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Montabaur - 6 - 38/82

SG Horressen / Eigendorf SONNTAG. 26.9.1982 SG Horressen/Elgendorf I - Pottum Anstoß: 15.00 Uhr in Pottum

SG Horressen/Elgendorf II - Weidenhahn Anstoß: 15.00 Uhr in Horressen.

JSG Horressen/Elgendorf/Eschelbach/Stahlhofen

SAMSTAG, 25.9.

14.00 Uhr E I gegen Steinefrenz/W in Steinefrenz (Bus) 15.00 Uhr D I gegen Heimbach/Weis in Horressen

D II gegen Eisbachtal in Nentershausen (Bus) 16.00 Uhr C I gegen Maischeid in Großmaischeid (Bus) Cll gegen Siershahn in Eschelbach

SONNTAG, 26.9.

09.30 Uhr B I gegen SV Neuwied in Horressen B II gegen Niederahr in Eschelbach 11.00 Uhr A-Jugend gegen TuS Westerburg in Horressen

MITTWOCH, 29.9.

18.00 Uhr C I gegen Heimbach/Weis in Horressen

AHRBACHGEMEINDEN

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BODEN

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am MITTWOCH, dem 29.9.1982, 20.00 Uhr in der Ahrbachhalle statt.

TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung überden Hauungs- und Kulturplan 1983

2. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß von Sach­versicherungen für die Ahrbach- und die Friedhofshalle

3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Benutzungsplanes für die Ahrbachhalle

4. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß von Be­nutzungsverträgen mit den Ortsvereinen für die Benutzung der Ahrbachhalle

5. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von

a) Sportgeräten für die Ahrbachhalle

b) Geräte für den Spielplatz

6. Beratung und Beschlußfassung zur geplanten Ortsum­gehung (B 255)

7. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß einer Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde und dem Kataster­amt Montabaur zur Herstellung von Rahmenkarten

8. Verschiedenes.

5431 Boden, 20.9.1982 gez. Eulberg, Ortsbürgermeister

RUPPACH-GOLDHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung

Betr.: Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Damm- Steinheck" der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für die Grundstücke Flur: 22, Flurstücke 10,9/2 gemäß § 13 BBauG; hier: Bekanntmachung gern. § 12 BBauG Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung vom 17.6.1982 die vereinfachte Änderung des Be­bauungsplanes "Damm- Steinheck" gemäß § 13 BBauG be­schlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

"Im Bereich der Flurstücke Nr. 10 und 9/2, Flur 22 wird die überbaubare Fläche erweitert".

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der verein­

fachten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zu­gestimmt.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabuar, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienst­stunden, sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Ruppach-Goldhausen während den ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.

§ 44 c BBauG;

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichnten Vermögensnachteile eingetreten sind.

Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Ent­schädigungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner­halb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

(3) Abs. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennut­zungsplanes oder der Satzung.

Hinweis auf § 22 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Ruppach-Goldhausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Ge­meindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.

1973) (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das Zweite Lan­desgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Land­kreisordnung vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770)

Ruppach-Goldhaysen, 20.9.1982 gez. Ferdinand, Ortsbürgermeister

Abraum und Tonabfuhr über die Brunnenstraße

Zu einer Dringlichkeitssitzung traf sich der Ortsgemeinderat Ruppach-Goldhausen am Donnerstag, 16.9.1982 im Sitzungs­saal des Bürgermeisteramtes. Es ging um eine kurzfristige Regelung der Frage, über welche Straßen die Fa. Friedhelm Wirth Abraum und Ton aus dem neuen Tagebau abtranspor­tieren darf und soll.

Die Firma Wirth hatte nämlich damit begonnen, an einer im vom Berqamt Koblenz - gegen die Bedenken der Ortsgemeinde - genehmigten Betriebsplan vorgesehenen Stelle den Tontagebau: in Angriff zu nehmen. Im Betriebsplan war der Abtransport von Abraum und Ton nicht geregelt. Die Firma Wirth hatte bereits eine entsprechende Ausfahrt auf die Brunnenstraße ge­schaffen und eine Sondernutzungserlaubnis beantragt. Da der Abraum zum Steinbruch Dahlen gebracht werden soll, be­steht die Absicht, daß der gesamte Ton zunächst im Tonlager am alten Stollen (Zehnhäuser Weg) aufbereitet werden soll, ehe ein Abtransport über die Nordstraße erfolgt.

Der Ortsgemeinderat hatte zu entscheiden, ob die Brunnen­straße für die Ton- und Abraumabfuhr gesperrt werden soll oder nicht. Nach Abwägung des Für und Wider kam man zu dem