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Montabaur 21 / 43 / 82

OBERELBERT:

Änderung des BebauungsplanesFesterling" der Ortsgemeinde Oberelbert

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BBauG

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 1.10.1982 die Änderung des BebauungsplanesFesterling" beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

1, Die Firstrichtung wird freigestellt

2, Die Dachneigung darf bei

1- geschossiger Bauweise max. 45°

2- geschossiger Bauweise max. 28°

betragen.

Dieser Beschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.

5431 Oberelbert, 21. Okt. 1982 Weyand, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanänderungFesterling" der Ortsgemeinde Ober­elbert - Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 1.10.1982 die Änderung des BebauungsplanesFesterling" gern. § 2 Abs. 1 BBauG beschlossen.

Die Änderungsunterlagen liegt gern. § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit

vom 8. Nov. 1982 bis 8. Dez. 1982 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donners­tags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 6 sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Oberelbert während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Oberelbert mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

|Die Änderung hat zum Inhalt:

1. Die Firstrichtung wird freigestellt

2. Die Dachneigung darf bei

1- geschossiger Bauweise max. 45°

2- geschossiger Bauweise max. 28°

betragen.

Die Änderung bezieht sich auf den gesamten Planbereich des Bebauungsplanes Der Planbereich wird im groben wie folgt begrenzt:

im Norden: die Grenze des Plangebietes bilden die Grund­stücke Nr. 1 - 21, Flur 2

im Osten: von den Wegeparzellen 324/2, 331/3 (tlw),

332/2, 329/3 (tlw.) 324/3 im Süden: von der StraßeZum Wiesengrund"

im Westen: von der Hauptstraße Oberelbert, 25. Okt. 1982 Weyand, Ortsbürgermeister

WELSCHNEU DORF: öffentliche Bekanntmachung

|Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf findet lam Dienstag, dem 2. Nov. 1982, um 20.00 Uhr |im Sitzungssaal des Rathauses statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

|1.Beratung und Beschlußfassung über das Forsteinrichtungswerk |2. Genehmigung des Hauungs- und Kulturplanes für das I Forstwirtschaftsjahr 1983

|3. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe zur

I Installation einer Uhr am Rathaus

|4. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe

I für die Instandsetzung des Wirtschaftsweges zum Forellenhof-

I Texas

|5. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über eine Zuschußgewährung

2. Bauangelegenheit

3. Verschiedenes

5431 Welschneudorf, 25.10.1982 Stahlhofen, Ortsbürgermeister

Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge vom 1. bis 17. Nov. 1982

Freiwillige Helfer, die bereit sind, die vorgenannte Sammlung durchzuführen, mögen sich bei der Gemeindeverwaltung melden.

Stahlhofen, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Güterkraftverkehrsgesetzes

Mit dieser Veröffentlichung werden die Nahzonenbereiche beschrieben. Sie geben die jeweiligen Sandgemeinden innerhalb und außerhalb der 50 km-Zone .gerechnet von dem jeweiligen Ortsmittelpunkt an.

Der Güternahverkehrsunternehmer kann somit bei Zweifels­fragen erkennen, ob von seinem Standort aus die entspr.Ge- meinde noch im Nahverkehr bedient werden kann. Der Stand - ort im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes ist in der Regel dort, wo der Unternehmer seinen Betriebssitz und auch seinen Lastkraftwagen angemeldet hat. Werden Transporte außerhalb der 50 km-Zone durchgeführt, ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich ( allgemeiner Güterfernverkehr)

Nahzonenbeschreibung für den Güternahverkehr im Westerwaldkreis

Gemeinde: Welschneudorf Koordinatenwerte Gauß-Krüger Ortsmittelpunkt: Rathaus R 34 14 548

* H 55 82 432

Randgemeinden, deren Ortsmittelpunkt bzw. ein bezirkl. OMP innerhalb der Nahzone liegt

Katzwinkel

Neunkirchen

Burbach

Haiger

Dillenburg

Breitscheid

Herborn

Sinn

Ehringshausen

Solms

Braunfels

Schöffengrund

Waldsolms

Grävenwiesbach

Usingen

Schmitten

Glashütten

Eppstein

Kelkheim

Hof heim

Wiesbaden

Heidesheim

Ingelheim

Gau-Algesheim

Ockenheim

Waldlauberheim

Stromberg

Riesweiler

Simmern

Biebern

Randgemeinden, deren Ortsmittelpunkt bzw. alle bezirkl. OMP außerhalb der Nahzone liegen

Brachbajh

Siegen

Wilnsdorf

Mittenaar

Aßlar

Wetzlar

Hütten berg

Langgöns

Butzbach

Neu-Anspach

Wehrheim

Bad Homburg v.d.H.

Oberursel

Königstein

Mainz

Schwabenheim

Appenheim

Schöneberg

Holzbach

Reckershausen

Haserich

Greimersburg

Masburg

Hohenleimbach

Heckenbach

Bad Neuenahr-Ahrweilei;

Grafschaft

Königstein

Hennef

Eitorf

Birken-Bruchen