Montabaur 3 / 43 / 82
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Öftentl Bekanntmachungen
Obermittlung der Lohnsteuerkarten 1983
)ie Gemeindebehörden stellen den Arbeitnehmern zur Zeit die .ohnsteuerkarten 1983 zu. Auf die mit den Lohnsteuerkarten jleichzeitig zugestellte Informationsschrift „Lohnsteuer 83" vird besonders hingewiesen. Ehegatten, die beide in einem lienstverhältnis steheri, haben die Möglichkeit, bei der zuständi- ien Gemeindebehörde die Steuerklasseneintragung auf den .ohnsteuerkarten ändern zu lassen. Nähere Auskünfte hierzu rteilen die zuständigen Gemeindebehörden und die Finanz- mter.
Arbeitnehmer, die eine Lohnsteuermäßigung mit Wirkung ab .Januar 1983 nicht beantragen wollem bzw. aufgrund der Anragsgrenze von 1.800,- DM nicht beantragen können oder denen lie Gemeindebehörde bzw. das Finanzamt den zustehenden Frei- etrag auf der Lohnsteuerkarte 1983 eingetragen hat, werden e beten, die Lohnsteuerkarte 1983 im eigenen Interesse bald ih- em Arbeitgeber vorzulegen.
[oblenz, im Oktober 1982 Jberfinanzdirektion Koblenz
ohnsteuerkarten 1983
, Die Lohnsteuerkarten 1983 werden den Arbeitnehmern bis Ende November 1982 übermittelt werden.
Die Altersfreibeträge und die steuerfreien
Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene sind
nach Möglichkeit bereits eingetragen.
Jeder Arbeitnehmer muß die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 1983 überprüfen und unzutreffende Eintragungen berichtigen lassen.
Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 1983 zu Beginn des Kalenderjahres 1983 ihren Arbeitgebern auszuhändigen und, falls ihnen die Lohnsteuerkarte 1983 bis dahin nicht zugegangen ist, die Ausstellung sofort zu beantragen.
Auf die möglichen steuerlichen Nachteile bei schuldhafter Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohnsteuerkarte 1983 w|rd besonders aufmerksam gemacht. Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar. Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeitnehmers dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt werden, wenn ihm die geänderte oder ergänzte Lohnsteuerkarte vorgelegt worden ist.
Anträge auf
a) Berücksichtigung von Kindern über 16 Jahre,
b) Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonderausgaben sowie außergewöhnlicher Belastungen
c) Berücksichtigung von Verlusten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, usw.
sind bei dem für den Arbeitnehmer zuständigen Finanzamt einzureichen.
B. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die gleichzeitig mit den Lohnsteuerkarten ausgehändigte Informationsschrift "Lohnsteuer 83" hingewiesen.
stober /November 1982 angels, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Standortverwaltun q Westerbur g
Wehrbereichsverwaltung IV 6200 Wiesbaden, 28.9.1982
- Schutzbereichbehörde - Moltkering 9
Postfach 5902
Tel. (06121) 3801 . NApp.: 2456
L Aufrechterhaltung eines bereits angeordneten Schutzbereicbes .
Der Bundesminister der Verteidigung 5300 Bonn 1,12. ff. 82
• U15 - Anordnungs-Nr. IV£182/US
Anordnung
Mit Anordnung BMVg - U15 - Anordnungs-Nr. IV/182/US v. 14.6.1974 ist'das Gebiet in der Stadt Montabaur, Kreis Unterwesterwald Land Rheinland-Pfalz, das in dem der Anordnung beigefügten Plan vom 14.
6.1974fürdie Verteidigungsanlage Montabaur (LgKnNr.: 466014 1200) durch Einzeichnung in grüner, blauer und roter Farbe abgegrenzt ist, zum Schutzbereich erklärt worden. Diese Anordnung wird auf Grund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7.12.1956 (BGBl. 1 S. 899), zuletzt geändert durch § 32 Bundesnaturschutzgesetz . vom 20.12.1976 (BGBl. IS. 3574), aufrechterhalten, weil die Verteidigungsanlage weiterbesteht und der Schutzbereich zum Schutz und zur Erhaltung der Wirksamkeit der Anlage weiterhin erforderlich ist.
■ I Im Auftrag, gez.: Schenke
Westerburg, den 7.10.1982
■ -In Vertretung, Augst
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen den Ausbau der Straßen im Neubaugebiet „Bitzen" öffentlich aus.
Umfang der Leistung:
1.800 qm Frostschutzschicht
1.800 qm Oberflächenbefestigung mit Verbundpflaster 500 m Tiefbordsteine
Ausführungszeit: 20.11.1982 bis 15.12.1982 bzw. bei Eintritt von schlechtem Wetter im Frühjahr 1983.
Firmen, die an Auschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9, anzufordern.
Die Schutzgebühr beträgt 10,- DM und ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Ausschlußfrist: 29.10.1982
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
FREITAG, der 12. November 1982, 10.00 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, einzureichen.
Montabaur, den 21. Oktober 1982 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister
Meldepflicht für Betreiber von Anlagen und Einrichtungen zur Zucht, Haltung und Hälterung von Süßwasserfischen
Nach § 1 der Fisch-Seuchenverordnung vom 24.3.1982 (BGBl.
I S. 382) sind alle Anlagen und Einrichtungen, die zur Zucht, Haltung oder Hälterung von Süßwasserfischen dienen, von den Verbandsgemeindeverwaltungen zu erfassen.
Alle Betreiber von Anlagen und Einrichtungen der o.g. Art,
Im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur sind verpflichtet, folgende Angaben zu melden:
-- Bezeichnung der Anlage oder Einrichtung
- Name, Anschrift des Betreibers
- Lage (Gemeinde, Flur, Parzelle)
-- Größe der Anlage oder Einrichtung -- Fischart
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VERLAG
Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlaa: Verlag*Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451 .
Telefon (02624) 3061-4. - Telex 869502 mgirm - Verantwortlich für den Inhalt: Klaus Basler.
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