Montabaur 15/44/82
bis zur Schulstraße/Kellerweg mit Beteiligung des Kreises erörtert werden, so daß die Anlieger dieses Straßenstücks mit besonderem Interesse an dieser Versammlung teilnehmen wollen.
gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister
Hinweis der Verbandsgemeindeverwaltung:
Bei dieser Bürgerversammlung handelt es sich NICHT um die Bürgerversammlung der Verbandsgemeinde gern. § 64 in Verbindung mit § 17 GemO.
St Martinszug in Eitelborn
Ich darf schon jetzt darauf hinweisen, daß der St. Martin in diesem Jahre am
Mittwoch, dem 10.11.1982 kommt.
Die Feuerstelle wird wiederum am Strutfiweg - unweit der RWE- Leitung in der Nähe des Lagerplatzes der Fa. Rosenbach sein.
Ich verweise darauf, daß für diese Feuerstelle nur nutzloses Reisigmaterial verwendet werden darf.
Es ist untersagt, nicht brennbares Material oder umweltfeindliche Gegenstände zum Abbrennen dort zu lagern.
Gleichzeitig appelliere ich an die Eltern und Lehrer der Augst- Schule, auf die Kinder eirizuwirken, daß diese Veranstaltung in geordnetem Rahmen abläuft.
TERMIN:
Mittwoch, den 10.11. 1982 abends 18.00 Uhr. ab ehern. Rathaus (Gemeindebücherei) im Unterdorf.
Mitwirkung: Musikkapelle Wallroth.
gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister
Aus der Arbeit des Rates!
Zu einer öffentlichen Sitzung trafen sich die Mitglieder des Ortsgemeinderates am 27.10.1982 im Gemeindehaus.
In dieser Sitzung zu der erfreulicherweise zahlreiche Zuhörer gekommen waren,ging es wieder einmal vorwiegend um die Gemeindefinanzen.
Neben der Beratung über den Nachtragsetat der Gemeinde für 1982 waren wichtige Entscheidungen über die Abrechnung von Ausbaumaßnahmen zu treffen.
NACHTRAGSHAUSHALT 1982 VERABSCHIEDET: Hervorgerufen durch gravierende Verschiebungen im Haushaltsgefüge während des Jahres yvar die Aufstellung eines Nachtrags für 1982 notwendig.
Dem Ortsbürgermeister blieb es Vorbehalten, die einzelnen Änderungen auf der Ausgaben- wie Einnahmeseite zu erläutern. Hier auszugsweise die wichtigsten Positionen:
A.) AUSGABEN
1. Für den Ausbau des Streimerichweges mußten mehr «Mittel in Höhe von 96.000,- DM bereitgestellt werden.
Damit hieraus keine falschen Schlüsse gezogen werden, dieser' Betrag wurde notwendig, um die bekannten Kosten für diesen Ausbau abzusichern.
Bauleiter-, Straßenentwässerung- und Ausbaukosten wurden nachträglich, in der bekannten Höhe haushaltsrechtlich sichergestellt.
Dies war notwendig da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushalts- - Ende 1981 — diesef Betrag nur geschätzt werden mußte.
Wie der Planer versicherte und es sich bis dato abzeichnet, ist eine Kostensteigerung nicht zu erwarten.
Die Ausgaben bewegen sich also in der ermittelten, und vorher bekanntgegebenen Höhe.
2. Für den Freizeitpark mußten weitere 35.000,- DM zur Verfügung gestellt werden.
Dies war erforderlich, weil verschiedene Einrichtungen, (Rollschuhbahn usw.) die nicht in Eigenleistung erstellt werden konnten, an ein Unternehmen vergeben werden mußten.
3. Eine Nachfinanzierung der Friedhofshalle von rd. 30.000;*»
DM war genauso geboten wie die
4. Mehrausgaben von ca. 37.000,- DM für die Anschaffung von
Stühlen zur Ausstattung der Turnhalle. '•
5. Unvermeidbare Mehrausgaben von 10.000,- DM haben sich bei der Renovierung und Einrichtung als Gemeindebücherei des ehemaligen Rathauses ergeben.
