Montabaur 41/82
DONNERSTAG, 16.00 Uhr Schülermesse, Amt für Ehel.Fried- rich Kahl und + Schwiegersohn, 19.00 Uhr Rosenkranzandacht
FREITAG, 19.00 Uhr Amt zu Ehren der Mutter Gottes n.Mng. SAMSTAG, 18.30 Uhr Vorabendmesse, Amt für die Pfarrgem. Samstag um 16 Uhr ist Salve-Andacht BEICHTGELEGENHEIT:
besonders für das 6. Schuljahr, die Mädchen vor, die Buben nach der Salve-Andacht, sowie nach der Vorabendmesse Erstkommunionuntelrricht: Freitag um 15 Uhr im Pfarrheim
NACHTRAG:
Montabaur: Initiativgruppe Frauenselbsthilfe nach Krebs
Wir treffen uns am 21.10. um 15.00 Uhr in der Sozialstation Montabaur.
FILM VOM SCHÜTZENFEST
Ab sofort wird täglich bei der Volksbank Montabaur, Kirchstraße, ein Film vom Schützenfest 1982 gezeigt.
Die/- \ informiert:
APOTHEKENGESETZ
bringt zusätzliche Belastung
Weil die öffentlichen Kassen leer sind, müssen die Beitragszahler der Krankenkassen ein weiteres Mal tiefer in die Tasche greifen. Dies ist die Auswirkung eines bereits 1980 verabschiedeten Gesetzes, demzufolge die Arzneimittelabgabestellen in den Krankenhäusern aus Gründen der Arzneimittelsicherheit zum 1. Januar 1983 geschlossen werden müssen. Zukünftig dürfen Arzneimittel in den Krankenhäusern nur noch über eine Krankenhausapotheke oder aufgrund eines Liefervertrages von einer öffentlichen Apotheke abgegeben werden.
Die wirtschaftlichere Form der Arzneimittelversorgung durch Krankenhausapotheken wird jedoch dadurch erschwert, daß die Länder sich weigern, die notwendigen Investitionsmittel für die Einrichtung von Krankenhausapotheken bereitzustellen. Infolgedessen müssen die Krankenhäuser, deren Arzneimittelabgabestellen nunmehr geschlossen werden, ihren Arzneimittelbedarf über öffentliche Apotheken decken, wodurch erhöhte Kosten entstehen. Die Krankenkassen wenden sich nachdrücklich dagegen, daß ihre Beitragszahler mit diesen Kosten belastet werden, weil sich die für Krankenhausinvestitionen zuständigen Länder nicht bereitfinden, die infolge' des verschärften Arzneimittelrechtes notwendigen Investitionen für eine wirtschaftliche Versorgung der Krankenhauspatienten zu tragen. _
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