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Montabaur 2/41 / 82

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An der zweiten Station der Fahrt besieh tigten die Ratsmitglieder die Aufberei­tungsanlagePrinzenschlag". Dort er­klärte der Bau-Ing. Franz Lattisch, Usin­gen, die Arbeitsweise der neuen Anlage.

Hier können ca. 6.000 cbm pro Tag aufbereitet werden, bevor sie in die Versorgungsleitungen fließen.

Die Anlage und der 1.500 cbm fassende Behälter kosteten etwa 2,3 Mio. DM. Für Zuleitungen einschließlich der Stromkabel wurden ca. 750.000,- DM aufgewandt.

Öffenti Bekanntmachungen

Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung Dienstzeitregelung am 22.10.1982

Aus betrieblichen Gründen sind die Büros der Westerwaldkreis- Abfallbeseitigung in Moschheim, Bodener Straße, am 22.10.82 geschlossen. In dringenden Fällen kann die Mülldeponie Meudt unter der Tel.Nr. 06435/1911 erreicht werden.

Manöver der Bundeswehr

Die zuständigen Bundeswehrdienststellen haben unter Bertifung auf § 69 Satz 1 des Bundesleistungsgesetzes in der Fassung vom 27.9.1961 (BGBl. I S. 1769) die bevorstehende Durchfüh­rung folgender Manöververanstaltung angekündigt:

1 Manöverraum: Montabaur-Deesen- Bad Marienberg - Burbach- Dillenburg - Herborn - Beilstein - Langendern­bach - Montabaur

2. Zeitraum: 12. bis 13.10.1982

3. Truppenstärke: 250 Soldaten

4. Fahrzeugeinsatz: 90 Radfahrzeuge

25 Kettenfahrzeuge 1 Verbindungshubschrauber (davon 0 Räder- und 5 Kettenfahrzeuge nach Klasse 24 des Standadization Agreement 2021 zweite Ausgabe und höher eingestuft)

5. Art der Übung: Gefechtsübung

6. Übende Einheit: Panzerbrigade 15, Koblenz

7. Sonstiges: Die Verwendung von Manövermunition

außerhalb geschlossener Ortschaften ist vorgesehen. Die Straßen im Ortsbereich von 5439 Dreisbach werden voraussichtlich mehr als verkehrsüblich benutzt.

ge Lebensunterhalt auch den Heizungsbedarf. Zur Deckung des Heizungsbedarfes während der Wintermonate wird eine Hei­zungsbeihilfe gewährt. Anspruch auf diese Leistung haben neben Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt auch ein­kommensschwache Personen, die zwar mit ihrem Einkommen der

laufenden Lebensunterhalt bestreiten können, aber zur Be­schaffung des Winterbrandes nicht in der Lage sind.

II. ANSPRUCHSBERECHTIGTER PERSONENKREIS Heizungsbeihilfen können erhalten:

1. Empfänger laufender HilTe zum Lebensunterhalt nach Ab­schnitt 2 BSHG,

2. Hilfesuchende, die nicht laufende Hilfe zum Lebensunter­halt nach Abschnitt 2 BSHG erhalten, wenn ihr Einkom­men die Bedarfsgrenze der Hilfe zum Lebensunterhalt bis zu 10 v.H. des maßgebenden Regelsatzes übersteigt.

3. Hilfesuchende, deren monatliches Einkommen 110 V;H.

des Regelsatzes, die Kosten der Unterkunft und einen evtl. Mehrbedarf übersteigt mit der Maßgabe, daß das 7-fache des übersteigenden Einkommens auf die Heizungsbeihilfe anzurechnen ist.

III. HÖHE DER HEIZUNGSBEIHILFE

Unter Berücksichtigung der differierenden Preise für feste und flüssige Brennstoffe werden folgende Beihilfesätze gewährt:

Haushaltsgruppe feste flüssige

Brennstoffe

1-2 Personen-Haushalt

Untermieter

3-4 Personen-Haushalt

5 und mehr Personen-

Haushalt

402,- DM 647,- DM

282,- DM 453,- DM

503,- DM 809,- DM

603,-DM 971,-DM

Wir bitten zu beachten, daß der höchste Beihilfesatz (für Heizölverbraucher) nur dann gewährt werden kann, wenn ein Nachweis über die Verwendung von Heizöl vorgelegt wird.

Die Bevölkerung wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. |y VERFAHREN:

Vit Verwaltung informiert

Heizungsbeihilfe (Winterbeihilfe) im Rahmen des Bundes­sozialhilfegesetzes (BSHG) für die Heizperiode 1982/83 I. ALLGEMEINES

Nach § 12 des Bundessozialhilfegesetzes umfaßt der notwendi-

1. Für Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Abschnitt 2 BSHG wird die Winterbeihilfe von Amts wegen gewährt.

2. Den übrigen empfangsberechtigten Personen wird die Hei­zungsbeihilfe auf Antrag gewährt. Entsprechende Anträge können beim Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung (Rathaus, 1.Etage, Zimmer 7) gestellt werden. Die Antrags­vordrucke werden ebenfalls bei den Ortsbürgermeistern bereitgehalten und können auch dort wieder eingereicht

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