Montal
Montabaur 12/44/82
14/369, 370, 371, 372, 373 (teilweise) werden zwei Parzellen gebildet und eine Bebauung in Doppelhausweise zugelassen.
5. In der Verlängerung der Bonner Straße wird der vorhandene 2,50 m breite Fußweg so ausgeweitet, daß zwei Bauplätze ausgewiesen werden.
6. Im Bereich der Flurstücke 509, 375/2, 374/2, 478, 479,
480, 481, 482, 483 wird die Baugrenze bis auf 3,00 m an die Eigentumsgrenzen herangeführt.
7. Im Bereich des Grundstückes Flur 4, Parzelle 508 wird die Nutzungsgrenze dergestalt geändert, daß sie an der jetzigen Eigentumsgrenze des Flurstückes vorbeiführt.
Dieser Beschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 6 und Abs. 1 öffentlich bekanntgemacht.
Montabaur, 2. Növ. 1982 Mangels, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Hemchen" der Stadt Montabaur im Stadtteil Horressen Bürgerbeteiligung gern. § 2a Abs. 2 BBauG.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 21.10.82 die Änderung des Bebauungsplanes „Hemchen" beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
1. Die Festsetzung über die Mindestgröße für die Bauplätze wird von 700 qm auf 450 qm herabgesetzt.
2. Im Bereich „Farenau" wird teilweise ein Grunddienstbarkeitsweg ausgewiesen.
3. Im Bereich des Speditionsunternehmens Diel wird als Zu- wegung zu den in Richtung Eigendorf gelegenen Grundstücken ein Feldweg ausgewiesen.
4 Statt der im Bebauungsplan ausgewiesenen Verbindungsstraße zwischen dem Hemchenweg und der neu anzulegenden Planstraße „A" wird ein 1,50 m breiter Fußweg ausgewiesen. Im Bereich der Parzellen 15/369 (teilweise),
14/369, 370, 371,372, 373 (teilweise) werden zwei Parzellen gebildet und eine Bebauung in Doppelhausweise zugelassen.
5. In der Verlängerung der Bonner Straße wird der vorhandene 2,50 m breite Fußweg so ausgeweitet, daß zwei Bauplätze ausgewiesen werden.
6. Im Bereich der Flurstücke 509, 375/2, 374/2, 478, 479,
480, 481, 482, 483 wird die Baugrenze bis auf 3,00 m an die Eigentumsgrenzen herangeführt.
7. Im Bereich des Grundstückes Flur 4, Parzelle 508 wird die Nutzungsgrenze dergestalt geändert, daß sie an der jetzigen Eigentumsgrenze des Flurstückes vorbeiführt.
Gemäß § 2 a Abs. 1 und 2 BBauG ist die Beteiligung der Bür-, ger an-der Bauleitplanung zu ermöglichen. Zu diesem Zweck gewähren wir Einsichtnahme in die Änderungsplanung in der Zeit
vom 15. Nov. 1982 bis 29. Nov. 1982 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, Zimmer 6, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr)
Montabaur, 2. November 1982 Mangels, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Wagnerstraße im Stadtteil Eigendorf Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 BBauG
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 21.10.82 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Wagnerstraße im Stadtteil Eigendorf beschlossen.
Der Planbereich des Bebauungsplanes umfaßt einen Teil der Wagnerstraße, die Grundstücke 98/1, 98/2, 251/1, 251/2 und 73/1 sowie Teilflächen der Grundstücke 176 bis 189 (Flur 5 der Gemarkung Eigendorf).
Dieser Beschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1’ BBauG öffent- ’ich bekanntgemacht.
5430 Montabaur, 2. Nov. 1982 Mangels, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt I" im Bereich
des Grundstückes Nr. 3245, Flur 17
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 6 und 1 BBauG.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 21.10, 1982 eine Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt I"- westlicher Bereich - beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt, daß im Bereich des Flurstücke 3235, Flur 17, eine private Verkehrsfläche ausgewiesen wird, Dieser Beschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 6 und Abs. 1 öffentlich bekanntgemacht.
5430 Montabaur, 2. Nov. 1982 Mangels, Bürgermeister
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Stadtverwaltung Montabaur Umlegunasausschuß Öffentliche Bekanntmachung
Der Umlegungsausschuß der Stadt Montabaur hat am 25.0kt 1982 für das Umlegungsgebiet „Horresser Berg" , Gemarkung Horressen und Montabaur, die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes beschlossen.
Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 6. November 1982 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bjsherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
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Auf lfd.Nr. 10 des Beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan Abend wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeic nis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
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RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6, 5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist beim vorstehei genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 28. Okt. 1982 Stadtverwaltung Umlegungsausschuß Siegel Simon, Vermessungsdirektor Vorsitzender des Umlegungsausschusses
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ELGENDORF:
Männergesangverein „Freundschaft", Eigendorf
Zu unserem traditionellen Herbstkonzert laden wir hiermit herzlich für Samstag, den 6.11.1982 um 20.00 Uhr in die Dorfgemeinschaftshalle in Eigendorf ein.
Als Solisten wirken mit die Sopranistin Wilma Vogt und der Tenor Dieter Kröll. Außerdem wird das Konzert vom MGV „Beethoven Niederahr" mitgestaltet. Anschließend Tanz. Karten sind im Vorverkauf bei allen unseren Sängern erhältlich.
WICHTIGER TERMIN:
für alle aktiv Mitwirkenden der kommenden Fastnachtsveranstaltungen.
Treffpunkt ist am Donnerstag, dem 11.11. um 20.00 Uhr im Chorprobenraum. Vollzähliges Erscheinen wird unbedingt gewünscht.
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