Montabaur - 6 - 38/82
SG Horressen / Eigendorf SONNTAG. 26.9.1982 SG Horressen/Elgendorf I - Pottum Anstoß: 15.00 Uhr in Pottum
SG Horressen/Elgendorf II - Weidenhahn Anstoß: 15.00 Uhr in Horressen.
JSG Horressen/Elgendorf/Eschelbach/Stahlhofen
SAMSTAG, 25.9.
14.00 Uhr E I gegen Steinefrenz/W in Steinefrenz (Bus) 15.00 Uhr D I gegen Heimbach/Weis in Horressen
D II gegen Eisbachtal in Nentershausen (Bus) 16.00 Uhr C I gegen Maischeid in Großmaischeid (Bus) Cll gegen Siershahn in Eschelbach
SONNTAG, 26.9.
09.30 Uhr B I gegen SV Neuwied in Horressen B II gegen Niederahr in Eschelbach 11.00 Uhr A-Jugend gegen TuS Westerburg in Horressen
MITTWOCH, 29.9.
18.00 Uhr C I gegen Heimbach/Weis in Horressen
AHRBACHGEMEINDEN
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BODEN
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am MITTWOCH, dem 29.9.1982, 20.00 Uhr in der Ahrbachhalle statt.
TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung überden Hauungs- und Kulturplan 1983
2. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß von Sachversicherungen für die Ahrbach- und die Friedhofshalle
3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Benutzungsplanes für die Ahrbachhalle
4. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß von Benutzungsverträgen mit den Ortsvereinen für die Benutzung der Ahrbachhalle
5. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von
a) Sportgeräten für die Ahrbachhalle
b) Geräte für den Spielplatz
6. Beratung und Beschlußfassung zur geplanten Ortsumgehung (B 255)
7. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß einer Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde und dem Katasteramt Montabaur zur Herstellung von Rahmenkarten
8. Verschiedenes.
5431 Boden, 20.9.1982 gez. Eulberg, Ortsbürgermeister
RUPPACH-GOLDHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung
Betr.: Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Damm- Steinheck" der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für die Grundstücke Flur: 22, Flurstücke 10,9/2 gemäß § 13 BBauG; hier: Bekanntmachung gern. § 12 BBauG Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung vom 17.6.1982 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Damm- Steinheck" gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
"Im Bereich der Flurstücke Nr. 10 und 9/2, Flur 22 wird die überbaubare Fläche erweitert".
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der verein
fachten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zugestimmt.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabuar, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienststunden, sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Ruppach-Goldhausen während den ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.
§ 44 c BBauG;
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichnten Vermögensnachteile eingetreten sind.
Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG:
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
(3) Abs. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
Hinweis auf § 22 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO):
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Ruppach-Goldhausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.
1973) (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770)
Ruppach-Goldhaysen, 20.9.1982 gez. Ferdinand, Ortsbürgermeister
Abraum und Tonabfuhr über die Brunnenstraße
Zu einer Dringlichkeitssitzung traf sich der Ortsgemeinderat Ruppach-Goldhausen am Donnerstag, 16.9.1982 im Sitzungssaal des Bürgermeisteramtes. Es ging um eine kurzfristige Regelung der Frage, über welche Straßen die Fa. Friedhelm Wirth Abraum und Ton aus dem neuen Tagebau abtransportieren darf und soll.
Die Firma Wirth hatte nämlich damit begonnen, an einer im vom Berqamt Koblenz - gegen die Bedenken der Ortsgemeinde - genehmigten Betriebsplan vorgesehenen Stelle den Tontagebau: in Angriff zu nehmen. Im Betriebsplan war der Abtransport von Abraum und Ton nicht geregelt. Die Firma Wirth hatte bereits eine entsprechende Ausfahrt auf die Brunnenstraße geschaffen und eine Sondernutzungserlaubnis beantragt. Da der Abraum zum Steinbruch Dahlen gebracht werden soll, besteht die Absicht, daß der gesamte Ton zunächst im Tonlager am alten Stollen (Zehnhäuser Weg) aufbereitet werden soll, ehe ein Abtransport über die Nordstraße erfolgt.
Der Ortsgemeinderat hatte zu entscheiden, ob die Brunnenstraße für die Ton- und Abraumabfuhr gesperrt werden soll oder nicht. Nach Abwägung des Für und Wider kam man zu dem