6. Die Materialkosten für den in Eigenleistung durch die Anlieger erstellten Freizeitpark am Tannenweg mußten haushaltsmäßig bereitgestellt werden. Betrag, ca. 12.000,- DM.
B. ) EINSPARUNGEN '
1. Der für 1982 vorgemerkte Betrag von 50.000,- DM als Zuweisung zum Mehrzweckhallenbau wurde nicht fällig.
2. Für die Oberflächenentwässerungen des Kurfürsten- und Metternichweges werden insgesamt rd. 7.000,- DM weniger benötigt.
3. Die Friedhofserweiterung spart rd. 15.000,-- DM mehr ein, als zu Jahresbeginn vorausgeschätzt wurde.
4. 200.000,- DM waren für den Ausbau des II. Teilstücks der Kreisstraße in der Ortsdurchfahrt vorgesehen, die 1982 nicht mehr anfallen.
C. ) MINDEREINNAHMEN
1. 160.000,-uM ( die der Kreis für den Ausbau des II Teilstücks der Ortsdurchfahrt als seinen Beitrag zusagte, werden nicht gezahlt.
2. 86.000,- DM Erschließungseinnahmen sind weniger zu verzeichnen, da die Voraussetzungen hierfür noch nicht vorliegen.
3. Mindereinnahmen werden bei der Waldwirtschaft von ca. 9.500,- DM erzielt.
4. Mindereinnahmen sind auch bei den Gewerbesteuereinnahmen und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
in Höhe von insgesamt ca. 100,000,- DM zu erwarten, so daß sich die Zuführung der Mittel vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt um rd. 20.000,- DM reduziert.
Diese gesamten Verschiebungen drücken sich zahlenmäßig so aus:
VERWALTUNGSHAUSHALT
von 1.439,000,00 DM gemindert auf 1.353.000,00 DM also vermindert um 86.000,-DM
VERMÖGENSHAUSHALT
von 1.731.000,00 DM gemindert auf 1.608.000,00 DM also vermindert um 123.000,00 DM
Zum Ausgleich dieses Haushalts sind Fremdmittel in Höhe von 543,000 ,t DM entgegen ursprünglich 406.000,00 DM erforderlich, so daß die Finanzkraft der Gemeinde bei Aufnahme dieser Darlehen Ende 1982 bei 250.500,00 DM liegt.
Ein Betrag, der durchaus noch manche Investition ermöglicht, aber dennoch auch in Zukunft zu sparsamster Haushaltspolitik Anlaß gibt, zumal weder Steueranhebungen noch Beitragsund Gebührenerhöhungen vorgesehen sind.
GEMEINDEANTEIL BEI DER ABRECHNUNG VON AUS- BAUMASSNAHMEN FESTGESETZT Neben dem Nachtrag ging es bei der Abrechnung von Ausbaumaßnahmen ebenfalls um Gemeindefinanzen.
Analog der Festlegung anderer örtlicher Ausbaumaßnahmen
wurde der Gemeindeanteil für den
St-uthweg auf 50 v. H.„ der
Kurfürsten weg auf 30 v. H. und der
Metternichweg auf 30 v.H.
der Ausbaukosten festgelegt.
Gleichzeitig beschloß der Rat die Erhebung von Vorausleistungen auf die zu erhebenden Ausbaubeiträge wie folgt:
Struthweg = 9,- DM/qm sowie Kurfürsten* und Metternichweg jeweils 5,- DM/qm Grundstücksgröße.
Die Vorausleistungsbescheide sollen noch in diesem Jahr zugestellt werden.
TANNENWEG DEM ÖFFENTLICHEN VERKEHR GEWIDMET Mit ihrem endgültigen Erschließungsbescheid auch noch in diesem Jahr können die Anlieger des Tannenweges rechnen. Nachdem die letzte Teerdecke aufgebracht ist, kann die endgültige Abrechnung im Nachgang zu den bereits früher ergangenen Vorauserhebungen erfolgen.
Die formelle Voraussetzung hierfür - Widmung der Straße dem öffentlichen Verkehr - schaffte der Rat durch seinen Beschluß.

