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Montabaur 10/40/82

EISBACHGEMEINDEN

GÖRGESHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am DIENSTAG, 12. Okt. 1982, 20.00 Uhr im Rathaus statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf des Bebau­ungsplanesIm Wingert - Brunnenstraße"

a) Zustimmungsbeschluß

b) Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1-3 BBauG

c) Beteiligungsverfahren der Träger öffentl. Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG

2. Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstel­lung von Teilerschließungsanlagen (Parkstraße, Westerwald­straße)

3. Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrsflächen im BaugebietStrichen"

4. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan 1983

5. Beratung und Beschlußfassung zum Sonderplan für die An­pflanzung eines Feldgehölzes im Bereich des Naturparks Nas­sau im Forstwirtschaftsjahr 1983

6. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von Material für die Verrichtung der Arbeiten auf dem Friedhof

7. Beratung über den Erlaß einer Satzung zur Erhebung von Gebühren und Kautionen bei Ablagerung von Erdaushub und Bauschutt im alten Steinbruch

8. Beratung über den Erlaß einer Satzung zur Erhebung von Gebühren und Kautionen bei Benutzung des Saales (mit und ohne Küche)

9. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Grundstücksangeieigenheit

2. Personalangelegenheit

3. Grundstücksangelegenheit

4. Verschiedenes

5431 Görgeshausen, 4.10.1982 Herz, Ortsbürgermeister

GROSSHOLBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet am Mittwoch, 13. Oktober 1982, 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt.

TAGESORDNUNG

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haus­haltsjahr 1982

2. Genehmigung des Hauungs- und Kulturplanes für das Forst­wirtschaftsjahr 1983

3. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 1 .Grundstücksangelegenheit

2. Verschiedenes Großholbach, 5. Okt 1982 Metternich, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 29. Sept. 1982

Änderung des BebauungsplanesNeuwies-Kreuzwiese- Strüthchen" beschlossen

Durch einstimmigen Beschluß wurde folgende Änderung für den Bereich des BebauungsplanesNeuwiese-Kreuzwiese- Strüthchen" festgelegt:

1. Die Textfestsetzung Nr. 6 zum BebauungsplanNeuwies- Kreuzwiese-Strüthchen" wird ersatzlos aufgehoben.

2. Die Textfestsetzung Nr. 9, erhält folgende Fassung:

Für die Errichtung von Garagen gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Landesbauordnung.

Kellergaragen können nur dann zugelassen werden, wenn das Einfahrtgefälle 10 % nicht überschreitet."

3. Auf die Bürgerbeteiligung (§ 2a Abs. 1-3 BBauG) wird gemäß § 2 a Abs. 4 BBauG verzichtet, da sich die Änderungen nur unwesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt.

4. Gleichzeitig wird der Änderung zugestimmt und die Offen­lage der Änderungsunterlagen gern. § 2 a

Abs. 6 BBauG beschlossen.

Der Rat begründete seine Entscheidung damit, daß durch die vorstehenden Änderungen des Bebauungsplanes zum einen eine möglichst große Baufreiheit gewährleistet werden soll und zum anderen bereits in der Landesbauordnung Vorschriften ent­halten sind, die die aufgehobenen Regelungen entbehrlich machen.

BebauungsplanänderungLangengarten" als Satzung beschlossen

Zum Abschluß des Änderungsverfahrens - was die Betei­ligung des Ortsgemeinderates anbelangt, beschloß der Rat die Änderung als Satzung.

Dieser Satzungsbeschluß erfolgte im Nachgang zu der Offen­lage der Änderungsunterlagen vom 1.3. bis 1.4.1982. Während dieser Zeit wurden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht. Der Plan wird nunmehr der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt und anschließend öffentlich bekanntgemacht.

Weitere Änderungen des BebauungsplanesLangen­garten" beschlossen

Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BBauG soll für den Bereich des BebauungsplanesLangen­garten" folgende Änderung vorgenommen werden.:

1. Die Stichstraße entlang des Grundstücks Wörsdörfer (Flur­stücke 75 und 76) wird zum überwiegenden Teil so angelegt, daß die östliche Parzellengrenze des Grundstückes Wörsdör­fer gleichzeitig Straßengrenze ist.

2. Die Radien im Anbindungsbereich der Stichstraße an der Mit­telstraße werden mit 2 m festgesetzt, so daß von der Vor­fläche der Garage Wörsdörfer nur geringe Flächen in An­spruch genommen werden.

3. Die Stichstraße wird in einer Breite von 5 m ausgebaut.

Haushaltsüberschreitung im Haushaltsjahr 1981 genehmigt

Nachdem bereits in der Sitzung vom 18.8.1982 über die erfor­derliche Genehmigung der Haushaltsüberschreitung bei der Haus­haltsstelle 410.6721 über 5.462,88 DM beraten wurde, eine Beschlußfassung wurde abgelehnt, wegen noch fehlender Infor­mationen, erklärte nunmehr der Rat mehrheitlich seine Zustim­mung zu den geleisteten Haushaltsüberschreitungen. Es handelt sich bei diesen Ausgaben um die von der Gemeinde zu erbringen­den Sozialhilfeleistungen (25%iger Kostenanteil bei der Hilfe zum Lebensunterhalt). Ursprünglich waren im Haushaltsplan 1981 2.500,- DM hierfür bereitgestellt. Durch die enorme

Zunahme der Zahl an Hilfeempfängern im Bereich der Gemeinde Großholbach reichten diese Mittel jedoch nicht aus.