Montabaur 2/41 / 82
mm
'' Ufatfjffi
P*\M *■
** w . s,
An der zweiten Station der Fahrt besieh tigten die Ratsmitglieder die Aufbereitungsanlage „Prinzenschlag". Dort erklärte der Bau-Ing. Franz Lattisch, Usingen, die Arbeitsweise der neuen Anlage.
Hier können ca. 6.000 cbm pro Tag aufbereitet werden, bevor sie in die Versorgungsleitungen fließen.
Die Anlage und der 1.500 cbm fassende Behälter kosteten etwa 2,3 Mio. DM. Für Zuleitungen einschließlich der Stromkabel wurden ca. 750.000,- DM aufgewandt.
Öffenti Bekanntmachungen
Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung Dienstzeitregelung am 22.10.1982
Aus betrieblichen Gründen sind die Büros der Westerwaldkreis- Abfallbeseitigung in Moschheim, Bodener Straße, am 22.10.82 geschlossen. In dringenden Fällen kann die Mülldeponie Meudt unter der Tel.Nr. 06435/1911 erreicht werden.
Manöver der Bundeswehr
Die zuständigen Bundeswehrdienststellen haben unter Bertifung auf § 69 Satz 1 des Bundesleistungsgesetzes in der Fassung vom 27.9.1961 (BGBl. I S. 1769) die bevorstehende Durchführung folgender Manöververanstaltung angekündigt:
1 Manöverraum: Montabaur-Deesen- Bad Marienberg - Burbach- Dillenburg - Herborn - Beilstein - Langendernbach - Montabaur
2. Zeitraum: 12. bis 13.10.1982
3. Truppenstärke: 250 Soldaten
4. Fahrzeugeinsatz: 90 Radfahrzeuge
25 Kettenfahrzeuge 1 Verbindungshubschrauber (davon 0 Räder- und 5 Kettenfahrzeuge nach Klasse 24 des Standadization Agreement 2021 zweite Ausgabe und höher eingestuft)
5. Art der Übung: Gefechtsübung
6. Übende Einheit: Panzerbrigade 15, Koblenz
7. Sonstiges: Die Verwendung von Manövermunition
außerhalb geschlossener Ortschaften ist vorgesehen. Die Straßen im Ortsbereich von 5439 Dreisbach werden voraussichtlich mehr als verkehrsüblich benutzt.
ge Lebensunterhalt auch den Heizungsbedarf. Zur Deckung des Heizungsbedarfes während der Wintermonate wird eine Heizungsbeihilfe gewährt. Anspruch auf diese Leistung haben neben Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt auch einkommensschwache Personen, die zwar mit ihrem Einkommen der
laufenden Lebensunterhalt bestreiten können, aber zur Beschaffung des Winterbrandes nicht in der Lage sind.
II. ANSPRUCHSBERECHTIGTER PERSONENKREIS Heizungsbeihilfen können erhalten:
1. Empfänger laufender HilTe zum Lebensunterhalt nach Abschnitt 2 BSHG,
2. Hilfesuchende, die nicht laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach Abschnitt 2 BSHG erhalten, wenn ihr Einkommen die Bedarfsgrenze der Hilfe zum Lebensunterhalt bis zu 10 v.H. des maßgebenden Regelsatzes übersteigt.
3. Hilfesuchende, deren monatliches Einkommen 110 V;H.
des Regelsatzes, die Kosten der Unterkunft und einen evtl. Mehrbedarf übersteigt mit der Maßgabe, daß das 7-fache des übersteigenden Einkommens auf die Heizungsbeihilfe anzurechnen ist.
III. HÖHE DER HEIZUNGSBEIHILFE
Unter Berücksichtigung der differierenden Preise für feste und flüssige Brennstoffe werden folgende Beihilfesätze gewährt:
Haushaltsgruppe feste flüssige
Brennstoffe
1-2 Personen-Haushalt
Untermieter
3-4 Personen-Haushalt
5 und mehr Personen-
Haushalt
402,- DM 647,- DM
282,- DM 453,- DM
503,- DM 809,- DM
603,-DM 971,-DM
Wir bitten zu beachten, daß der höchste Beihilfesatz (für Heizölverbraucher) nur dann gewährt werden kann, wenn ein Nachweis über die Verwendung von Heizöl vorgelegt wird.
Die Bevölkerung wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. |y VERFAHREN:
Vit Verwaltung informiert
Heizungsbeihilfe (Winterbeihilfe) im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) für die Heizperiode 1982/83 I. ALLGEMEINES
Nach § 12 des Bundessozialhilfegesetzes umfaßt der notwendi-
1. Für Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Abschnitt 2 BSHG wird die Winterbeihilfe von Amts wegen gewährt.
2. Den übrigen empfangsberechtigten Personen wird die Heizungsbeihilfe auf Antrag gewährt. Entsprechende Anträge können beim Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung (Rathaus, 1.Etage, Zimmer 7) gestellt werden. Die Antragsvordrucke werden ebenfalls bei den Ortsbürgermeistern bereitgehalten und können auch dort wieder eingereicht
Fortsetzung Seite 4 I
VERLAG
WITTICH
Oie Burgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlao: Verlag * Druck Linus Wittich, 5410 Hohr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451. ' . . - 1 3061-/ " . .
Telefon (026 24) Quartofpreis DM 2,00
-4. - Telex 869502 mgirm • VeranfworfJ/ch für den Inhalt: Klaus Bäsler.
- frinzelsfücke durch den Verlag zum Preis von DM 0,70 + Versandkosfen.
BURGERZEITUNG ÖFFENTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN DER KOMMUNALVERWALTUNGEN
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichfbe- lieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfnedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

