Einzelbild herunterladen

Montabaur 3 / 43 / 82

l-

)

e

a

ro

Öftentl Bekanntmachungen

Obermittlung der Lohnsteuerkarten 1983

)ie Gemeindebehörden stellen den Arbeitnehmern zur Zeit die .ohnsteuerkarten 1983 zu. Auf die mit den Lohnsteuerkarten jleichzeitig zugestellte InformationsschriftLohnsteuer 83" vird besonders hingewiesen. Ehegatten, die beide in einem lienstverhältnis steheri, haben die Möglichkeit, bei der zuständi- ien Gemeindebehörde die Steuerklasseneintragung auf den .ohnsteuerkarten ändern zu lassen. Nähere Auskünfte hierzu rteilen die zuständigen Gemeindebehörden und die Finanz- mter.

Arbeitnehmer, die eine Lohnsteuermäßigung mit Wirkung ab .Januar 1983 nicht beantragen wollem bzw. aufgrund der An­ragsgrenze von 1.800,- DM nicht beantragen können oder denen lie Gemeindebehörde bzw. das Finanzamt den zustehenden Frei- etrag auf der Lohnsteuerkarte 1983 eingetragen hat, werden e beten, die Lohnsteuerkarte 1983 im eigenen Interesse bald ih- em Arbeitgeber vorzulegen.

[oblenz, im Oktober 1982 Jberfinanzdirektion Koblenz

ohnsteuerkarten 1983

, Die Lohnsteuerkarten 1983 werden den Arbeitnehmern bis Ende November 1982 übermittelt werden.

Die Altersfreibeträge und die steuerfreien

Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene sind

nach Möglichkeit bereits eingetragen.

Jeder Arbeitnehmer muß die Eintragungen auf der Lohn­steuerkarte 1983 überprüfen und unzutreffende Eintra­gungen berichtigen lassen.

Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 1983 zu Beginn des Kalenderjahres 1983 ihren Arbeitge­bern auszuhändigen und, falls ihnen die Lohnsteuerkarte 1983 bis dahin nicht zugegangen ist, die Ausstellung sofort zu beantragen.

Auf die möglichen steuerlichen Nachteile bei schuldhafter Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohn­steuerkarte 1983 w|rd besonders aufmerksam gemacht. Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar. Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeit­nehmers dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt werden, wenn ihm die geänderte oder ergänzte Lohnsteuer­karte vorgelegt worden ist.

Anträge auf

a) Berücksichtigung von Kindern über 16 Jahre,

b) Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonder­ausgaben sowie außergewöhnlicher Belastungen

c) Berücksichtigung von Verlusten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, usw.

sind bei dem für den Arbeitnehmer zuständigen Finanzamt einzureichen.

B. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die gleichzeitig mit den Lohnsteuerkarten ausgehändigte Informationsschrift "Lohnsteuer 83" hingewiesen.

stober /November 1982 angels, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Standortverwaltun q Westerbur g

Wehrbereichsverwaltung IV 6200 Wiesbaden, 28.9.1982

- Schutzbereichbehörde - Moltkering 9

Postfach 5902

Tel. (06121) 3801 . NApp.: 2456

L Aufrechterhaltung eines bereits angeordneten Schutzbereicbes .

Der Bundesminister der Verteidigung 5300 Bonn 1,12. ff. 82

U15 - Anordnungs-Nr. IV£182/US

Anordnung

Mit Anordnung BMVg - U15 - Anordnungs-Nr. IV/182/US v. 14.6.1974 ist'das Gebiet in der Stadt Montabaur, Kreis Unterwesterwald Land Rheinland-Pfalz, das in dem der Anordnung beigefügten Plan vom 14.

6.1974fürdie Verteidigungsanlage Montabaur (LgKnNr.: 466014 1200) durch Einzeichnung in grüner, blauer und roter Farbe abgegrenzt ist, zum Schutzbereich erklärt worden. Diese Anordnung wird auf Grund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7.12.1956 (BGBl. 1 S. 899), zuletzt geändert durch § 32 Bundesnaturschutzgesetz . vom 20.12.1976 (BGBl. IS. 3574), aufrechterhalten, weil die Verteidi­gungsanlage weiterbesteht und der Schutzbereich zum Schutz und zur Erhaltung der Wirksamkeit der Anlage weiterhin erforderlich ist.

I Im Auftrag, gez.: Schenke

Westerburg, den 7.10.1982

-In Vertretung, Augst

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen den Ausbau der Straßen im NeubaugebietBitzen" öffentlich aus.

Umfang der Leistung:

1.800 qm Frostschutzschicht

1.800 qm Oberflächenbefestigung mit Verbundpflaster 500 m Tiefbordsteine

Ausführungszeit: 20.11.1982 bis 15.12.1982 bzw. bei Eintritt von schlechtem Wetter im Frühjahr 1983.

Firmen, die an Auschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9, anzufordern.

Die Schutzgebühr beträgt 10,- DM und ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Monta­baur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Ausschlußfrist: 29.10.1982

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

FREITAG, der 12. November 1982, 10.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, einzureichen.

Montabaur, den 21. Oktober 1982 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister

Meldepflicht für Betreiber von Anlagen und Einrichtungen zur Zucht, Haltung und Hälterung von Süßwasserfischen

Nach § 1 der Fisch-Seuchenverordnung vom 24.3.1982 (BGBl.

I S. 382) sind alle Anlagen und Einrichtungen, die zur Zucht, Haltung oder Hälterung von Süßwasserfischen dienen, von den Verbandsgemeindeverwaltungen zu erfassen.

Alle Betreiber von Anlagen und Einrichtungen der o.g. Art,

Im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur sind verpflichtet, folgende Angaben zu melden:

-- Bezeichnung der Anlage oder Einrichtung

- Name, Anschrift des Betreibers

- Lage (Gemeinde, Flur, Parzelle)

-- Größe der Anlage oder Einrichtung -- Fischart

3

VERLAG

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlaa: Verlag*Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451 .

Telefon (02624) 3061-4. - Telex 869502 mgirm - Verantwortlich für den Inhalt: Klaus Basler.

Quartalpreis DM 2,00. - Einzelstücke durch den Verlag zum Preis von DM 0,70 + Versandkosten.

BÜRGERZEITUNG IGpFäNTLICIlEN 'BEKANNTMACHUNGEN DER KOMMUNALVERWALTUNGEN

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.Zt gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbe­lieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

wrmcH