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Montabaur 10/45/82

AHRBACHGEMEINDEN

BODEN:

Erhebung von Vorausleistungen auf die zu zahlenden Erschlie­ßungsbeiträge im BaugebietBeul II" beschlossen

Der Ortsgemeinderat faßte in seiner Sitzung am 4.11.1982 den Beschluß, Vorausleistungen auf die zu zahlenden Erschließungs­kosten im Bereich des BaugebietesBeul II" zu erheben.

Der Vorausleistungsbetrag wurde auf 6,- DM pro qm Grund­stücksfläche festgelegt. Dies entspricht ca. 40% der erwarteten Gesamtabrechnungssumme.

Zur Vorausleistung werden folgende Grundstückseigentümer herangezogen :

a) Diejenigen, die ihr Grundstück im benannten Baugebiet be­reits bebaut haben,

b) Eigantümer, die bereits mit dem Bau begonnen haben,

c) Eigentümer, die im Besitz einer Baugenehmigung sind.

Die Endabrechnung wird voraussichtlich - nach Fertigstellung der Erschließung - im Jahre 1983 durchgeführt. Dies bedeutet, daß die Anlieger, die bereits jetzt zur Vorausleistung herange­zogen werden, den dann noch verbleibenden Anteil von ca.

60% zu zahlen haben. Die übrigen Anlipger werden in 1983 zur Zahlung des - gesamten anteilmäßigen Erschließungsbeitrages herangezogen.

HEILIGENROTH:

Gedenkfeier am Volkstrauertag

Am Volkstrauertag, Sonntag, 14.11.82 findet im Anschluß an das Hochamt (etwa 10.15 Uhr) eine Gedenkfeier für die Gefalle­nen unserer Gemeinde am Ehrenmal unter Mitwirkung des Mu­sikvereins und der Chorgemeinschaft statt. Alle Bürger sind eingeladen.

Manns, Ortsbürgermeister

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Überprüfung der Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe

Voraussichtlich am Montag, 15.11.1982 wird der Bezirksschorn­steinfegermeister in unserer Ortsgemeinde die jährliche Überprü r fung der Feuerungsanlagen durchführen.

Die Bürger werden um Beachtung gebeten.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

wa SCVOHK Zwo

BODEN:

Rückkampf zwischen dem AC Mittel-Kirchenbollenbach und dem ASV Boden

Am 13.11.1982 findet der Rückkampf zwischen dem AC 04 Kirchenbollenbach und dem ASV Boden statt. Kampfstätte ist die Ahrbachhalle in Boden.

Beginn 20.00 Uhr.

HEILIGENROTH:

Kappensitzung 1983

Für alle Personen und Gruppen (Delegierter genügt) , die sich an dem Programm der Kappensitzung 1983 beteiligen wollen, findet am 15.11.1982 um 20.00 Uhr in der Gaststätte Neuroth eine Zusammenkunft statt.

Gründung eines Frauenchores

Für die Gründung unseres Frauenchores in Heiligenroth,der der­zeit aus 25 Mitgliedern besteht,suchen wir noch weitere Sängerin­nen. Anmeldungen oder Nachfragen erbeten an Frau Agnes Kohn, Tel. 17846 oder Frau Maria Frink, Tel. 17695.

TuS Ahrbach, Handball

Samstag, 13.11.1982, 18.00 Ihr Auswärtsspiel der I. Mann­schaft in Altenkirchen gegen die dortige II. Mannschaft.

Die II. Mannschaft des TuS Ahrbach spielt um 17.45 Uhr in Miehlen gegen die dortige II.

TuS Ahrbach-Ruppach-G oldhausen-Heiligenroth

Am kommenden Wochenende bestreiten die Mannschaften des TuS folgende Spiele:

Samstag, 13.11.1982

E-Jugend 13.45 Uhr Steinefrenz : Ahrbach C-Jugend 15.30 Uhr Ahrbach : Glas-Chemie

Sonntag, 14.11.1982

Sen. II, 12.30 Uhr Nomborn II : Ahrbach II Sen. I 14.30 Uhr Eschelbach : Ahrbach I Damen II, 14.30 Uhr Ahrbach II : Herdorf

AUGST

NEUHÄUSEL:

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanMontabaurer Straße" - Änderung und Erwei­terung der Ortsgemeinde Neuhäusel Offenlage gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.5.1981 die Aufstellung des BebauungsplanesMontabaurer Straße" - Än­derung und Erweiterung gern. § 2 Abs. 1 BBauG beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Text und Begründung liegt gern. § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 22.11.1982 bis 22.12.1982 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donners­tags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt), Zimmer 6, sowie nachricht­lich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Neuhäusel während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Neuhäusel mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:

Flur 2

Flurstücke: 8/1, 9/1, 9,2, 9/3, 10, 11,12/1,12/2,13/1,13/2, 26/1 tlw..27 tlw. .28/1 tlw.

Flur 3 Flurstücke:

28/8, 35,/4, 35/5, 37/5, 37/6,38/13,38/14,38/15,38/16 38/17, 38/19, 38/21, 38/22, 39/4, 39/6, 39/9,40/3, 40/7,

40/8, 40/9, 41/5,41/6, 42/8, 42/9, 43/5, 43/6, 44/5, 44/6, 46/5, 46/6,47/2, 47/3, 47/7, 47/8, 47/9, 47/10, 48/5, 48/6, 49/5, 49/6, 52/5, 52/6, 52/8, 52/9, 52/10, 55/7, 55/8, 55/9, 55/10, 56/4, 56/6, 57/3, 57/8, 57/12, 57/13, 59/1, 59/2,

60/1, 60/2, 61, 62/2, 63/3, 65/4, 65/9, 65/11, 65/12, 66/4, 67/4 68/2, 68/7, 68/9, 70/2, 70/3, 70/4, 70/5, 70/6, 70/7, 70/9, 70/10, 70/12, 70/13, 70/19, 71/2, 73/6, 73/7, 73/9,

76/1, 120/1, 120/2, 120/3, 120/4, 120/5, 120/7 tlw, 120/8, 120/9, 120/10, 126/1 tlw.

Flur 5

Flurstücke: 18/4, 21/4, 24/5, 24/6, 24/8, 25/5, 28/2, 29/2, 33/2, 34/2, 35/3

Das Plangebiet wird im groben wie folgt begrenzt: im Norden: von dem Weg Nr. 26/1 (Am Heideköpfchen" 1 und den Flurstücken Nr. 13/11, 13/8, 12/3 und 7 (Flur 2)

im Osten: von den Flurstücken Nr. 1/1, 1/4 (Flur 20 der Ge­markung Eitelborn ), der Bundesstraße B 49 (tlw.), den