Montabaur 21 / 43 / 82
OBERELBERT:
Änderung des Bebauungsplanes „Festerling" der Ortsgemeinde Oberelbert
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BBauG
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 1.10.1982 die Änderung des Bebauungsplanes „Festerling" beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
1, Die Firstrichtung wird freigestellt
2, Die Dachneigung darf bei
1- geschossiger Bauweise max. 45°
2- geschossiger Bauweise max. 28°
betragen.
Dieser Beschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
5431 Oberelbert, 21. Okt. 1982 Weyand, Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Festerling" der Ortsgemeinde Oberelbert - Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 1.10.1982 die Änderung des Bebauungsplanes „Festerling" gern. § 2 Abs. 1 BBauG beschlossen.
Die Änderungsunterlagen liegt gern. § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 8. Nov. 1982 bis 8. Dez. 1982 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 6 sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Oberelbert während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Oberelbert mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
|Die Änderung hat zum Inhalt:
1. Die Firstrichtung wird freigestellt
2. Die Dachneigung darf bei
1- geschossiger Bauweise max. 45°
2- geschossiger Bauweise max. 28°
betragen.
Die Änderung bezieht sich auf den gesamten Planbereich des Bebauungsplanes Der Planbereich wird im groben wie folgt begrenzt:
im Norden: die Grenze des Plangebietes bilden die Grundstücke Nr. 1 - 21, Flur 2
im Osten: von den Wegeparzellen 324/2, 331/3 (tlw),
332/2, 329/3 (tlw.) 324/3 im Süden: von der Straße „Zum Wiesengrund"
im Westen: von der Hauptstraße Oberelbert, 25. Okt. 1982 Weyand, Ortsbürgermeister
WELSCHNEU DORF: öffentliche Bekanntmachung ■
|Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf findet lam Dienstag, dem 2. Nov. 1982, um 20.00 Uhr |im Sitzungssaal des Rathauses statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
|1.Beratung und Beschlußfassung über das Forsteinrichtungswerk |2. Genehmigung des Hauungs- und Kulturplanes für das I Forstwirtschaftsjahr 1983
|3. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe zur
I Installation einer Uhr am Rathaus
|4. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe
I für die Instandsetzung des Wirtschaftsweges zum Forellenhof-
I Texas
|5. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über eine Zuschußgewährung
2. Bauangelegenheit
3. Verschiedenes
5431 Welschneudorf, 25.10.1982 Stahlhofen, Ortsbürgermeister
Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge vom 1. bis 17. Nov. 1982
Freiwillige Helfer, die bereit sind, die vorgenannte Sammlung durchzuführen, mögen sich bei der Gemeindeverwaltung melden.
Stahlhofen, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Güterkraftverkehrsgesetzes
Mit dieser Veröffentlichung werden die Nahzonenbereiche beschrieben. Sie geben die jeweiligen Sandgemeinden innerhalb und außerhalb der 50 km-Zone .gerechnet von dem jeweiligen Ortsmittelpunkt an.
Der Güternahverkehrsunternehmer kann somit bei Zweifelsfragen erkennen, ob von seinem Standort aus die entspr.Ge- meinde noch im Nahverkehr bedient werden kann. Der Stand - ort im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes ist in der Regel dort, wo der Unternehmer seinen Betriebssitz und auch seinen Lastkraftwagen angemeldet hat. Werden Transporte außerhalb der 50 km-Zone durchgeführt, ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich ( allgemeiner Güterfernverkehr)
Nahzonenbeschreibung für den Güternahverkehr im Westerwaldkreis
Gemeinde: Welschneudorf Koordinatenwerte Gauß-Krüger Ortsmittelpunkt: Rathaus R 34 14 548
* H 55 82 432
Randgemeinden, deren Ortsmittelpunkt bzw. ein bezirkl. OMP innerhalb der Nahzone liegt
Katzwinkel
Neunkirchen
Burbach
Haiger
Dillenburg
Breitscheid
Herborn
Sinn
Ehringshausen
Solms
Braunfels
Schöffengrund
Waldsolms
Grävenwiesbach
Usingen
Schmitten
Glashütten
Eppstein
Kelkheim
Hof heim
Wiesbaden
Heidesheim
Ingelheim
Gau-Algesheim
Ockenheim
Waldlauberheim
Stromberg
Riesweiler
Simmern
Biebern
Randgemeinden, deren Ortsmittelpunkt bzw. alle bezirkl. OMP außerhalb der Nahzone liegen
Brachbajh
Siegen
Wilnsdorf
Mittenaar
Aßlar
Wetzlar
Hütten berg
Langgöns
Butzbach
Neu-Anspach
Wehrheim
Bad Homburg v.d.H.
Oberursel
Königstein
Mainz
Schwabenheim
Appenheim
Schöneberg
Holzbach
Reckershausen
Haserich
Greimersburg
Masburg
Hohenleimbach
Heckenbach
Bad Neuenahr-Ahrweilei;
Grafschaft
Königstein
Hennef
Eitorf
Birken-Bruchen

