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Wochenblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden

Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach.Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.

Jahrgang 10

FREITAG , den 24. September 1982

Nummer 38

Öffenti bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung über die Nachricht zum Abmar­kungstermin und die Offenlegung des Abmarkungsergebnisses für die Ortsgemeinden DAUBACH, STAHLHOFEN UNO UNTERSHAUSEN

1. TERMINSNACHRICHT

Am Donnerstag, dem 14. Okt. 1982,findet von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr in der Gemeinde Daubach (Treffpunkt Festplatz) ein Abmarkungstermin statt, zu dem hiermit öffentlich benach­richtigt wird (siehe §§ 9 und 10 des Landesgesetzes über die Abmarkung der Grundstücke vom 7.12.1959 (GVBI. S. 240,

BS 219-2) in der Fassung vom 4.12.1972 (GVBI. S. 361).

Betroffen sind die unter Nr. 3 aufgeführten Anliegerflurstücke entlang der Trasse der Ferngasleitung.

Der Abmarkungstermin findet statt aufgrund der von der Pipe­line Engineering, Essen, beantragten Grenzfeststellung.

Während des Abmarkungstermines wird den betroffenen Grund­stückseigentümern Gelegenheit gegeben, sich mit der Abmarkung einverstanden zu erklären. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hin gewiesen, daß auch bei Nichterscheinen abgemarkt werden kann. Die Wahrnehmung des Termines geschieht auf eigene Kosten.

2. OFFENLEGUNG DES ABMARKUNGSERGEBNISSES Grundstückseigentümer, die an dem oben genannten Abmar­kungstermin nicht anwesend sind, können sich über die erfolg­ten Abmarkungsmaßnahmen im einzelnen anhand der Abmarkungs­niederschrift unterrichten, die in der Zeit von Montag, 18. Okt. 1982 bis Freitag, 19. Nov. 1982 in den Diensträumen des Katasteramtes Montabaur, Schloßweg 6, 5430 Montabaur,

Tel. 02602/4017, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr offenliegt (siehe § 14 Abs. 1 des Abmarkungsgesetzes). '

Gegen die offengelegten Abmarkungsergebnisse kann innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Offenlegungsfrist eine Nach­prüfung der Abmarkung bei dem Katasteramt beantragt werden.

Die Kosten der Nachprüfung fallen dem Antragsteller zur Last, wenn sich die Richtigkeit der Abmarkung bestätigt (§ 14 Abs.

2 bis 7 des Abmarkungsgesetzes).

3. BETROFFENE GRUNDSTÜCKE GEMARKUNG DAUBACH:

Flur 7, Flurstücke Nr. 507 bis 510,542 bis 5,45, 547 bis 556, 557/1,582 bis 602,1659,1660/1,1661/1,1662,1663,1665, 1666,

Flur 9, Flurstücke Nr. 1025,1026, 1034, 1035,1036/1,1036/2, 1037 bis 1040,1674,1675,1678/1

Flur 10, Flurstücke Nr. 1194, 1209, 1695,

Flur 11, Flurstücke Nr. 901,1278 bis 1281,1287 bis 1291,

1297 bis 1303,1307,1703/1, 1707, 1711, 1712.

Am SAMSTAG, dem 25.9.1982 findet im Soldatenheim / Stadthalle "Haus Mons Tabor" ein

WOHLTÄTIGKEITSKONZERT

zugunsten Bedürftiger der Verbandsgemeinde Montabaur statt. Neben vielen weiteren Programm­punkten spielt unter anderem das Heeresmusikkorps 5 aus Koblenz unter der Leitung von Ober­leutnant Georg Czerner.

Die Veranstaltung beginnt um 20.00 Uhr. Einlaß: 19.15 Uhr. Der Eintrittspreis beträgt 8.00 DM für Wehrpflichtige 6,00 DM. Kartenvorverkauf: Soldatenheim/Stadthalle - Rathaus Zimmer 17, Stab RakArBtl 350, Westerwald-Kaserne.

DIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00 Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18,30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FERNSPR6CHANSCHL0SSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Diensfschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 026 02/2041), Bürgermeister Mangels 02602 2044. Ver­bandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst. - Redaktionsschluß ist jeweils Montags 12.00 Uhr bei der Verba ndsgemeindeverwaltung.

KONTEN DER VERBANDSGEMcINDEKASSE: Kreissparkasse Montobaur Nr. 500017, (BIZ 57251010) Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, (BIZ 57052805) Volksbank Montobaur Nr. 108, (BIZ 57291000) Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800603.