Montabaur 10/45/82
AHRBACHGEMEINDEN
BODEN:
Erhebung von Vorausleistungen auf die zu zahlenden Erschließungsbeiträge im Baugebiet „Beul II" beschlossen
Der Ortsgemeinderat faßte in seiner Sitzung am 4.11.1982 den Beschluß, Vorausleistungen auf die zu zahlenden Erschließungskosten im Bereich des Baugebietes „Beul II" zu erheben.
Der Vorausleistungsbetrag wurde auf 6,- DM pro qm Grundstücksfläche festgelegt. Dies entspricht ca. 40% der erwarteten Gesamtabrechnungssumme.
Zur Vorausleistung werden folgende Grundstückseigentümer herangezogen :
a) Diejenigen, die ihr Grundstück im benannten Baugebiet bereits bebaut haben,
b) Eigantümer, die bereits mit dem Bau begonnen haben,
c) Eigentümer, die im Besitz einer Baugenehmigung sind.
Die Endabrechnung wird voraussichtlich - nach Fertigstellung der Erschließung - im Jahre 1983 durchgeführt. Dies bedeutet, daß die Anlieger, die bereits jetzt zur Vorausleistung herangezogen werden, den dann noch verbleibenden Anteil von ca.
60% zu zahlen haben. Die übrigen Anlipger werden in 1983 zur Zahlung des - gesamten anteilmäßigen Erschließungsbeitrages herangezogen.
HEILIGENROTH:
Gedenkfeier am Volkstrauertag
Am Volkstrauertag, Sonntag, 14.11.82 findet im Anschluß an das Hochamt (etwa 10.15 Uhr) eine Gedenkfeier für die Gefallenen unserer Gemeinde am Ehrenmal unter Mitwirkung des Musikvereins und der Chorgemeinschaft statt. Alle Bürger sind eingeladen.
Manns, Ortsbürgermeister
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Überprüfung der Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe
Voraussichtlich am Montag, 15.11.1982 wird der Bezirksschornsteinfegermeister in unserer Ortsgemeinde die jährliche Überprü r fung der Feuerungsanlagen durchführen.
Die Bürger werden um Beachtung gebeten.
Ferdinand, Ortsbürgermeister
wa SCVOHK Zwo
BODEN:
Rückkampf zwischen dem AC Mittel-Kirchenbollenbach und dem ASV Boden
Am 13.11.1982 findet der Rückkampf zwischen dem AC 04 Kirchenbollenbach und dem ASV Boden statt. Kampfstätte ist die Ahrbachhalle in Boden.
Beginn 20.00 Uhr.
HEILIGENROTH:
Kappensitzung 1983
Für alle Personen und Gruppen (Delegierter genügt) , die sich an dem Programm der Kappensitzung 1983 beteiligen wollen, findet am 15.11.1982 um 20.00 Uhr in der Gaststätte Neuroth eine Zusammenkunft statt.
Gründung eines Frauenchores
Für die Gründung unseres Frauenchores in Heiligenroth,der derzeit aus 25 Mitgliedern besteht,suchen wir noch weitere Sängerinnen. Anmeldungen oder Nachfragen erbeten an Frau Agnes Kohn, Tel. 17846 oder Frau Maria Frink, Tel. 17695.
TuS Ahrbach, Handball
Samstag, 13.11.1982, 18.00 Ihr Auswärtsspiel der I. Mannschaft in Altenkirchen gegen die dortige II. Mannschaft.
Die II. Mannschaft des TuS Ahrbach spielt um 17.45 Uhr in Miehlen gegen die dortige II.
TuS Ahrbach-Ruppach-G oldhausen-Heiligenroth
Am kommenden Wochenende bestreiten die Mannschaften des TuS folgende Spiele:
Samstag, 13.11.1982
E-Jugend 13.45 Uhr Steinefrenz : Ahrbach C-Jugend 15.30 Uhr Ahrbach : Glas-Chemie
Sonntag, 14.11.1982
Sen. II, 12.30 Uhr Nomborn II : Ahrbach II Sen. I 14.30 Uhr Eschelbach : Ahrbach I Damen II, 14.30 Uhr Ahrbach II : Herdorf
AUGST
NEUHÄUSEL:
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Montabaurer Straße" - Änderung und Erweiterung der Ortsgemeinde Neuhäusel Offenlage gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.5.1981 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Montabaurer Straße" - Änderung und Erweiterung gern. § 2 Abs. 1 BBauG beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Text und Begründung liegt gern. § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 22.11.1982 bis 22.12.1982 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt), Zimmer 6, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Neuhäusel während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Neuhäusel mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:
Flur 2
Flurstücke: 8/1, 9/1, 9,2, 9/3, 10, 11,12/1,12/2,13/1,13/2, 26/1 tlw..27 tlw. .28/1 tlw.
Flur 3 Flurstücke:
28/8, 35,/4, 35/5, 37/5, 37/6,38/13,38/14,38/15,38/16 38/17, 38/19, 38/21, 38/22, 39/4, 39/6, 39/9,40/3, 40/7,
40/8, 40/9, 41/5,41/6, 42/8, 42/9, 43/5, 43/6, 44/5, 44/6, 46/5, 46/6,47/2, 47/3, 47/7, 47/8, 47/9, 47/10, 48/5, 48/6, 49/5, 49/6, 52/5, 52/6, 52/8, 52/9, 52/10, 55/7, 55/8, 55/9, 55/10, 56/4, 56/6, 57/3, 57/8, 57/12, 57/13, 59/1, 59/2,
60/1, 60/2, 61, 62/2, 63/3, 65/4, 65/9, 65/11, 65/12, 66/4, 67/4 68/2, 68/7, 68/9, 70/2, 70/3, 70/4, 70/5, 70/6, 70/7, 70/9, 70/10, 70/12, 70/13, 70/19, 71/2, 73/6, 73/7, 73/9,
76/1, 120/1, 120/2, 120/3, 120/4, 120/5, 120/7 tlw, 120/8, 120/9, 120/10, 126/1 tlw.
Flur 5
Flurstücke: 18/4, 21/4, 24/5, 24/6, 24/8, 25/5, 28/2, 29/2, 33/2, 34/2, 35/3
Das Plangebiet wird im groben wie folgt begrenzt: im Norden: von dem Weg Nr. 26/1 („Am Heideköpfchen" 1 und den Flurstücken Nr. 13/11, 13/8, 12/3 und 7 (Flur 2)
im Osten: von den Flurstücken Nr. 1/1, 1/4 (Flur 20 der Gemarkung Eitelborn ), der Bundesstraße B 49 (tlw.), den

