung im Winter 1982/83
Wie in den vergangenen Jahren findet auch in diesem Jahr eine Schluckimpfung gegen Kinderlähmung in zwei Impfgäng- gen statt.
Um einen wirksamen Schutz gegen alle drei Erregertypen zu erlangen, ist eine Teilnahme an zwei Impfgängen im Abstand von 6 - 8 Wochen und eine Wiederholungsimpfung nach Ablauf von ca. 8-10 Monaten erforderlich.
Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen:
1. die Kinder des Geburtsjahrganges 1981, soweit sie noch nicht oder nicht vollständig geimpft wurden und der Jahrgang 1982 ab 3. Lebensmonat,
2. alle Kinder des 4. Schuljahres (Auffrischungsimpfung)
3. jeder, der nicht ausreichend gegen Kinderlähmung geimpft ist und bei dem kein Impfhindernis besteht.
Daraus ergibt sich als empfehlenswertes Impfschema: erste Impfung im Säuglingsalter ab 3. Lebensmonat, zweite Impfung 6 - 8 Wochen nach der ersten Impfung, dritte Impfung ab Beginn des 2. Lebensjahres (8-10 Monate nach der zweiten Impfung),
vierte Impfung (Auffrischungsimpfung) im 10. Lebensjahr (ca.
4. Schuljahr) ^
weitere Impfungen (Auffrischung) nach jeweil? 8-10 Jahren .

