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Montabaur 9/42/82

Grillhütte in Gackenbach, Ende ca. 15.00 Uhr.

Erwartet werden insbesondere Ponyreiter aus verschiedenen Teilen von Rheinland-Pfalz.

Ein Feld für Großpferde wird gesondert geführt.

Alle Freunde des Reitsports sind herzlich eingeladen. Anschließend ist im Saale Ignaz Wilhelmi gemütliches Beisam­mensein mit Jagdgericht und Tanz.

HORBACH:

Spvgg. Horbach

Folgende Spiele finden am Wochenende statt:

Samstag, 23. Okt. 1982 Steinefrenz AH - Horbach AH Sonntag, 24. Okt 1982 Heistenbach - I. Mannschaft um 15.00 Uhr, II. Mannschaft - Singhofen 11 um 15.00 Uhr in Horbach.

EISBACHGEMEINDEN

GR0SSH0LBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet am Montag, dem 25. Oktober 1982, 19.00 Uhr im Feuerwehr­gerätehaus statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982

2. Genehmigung des Hauungs- und Kulturplanes für das Forst­wirtschaftsjahr 1983

3. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Grundstücksangelagenheit

2. Verschiedenes

5431 Großholbach, 19.10.1982 Metternich, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesNeuwies - Kreuzwiese - Strüth­ehen" - Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gern. § 2 Abs, 1 BBauG.

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.9.1982 Ände­rungen der Textfestsetzungen zum BebauungsplanNeuwies - Kreuzwiese - Strüthehen" beschlossen.

Die Änderung haben zum Inhalt, daß die Festsetzungen Nr. 6 (nicht überbaubare Flächen") ersatzlos aufgehoben und die Textfestsetzung Nr. 9 eine neue Fassung erhält.

Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.

Großhol bach, 15. Okt. 1982 Metternich, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanänderungNeuwiese - Kreuzwiese - Strüthehen" der Ortsgemeinde Großholbach Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.9.1982 die Än­derung der Textfestsetzungen zum BebauungsplanNeuwies - Kreuzwiese - Strüthehen" gern. § 2 Abs. 1 BBauG beschlossen. Die Änderung hat zum Inhalt, daß

1. die Textfestsetzung Nr. 6 (Die nicht überbaubaren Flächen sind von jeglicher Bebauung freizuhalten. Die Bebauung der Flächen wird durch Baugrenzen geregelt") ersatzlos aufgehoben wird,

2. die Textfestsetzung Nr. 9 folgende Fassung erhält:

«Für die Errichtung von Garagen gelten die Bestimmungen der. jeweils gültigen Landesbauordnung. Kellergaragen können nur

dann zugelassen werden, wenn das Einfahrtsgefälle 10% nicht überschreitet".

Die Änderungsunterlagen liegen gern. § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit

vom 2.11.1982 bis 2.12.1982

jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donners­tags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 6 sowie nachricht­lich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Großhol­bach während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsge meinde Großholbach mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Die Änderung bezieht sich auf den gesamten Planbereich des BebauungsplanesNeuwies - Kreuzwiese - Strüthehen". Der Planbereich des Bebauungsplanes wird im groben wie folgt begrenzt:

im Norden: von den Flurstücken 18/108, 2528/2, 110,

13/111, 113 (Flur 4), 34/2 (Flur 2) und einem Teil der Lindenstraße

im Osten: von der Hohe Straße

im Süden: von der Alte Straße und der Kreisstraße K 53

im Westen: von der Kreisstraße K 53 Großholbach, 15. Okt 1982 Metternich, Ortsbürgermeister

GÖRGESHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am Donnerstag, dem 28. Okt. 1982, 20.00 Uhr im Rat­haus, statt.

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß von Satzungen zur Änderung

a) der Satzung über die Erhebung von Beiträgen über die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschlie­ßungsbeiträge) vom 19.10.1978,

b) der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Aus­bau von Erschließungsanlagen, (Ausbaubeiträge) vom 19.10.1978

2. Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung des BebauungsplanesIm Strichen"

1. Zustimmungsbeschluß

2. Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1-3 BBauG

3. Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG

3. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf des Bebau­ungsplanesIm Wingert - Brunnenstraße

1. Zustimmungsbeschluß

2. Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1-3 BBauG

3. Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG

4. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Verschiedenes 5431 Görgeshausen, 18.10.1982 Herz, Ortsbiirgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 12.10.1982

Hauungs-und Kulturplan 1983 verabschiedet Durch einstimmigen Beschluß wurde nach vorheriger Erläute­rung durch den zuständigen Revierbeamten der Hauungs- und Kulturplan 1983 verabschiedet. Dieser sieht Gesamteinnah­men 34.150,- DM und Gesamtausgaben von 34.150,- DM vor. Der Holzeinschlag von insgesamt 320 fm teilt sich wie folgt auf: