I Wochenblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14, Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
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Jahrgang 10
FREITAG, den 22. Okt. 1982
Nummer:
42
Öffenti Bekanntmachungen
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeinde Montabaur schreibt öffentlich aus: iBauvorhaben: Rathaus-Erweiterung
Gewerke:
Schutzgebühr:
Alternative
Einrichtung Sitzungssaal 10,-- DM
Möblierung Sitzungssaal 10,--DM
Ifirmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsge- neindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 iMontabaur anzufordern.
(Die o.a. Schutzgebühr ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto l\lr. 500 017 der Verbandsgemeinde- Ikasse Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. ■Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung Ibeizulegen. .
|Termin für die Angabe des Angebotes ist am Dienstag, 2. November 1982, 10.00 Uhr Ibei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, (großer Sitzungssaal, 5430 Montabaur.
(Mangels, Bürgermeister
pffentliche Bekanntmachung [der Standortverwaltung Westerburg
Wehrbereichsverwaltung IV 6 200 Wiesbaden, 28.9.82
ISchutzbereichbehörde- Moltkering 9, Postf.5902
Tel. (06121) 3801 NApp. 2456
I.AUFRECHTERHALTUNG EINES BEREITS ANGEORDNE- ITEN SCHUTZBEREICHES
[Der Bundesminister.der Verteidigung 5300 Bonn 1, 12.8.82 |U I 5 - Anordnungs-Nr, IV/182/US
ANORDNUNG:
Mit Anordnung BMVg - U I 5 - Anordnungs-Nr. IV/182/US v. 14.6.1974 ist das Gebiet in der Stadt Montabaur, Kreis Unterwesterwald Land Rheinland-Pfalz, das in dem der Anordnung beigefügten Plan vom 14.6.1974 für die Verteidigungsanlage Montabaur (LgKnNr.: 466 014 120 0) durch Einzeichnung in grüner, blauer und roter Farbe abgegrenzt ist,zum Schutzbereich erklärt worden. Diese Anordnung wird auf Grund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7.12.1956 (BGBl. I S. 899), zuletzt geändert durch § 32 Bundesnaturschutzgesetz vom 20.12.1976,
(BGBl. I S. 3574), aufrechterhalten, weil die Verteidigungsanlage weiterbesteht und der Schutzbereich zum Schutz und zur Erhaltung der Wirksamkeit der Anlage weiterhin erforderlich ist.
Westerburg, den 7.10.1982 ,
Im Auftrag: Schenke I.V. Augst
Vk Verwaltung informiert
Arbeitsamt Montabaur
DIE KINDERGELDKASSE INFORMIERT
Seit Beginn des Jahres 1982 hat es beim Kindergeld eine Reihe
von Einschränkungen gegeben. In der Hauptsache handelt es
sich hierbei um eine Minderung des Kindergeldes für das 2. und
3. Kind um je 20,- DM monatlich.
Von den weiteren Änderungen, die nach einer Übergangszeit von 4 Monaten ab Mai 1982 gelten, ist insbesondere zu erwähnen, daß Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht mehr berücksichtigt werden, wenn sie bereits erwerbstätig sind oder aus einem Ausbildungsverhältnis Bruttobezüge von wenigstens 750,- DM monatlich erhalten. Für verheiratete, geschiedene oder verwitwete Kinder, die sich z.B. noch in Berufsausbildung befinden, wird Kindergeld nur noch gezahlt, wenn sie vom Kindergeldberechtigten überwiegend unterhalten
DIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERW ALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00 Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis- 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. fERNSPRECHANSCNtOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (noch Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602 / 2044, Verbandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst. — Redaktionsschluß ist jeweils Montags 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung.
KONTEN DER VERBANDSGEMcINDEKASSE: Kreissporkasse Montabaur Nr. 500017, (BLZ 57251010) Nossouische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, (BIZ 57052805) Volksbonk Montabaur Nr. 108, (BIZ 57 291000) Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800603.
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