Montabaur 22 / 36 / 82 MONTAG
10.00 Uhr Frühschoppenkonzert mit Tombola
1. Preis 1 Woche für 2 Personen nach Mallorca. Alle Veranstaltungen der Kirmesgesellschaft finden im Saalbau „Keul" statt.
Wir bitten die Einwohner von Niederelbert ( unser Kirchweihfest auch durch den Besuch der Veranstaltungen zu erhalten. Außerdem bitten wir darum, unserem Ortsfest durch Fahnenschmuck an den Häusern den äußeren Rahmen zu geben.
IMonti
Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Zum 73. Male feiern wir Niederelberter am 2. Sonntag im September unser Kirchweihfest
Die Ni'ederelberter Kirmes wurde bisher von allen traditionsbewußten Niederelbertern und auch von unseren Neubürgern als Heimatfest des Jahres gefeiert.
Die Gickelskirmes hat sich mehr und mehr auch für die Freunde unseres Ortes aus der Nachbarschaft zum geselligen Treffpunkt entwickelt
Kirmesmädchen und Kirmesbuben laden uns alle zur Freude und zum Frohsinn unter dem Kirmesbaum ein.
Ich bitte Sie, durch einen Besuch der Veranstaltungen die Tradition zu wahren und darf auch in Ihrem Namen allen Gästen und Freunden unseres Ortes zu dem Kirmestagen ein herzliches „Willkommen" Zurufen.
Ewald Hübinger, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 2.9.1982
Haushaltsrechnung 1980 und Entlastungserteilung für 1980 beschlossen
Durch einstimmigen Beschluß erklärte der Rat seine Zustimmung zur vorgelegten Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1980. Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1980 Entlastung erteilt.
Dieser Beschlußfassung waren gesonderte Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses, in denen die Jahresrechnung sowie die Kassenbelege überprüft wurden, vorausgegangen.
Anlage eines Urnengrabfeldes auf dem Friedhof befürwortet
Einstimmig erklärte sich der Rat mit der Anlegung eines Urnengrabfeldes auf dem Friedhof einverstanden. Es wurde beschlossen, oberhalb der Friedhofshalle eine entsprechende Stelle einzuplanen.
Investitionsprogramm für die Jahre 1982 - 1986 aufgestellt
Die vom Rat getroffene Entscheidung zur Fortschreibung des Investitionsprogrammes ist im wesentlichen identisch mit der Entscheidung des Rates vom 27.8.1981. Im einzelnen wurden folgende Maßnahmen in den Investitionskatalog aufgenommen:
Ausbau des Tannenweges als verkehrsberuhigte Zone beschlossen
Gleichfalls einstimmig entschied Sich der Rat für den Ausbau des Tannenweges als verkehrsberuhigte Zone. Bei der Ausbaumaßnahme soll der Bachlauf in seiner jetzigen Form erhalten bleiben. Die Verkehrsfläche soll eine Pflasterung erhalten.
Haushaltsüberschreitungen genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen
Zunächst wurde dem Rat eine 4 Positionen umfassende Aufstellung über im Haushaltsjahr 1981 geleistete erhebliche überund außerplanmäßige Ausgaben vorgelegt. Die Haushaltsüberschreitungen von insgesamt 27.510,70 DM begründen sich wie folgt:
1. Abschreibungen (6.680,- DM) und Verzinsung des Anlagekapitals (11.907,- DM)
Begründung: Es handelt sich hierbei um kalkulatorische Kosten für Mietwohngebäude. Hierfür waren im Haushaltsplai keine Haushaltsmittel angesetzt. Diesen Kosten stehen jedoch Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber.
2. Zuweisungen für Investitionen an die Verbandsgemeinde (3.471,81 DM). Begründung: Die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel für die Straßenoberflächenentwässerung „Stockland" reichten nicht aus. Es mußten insgesamt 20.471,81 DM aufgewendet werden. Im Plan standen lediglich 17.000,- DM bereit.
Betriebsanlagen und sonstige technische Einrichtungen (5.451,89 DM) Begründung: Für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Lahn-, Garten- und Oststraße waren keine ausreichenden Haushaltsmittel bereitgestellt.
Zur Deckung dieser Haushaltsüberschreitungen wurden zum einen die Mehreinnahmen bei den kalkulatorischen Kosten • sowie Ausgabeeinsparungen bei den für den Ausbau der Friedhof swege bereitgestellten Mittel herangezogen.
Die vorstehend benannten Ansatzüberschreitungen sowie die unterbreiteten Deckungsvorschläge wurden einstimmig genehmigt.
Anschließend wurde dem Rat eine 5 Punkte umfassende Aufli stung über unerhebliche Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 1981 vorgelegt. Die Ansatzüberschreitung betrug hier insgesamt 1.504,18 DM. Wegen der Geringfügigkeit der Summen bedurfte es hier lediglich einer Kenntnisnahme durch den Rat.
NIED : reivt 3ie ni 1982,
Ausbau des Fußweges Kirchstraße- Turnhalle . Ausbau der Bergstraße und des Hohlweges Erschließung des Baugebietes „Hostigfeldchen" und Ausbau der Lahnstraße
Gestaltung des Dorfplatzäs und Renovierung des Rathauses.
Teeren des Fußweges „Seelebach" (verlängerte Waldstraße) Ausbau der Ortsstraße
Grunderwerb zur Anlegung von Parkplätzen an der Turnhalle
Ausbau des Fußweges Dorfplatz - Wiesenstraße Ausbau des Wanderweges „Elbertbachtal"
Erstellung eines Grünordnungsplanes
Erstellung eines Bebauungsplanes für die Erholungs- und
Spielfläche „Unter dem Dorf".
In Abänderung des Beschlusses vom 27.8.1981 wurde festgelegt, daß auf die Errichtung einer Toilettenanlage im Bereich „Unter dem Dorf" verzichtet werden soll. Ergänzend wurde in das Investitionsprogramm die Erneuerung der Brücke in der Wiesenstraße auf genommen.
WELSCHNEUDORF: öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Krautfeld - Oberes Dielkopffeld" der Ortsgemeinde Welschneudorf
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Welschneudorf hat in seiner Sitzung am 10.11.1981 beschlossen, den Bebauungsplan „Krautfeld - Oberes Dielkopffeld" dergestalt zu ändern, daß für die Flurstücki Nr. 28 - 33, Flur 1 ein Mischgebiet festgelegt wird.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
5431 Welschneudorf, 6.9.1982 Stahlhofen, Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Krautfeld - Oberes Dielkopffeld" der Ortsgemeinde Welschneudorf Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.11.1981 die Änderung des Bebauungsplanes „Krautfeld - Oberes Dielkopffeld" gern. § 2 Abs. 1 BBauG beschlossen.
Der Entwurf des Änderungsplanes nebst Begründung liegt gern. § 2a, Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 20.9.1982 bis 20.10.1982
jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von
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