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Montabaur 13/43/82

MännergesangvereinConcordia" Görgeshausen Männergesangverein 1875 Nauort Männergesangverein 1904 Nickenich MännergesangvereinLiederkranz" Oberelbert

AUGST

EITELBQRN:

Was haben Pkws auf dem Friedhof zu suchen?

Bisher war ich der Ansicht, es erübrige sich, darauf hinzuweisen, daß Pkws und sonstige Fahrzeuge weder auf dem alten.noch auf dem neuen Friedhof etwas zu suchen haben.

Die aber gerade in letzter Zeit mehrfach gemachten Beobachtun­gen , wonach Angehörige Verstorbener mit Blumen, Torf oder Erde beladene Pkws oder Kleintransportern bis an die Grab­stätte fahren, veranlassen mich, zu dieser Veröffentlichung.

Hierbei werden dann kaum Unterschiede zwischen den Geh­wegen und Rasenflächen gemacht.

Eine Unsitte, die keinesfalls geduldet werden kann.

Ich muß daher darauf verweisen, daß der Friedhof nur in Aus­nahmefällen mit Fahrzeugen der Steinmetzbetriebe und der Gemeinde zur Pflege befahren werden kann.

Ich bitte, dies zu beachten.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

KADENBACH:

Öffentl. Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der , Umlegungskarte für die BaulandumlegungAuf der Höh" in der Gemeinde Kadenbach, Gemarkung Kadenbach

Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietAuf der Höh" durch Beschluß vom 5. Okt. 1982 auf gestellt worden. 1

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.

Die Umlegungskarte liegt in der Zeit vom 6. Nov. 1982 biseinschl. 6. Dez. 1982 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr.2, Bauabteilung, Zimmer Nr. 7, während der Dienststunden öffent­lich aus.

Das Umlegungsverzeichnis kann von jedem,der ein berechtigtes Interesse darlegt, bei der Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses, dem Katasteramt, Schloßweg 6, 5430 Montabaur, Zimmer 110, während der Dienststunden eingesehen werden.

Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betref­fender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfs­belehrung zugesandt.

Montabaur, den 20. Okt. 1982

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Simon, Vermessungsdirektor

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach am 18.10.1982

Schriftführer übernimmt künftig der 2.Beigeordnete Reinhard Mäurer

Nachdem in der vorangegangenen Sitzung keine Einigung über die Schriftführung erzielt werden konnte und aus diesem Grunde die Sitzung vorzeitig abgebrochen wurde, erörterte der Rat in der Sitzung am 18.10.82 zunächst nochmals die Frage, wie künftig die Regelung hinsichtlich der Schriftführung erfolgen solle.

Um den Konflikt zu beenden, bot sich der 2. Ortsbeigeordnete Mäurer als Schriftführer an.

Die daran anschl. Abstimmmung führte zu dem Ergebnis, daß sich der Rat mehrheitlich mit der Ausführung der Schrift­führertätigkeit durch Reinhard Mäurer einverstanden erklärt.

Weitere Beschlüsse im BebauungsplanverfahrenOrtslage"

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes wurde die Beschlußun­fähigkeit des gesamten Rates festgestellt.

Daraufhin zogen sich sämtliche Ratsmitglieder und Orts­beigeordneten in den für die Zuhörer vorgesehenen Bereich zurück. Anstelle des Ortsgemeinderates erfolgten danach durch den von der Aufsichtsbehörde bestellten Beauftragten Heinz Reusch (I.Beigeordneter der Verbandsgemeinde Montabaur) folgende Beschlußfassungen :

a) STELLUNGNAHME ZU DEN VORGETRAGENEN BE­DENKEN UND ANREGUNGEN

Hier wurde jeweils zu den einzelnen Bedenken bzw. Anregun­gen Stellung genommen, d.h. sofern keine rechtlichen bzw. örtlichen Vorgaben den Bedenken und Anregungen entgegen­standen, wurde diesen entsprochen, andernfalls mußten sie mit entsprechender Begründung zurückgewiesen werden.

b) ZUSTIMMUNGSBESCHLUSS

Nach Abhandlung aller Bedenken und Anregungen wurde be­schlossen, daß dem Bebauungsplan unter Berücksichtigung der stattgegebenen Bedenken und Anregungen zugestimmt wird.

c) SATZUNGSBESCHLUSS

Letzter Beschluß in diesem Verfahren - der vom Ortsgemeinde­rat bzw. hier vom Beauftragten zu fassen war - stellte der Sat­zungsbeschluß dar.

Auf Grund dieses Satzungsbeschlusses wird nunmehr der Plan der Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung des Westerwaldkreises) zur Genehmigung zugeleitet. Sobald von dort aus die Genehmi­gung ausgesprochen wird, erfolgt die öffentliche Bekannt­machung des Bebauungsplanes.

Rat beauftragt Verwaltung mit der Erstellung des Planes und des Genehmigungsantrages für Ablagerungen bzw. Rekultivie­rungen der alten Tongrube und des alten Steinbruchs

Der Ortsgemeinderat hatte sich bereits in einer früheren Sitzung mit der Frage befaßt, ob und ggf. in welchem Umfange Rekulti­vierungsmaßnahmen im Bereich der alten Tongrube bzw. des al­ten Steinbruches durchgeführt werden sollten.

Im Rahmen dieser Beratungen gelangte man zu dem Ergebnis, daß die Durchführung solcher Maßnahmen einer Genehmigung bedürfen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde daraufhin mit der Er­stellung von Planunterlagen und der Vorbereitung eines entspre­chenden Genehmigungsauftrages beauftragt.

Diese Unterlagen wurden inzwischen dem Bauausschuß zur Be­gutachtung vorgelegt.

Nach' grundsätzlicher Befürwortung (es wurden geringfügige Änderungen eingearbeitet) durch den Bauausschuß beschloß nunmehr der Rat, daß die Verbandsgemeindeverwaltung den überarbeiteten Genehmigungsantrag nebst den dazugehörigen Plänen an die Kreisverwaltung weiterleiten solle.

Erhebung von Vorausleistungen für die StraßeZum Mühlen­berg" beschlossen

Durch einstimmigen Beschluß wurde festgelegt für die Grund­stücke der StraßeZum Mühlenberg" (von Einmündung Freih. v.Stein-Straße" bis Ende Wendehammer), für die eine Baugeneh­migung erteilt wurde, einen Vorausleistungsbeitrag auf die zu zahlenden Erschließungsbeiträge von 80 % zu erheben.

Bei der Berechnung der 80%igen Vorausleistung werden die bis­her entstandenen Kosten zu Grunde gelegt.-

Noch keine Entscheidung über die Erhebung von Vorausleistun­gen für die StraßeIn der Eck"

Auf der Tagesordnung standen insgesamt 3 Punkte /die alle die Erhebung von Vorausleistungen für die StraßeIn der Eck" zum Inhalt hatten.

Bei zwei dieser Punkte gelangte der Rat zu der Auffassung, daß vor einer Beschlußfassung nochmals eine Überprüfung und anschl. Stellungnahme durch die Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen soll.

Die dritte Entscheidung bedarf wegen der nachträglich festge­stellten Beschlußunfähigkeit des Rates einer nochmaligen Be­schlußfassung, so daß letztlich sämtliche Entscheidungen über die Erhebungen von Vorausleistungen für die Straße