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Montabaur 45/82

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informiert:

Weihnachtsaushilfe sozialabgabefrei ?

In der Vorweihnachtszeit nehmen Hausfrauen und Rentner oftmals Aushilfsbeschäftigungen auf - hauptsächlich in Warenhäusern und Einzelhandels­geschäften. Sie sind bei einer solchen Beschäftigung meist frei von Sozialabgaben, wenn die Aushilfe nicht länger als zwei Monate dauert.

F;ür eine beispielsweise auf die Monate November und Dezember 1982 begrenzte Aushilfstätigkeit brau­chen also Beiträge zur Kränken-, Renten- und Arbeits­losenversicherung nicht entrichtet zu werden. Dies gilt aber nicht, wenn bereits im Laufe eines Beschäf­tigungsjahres (nicht Kalenderjahres) andere kurzfri­stige Beschäftigungen ausgeübt worden sind, die ge­gebenenfalls angerechnet werden müssen.

Länger als zwei Monate dauernde Beschäftigungen sind nur dann sozialversicherungsfrei, wenn die wö­chentliche Arbeitszeit 15 Stunden nicht erreicht und der Arbeitsverdienst 390.00 DM im Monat nicht über­steigt.

Über weitere Einzelheiten informiert Sie gern die AOK.

Ich weiß jetzt, wo ich hinschreiben kann...

»Zu Hause bin ich Luft. Nur in meinem Beruf, im Büro, zähle ich was. Ich habe Angst vor meinem Mann. Er trinkt und randaliert. Manchmal reißt er mich aus dem Schlaf, wenn er nach Hause kommt.

Außerdem betrügt er mich mit einer anderen Frau. Ich weiß nicht wie es weitergehen soll.. .<>.

Schreiben Sie uns! frrau M. hat es getan. Bei der Evan­gelischen Briefseelsorge fand sie eine Stelle, an die sie sich wenden konnte in ihrer Situation. Wo jemand da war für sie. Für sie und für viele andere. Für Menschen, die in ihrer Familie oder ihrer Ehe nicht zurechtkom­men. Für Einsame und Kranke. Für Menschen ohne Arbeit. Für Straffällige. Für junge Menschen, deren Hoff­nung auf Leben enttäuscht wurde. Für Mdhschen, die nicht mehr glauben und beten können.

Evangelische Briefseelsorge

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