Montabaur 10/40/82
EISBACHGEMEINDEN
GÖRGESHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am DIENSTAG, 12. Okt. 1982, 20.00 Uhr im Rathaus statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes „Im Wingert - Brunnenstraße"
a) Zustimmungsbeschluß
b) Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1-3 BBauG
c) Beteiligungsverfahren der Träger öffentl. Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG
2. Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen (Parkstraße, Westerwaldstraße)
3. Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrsflächen im Baugebiet „Strichen"
4. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan 1983
5. Beratung und Beschlußfassung zum Sonderplan für die Anpflanzung eines Feldgehölzes im Bereich des Naturparks Nassau im Forstwirtschaftsjahr 1983
6. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von Material für die Verrichtung der Arbeiten auf dem Friedhof
7. Beratung über den Erlaß einer Satzung zur Erhebung von Gebühren und Kautionen bei Ablagerung von Erdaushub und Bauschutt im alten Steinbruch
8. Beratung über den Erlaß einer Satzung zur Erhebung von Gebühren und Kautionen bei Benutzung des Saales (mit und ohne Küche)
9. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Grundstücksangeieigenheit
2. Personalangelegenheit
3. Grundstücksangelegenheit
4. Verschiedenes
5431 Görgeshausen, 4.10.1982 Herz, Ortsbürgermeister
GROSSHOLBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet am Mittwoch, 13. Oktober 1982, 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt.
TAGESORDNUNG
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982
2. Genehmigung des Hauungs- und Kulturplanes für das Forstwirtschaftsjahr 1983
3. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 1 .Grundstücksangelegenheit
2. Verschiedenes Großholbach, 5. Okt 1982 Metternich, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 29. Sept. 1982
Änderung des Bebauungsplanes „Neuwies-Kreuzwiese- Strüthchen" beschlossen
Durch einstimmigen Beschluß wurde folgende Änderung für den Bereich des Bebauungsplanes „Neuwiese-Kreuzwiese- Strüthchen" festgelegt:
1. Die Textfestsetzung Nr. 6 zum Bebauungsplan „Neuwies- Kreuzwiese-Strüthchen" wird ersatzlos aufgehoben.
2. Die Textfestsetzung Nr. 9, erhält folgende Fassung:
„Für die Errichtung von Garagen gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Landesbauordnung.
Kellergaragen können nur dann zugelassen werden, wenn das Einfahrtgefälle 10 % nicht überschreitet."
3. Auf die Bürgerbeteiligung (§ 2a Abs. 1-3 BBauG) wird gemäß § 2 a Abs. 4 BBauG verzichtet, da sich die Änderungen nur unwesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt.
4. Gleichzeitig wird der Änderung zugestimmt und die Offenlage der Änderungsunterlagen gern. § 2 a
Abs. 6 BBauG beschlossen.
Der Rat begründete seine Entscheidung damit, daß durch die vorstehenden Änderungen des Bebauungsplanes zum einen eine möglichst große Baufreiheit gewährleistet werden soll und zum anderen bereits in der Landesbauordnung Vorschriften enthalten sind, die die aufgehobenen Regelungen entbehrlich machen.
Bebauungsplanänderung „Langengarten" als Satzung beschlossen
Zum Abschluß des Änderungsverfahrens - was die Beteiligung des Ortsgemeinderates anbelangt, beschloß der Rat die Änderung als Satzung.
Dieser Satzungsbeschluß erfolgte im Nachgang zu der Offenlage der Änderungsunterlagen vom 1.3. bis 1.4.1982. Während dieser Zeit wurden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht. Der Plan wird nunmehr der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt und anschließend öffentlich bekanntgemacht.
Weitere Änderungen des Bebauungsplanes „Langengarten" beschlossen
Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BBauG soll für den Bereich des Bebauungsplanes „Langengarten" folgende Änderung vorgenommen werden.:
1. Die Stichstraße entlang des Grundstücks Wörsdörfer (Flurstücke 75 und 76) wird zum überwiegenden Teil so angelegt, daß die östliche Parzellengrenze des Grundstückes Wörsdörfer gleichzeitig Straßengrenze ist.
2. Die Radien im Anbindungsbereich der Stichstraße an der Mittelstraße werden mit 2 m festgesetzt, so daß von der Vorfläche der Garage Wörsdörfer nur geringe Flächen in Anspruch genommen werden.
3. Die Stichstraße wird in einer Breite von 5 m ausgebaut.
Haushaltsüberschreitung im Haushaltsjahr 1981 genehmigt
Nachdem bereits in der Sitzung vom 18.8.1982 über die erforderliche Genehmigung der Haushaltsüberschreitung bei der Haushaltsstelle 410.6721 über 5.462,88 DM beraten wurde, eine Beschlußfassung wurde abgelehnt, wegen noch fehlender Informationen, erklärte nunmehr der Rat mehrheitlich seine Zustimmung zu den geleisteten Haushaltsüberschreitungen. Es handelt sich bei diesen Ausgaben um die von der Gemeinde zu erbringenden Sozialhilfeleistungen (25%iger Kostenanteil bei der Hilfe zum Lebensunterhalt). Ursprünglich waren im Haushaltsplan 1981 2.500,- DM hierfür bereitgestellt. Durch die enorme
Zunahme der Zahl an Hilfeempfängern im Bereich der Gemeinde Großholbach reichten diese Mittel jedoch nicht aus.

