Montabaur 20 / 36 / 82
mit den Wohnwegen
a) Parzellen-Nr. 33/63, 2017, 34/82
b) Parzellen-Nr. 2020, 2022 und
c) Nr. 81
als Erschließungseinheit abgerechnet werden sollen. Die Zusammenführung der Mittelstraße und der Wohnweg empfiehlt sich, da verschiedene Baugrundstücke erst in zweiter Baulinie bebaut wurden und nur über die o.a. Wege erreicht werden können.
Diese Wege sind entweder schon mit der Mittelstraße ausgebaut worden oder werden bei der endgültigen Fertigstellung der Mittelstraße mit ausgebaut. Im übrigen wird durch diese Regelung die Veranlagung von Eckgrundstücken vermieden.
Bebauungsplan „Am Biehl" und Bebauungsplanänderung „Ober der Kirch" als Satzung beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß, den Bebauungsplan „Am Biehl" als Satzung.
Darüber hinaus wurde im nachfolgenden Tagesordnungspunkt auch die Änderung des Bebauungsplanes „Ober der Kirch" als Satzung beschlossen.
(Die Änderung des Bebauungsplanes „Ober der Kirch" beinhaltet die Reduzierung von nicht überbaubaren Flächen, die Festsetzung einer Mindestdachneigung von 18° und die Regelung daß Garagen, Nebengebäude und Nebenanlagen von öffentlichen Verkehrsflächen einen Abstand von 3 m haben müssen)
Die beiden vorstehend benannten Planverfahren sind, was die Mitwirkung des Rates anbelangt, abgeschlossen. Beide Pläne werden nunmehr der Kreisverwaltung zur Genehmigung vor- vorgelegt und daran anschl. im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur bekanntgemacht.
Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 1981 genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen
Zunächst wurde dem Rat eine 10 Positionen umfassende Aufstellung über im Jahre 1981 geleistete Haushaltsüberschreitungen von insgesamt 66.940,69 DM zur Genehmigung vorgelegt.
Die Ansatzüberschreitungen begründen sich im einzelnen wie folgt:
a) Durch die Anbringung eines Winkelrahmens mit Abdeckung An der Kirmesbaumgrube wurden die für Heimatfeste bereitgestellten Mittel um 549,45 DM überschritten.
b) Durch den verstärkten Einsatz von Arbeitern zur Verrichtung von Arbeiten in der Gemeinde wurden die Ansätze erheblich überschritten. So mußten insgesamt 15.223,05 DM mehr für Beiträge zur Versorgungskasse bzw. zur gesetzlichen Sozialversicherung geleistet werden als ursprünglich eingeplant.
c) Der Kauf von Fichten, von Unkrautvertilgungsmitteln sowie das Teeren von Kulturen verursachte eine Haushaltsüberschreitung von 732,54 DM.
d) Aufgrund des Mehreinschlages von Holz wurde ein entsprechender zusätzlicher Einsatz von Holzrückeunternehmen erforderlich, um den Verkauf des Holzes zu ermöglichen. Darüber hinaus wurden im Gemeindewald noch Wipfelköpfungen vorgenommen. Die vorgenannten Maßnahmen verursachten Mehrausgaben von 13.725,35 DM.
e) Zusätzliche Bauausgaben von insgesamt 14.338,87 DM verursachte die Demontage eines Hausanschlusses sowie die Verlegung der Straßenbeleuchtungseinspeisung und eines Schaustelleranschlusses (diese Maßnahmen standen im Zusammenhang mit dem Umbau des Feuerwehrgerätehauses zum Schützenhaus) sowie die Fertigstellung des Brunnenplatzes in Kleinholbach.
f) Da das Umlegungsverfahren „Ober der Kirch" noch im Jahre 1981 Rechtskraft erlangte, mußten seitens der Gemeinde auch noch entsprechende Ausgleichsleistungen erbracht werden, DM 12.235,- DM. Hierfür waren zunächst keine Haushaltsmittel vorgesehen worden,
g) Für die endgültige Fertigstellung der Kapellenstraße waren die Haushaltsmittel zu gering bemessen. Die tatsächlichen Kosten lagen 4.724,59 DM über dem Ansatz.
h) Letztendlich verursachte das Versetzen und der Neuanstrich
der Wartehalle sowie die völlige Umgestaltung des Bushaltestellenbereiches Mehrausgaben gegenüber dem Ansatz von 5.411,83 DM.
Neben den Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltsüberschreitungen wurde dem Rat dargelegt, daß diese Kosten gedeckt werden durch
1. Mehreinnahmen aus Holzverkäufen
2. Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer
3. Einsparungen beim sächlichen Aufwand im Umlegungsverfahren
4. Mehreinnahmen aus Beiträgen und Entgelten im Umlegungsverfahren
5. Erstattungen an die Gemeinde nach endgültiger Abrechnung von Kanalbaumaßnahmen
Abschließend erklärte der Rat seine Genehmigung zu den Haushaltsüberschreitungen und dem unterbreiteten Deckungsvorschlag.
Eine gleichfalls 10 Positionen umfassende Aufstellung über unerhebliche Haushaltsüberschreitungen im Jahre 1981 (insgesamt 3.088,50 DM) wurde dem Rat zur Kenntnis gegeben. Wegen der Geringfügigkeit der Haushaltsüberschreitungen, die im Rahmen des Gesamthaushaltes gedeckt werden, war hier eine ausdrückliche Zustimmung nicht erforderlich.
Keine neuen Maßnahmen in Investitionsprogramm für die Jahre 1982 -1986 auf genommen.
Übereinstimmend erklärte der Rat, daß zusätzlich zu den bislang im Investitionsprogramm festgeschriebenen Maßnahmen keine weitere Investition größeren Umfanges vorgesehen werden sollen. Mit Rücksicht auf die finanzielle Entwicklung wurde vorgeschlagen, die bisher geplanten Investitionsvorhaben bezügi. des Zeitpunktes der Realisierung zu strecken. GÖRGESHAUSEN:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 31.8J982
Erweiterung des Bebauungsplanes „Im Strichen"
Zu diesem Punkt lag dem Ortsgemeinderat der Entwurf eines Bebauungsplanes zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Im Strichen" vor. Gegenüber diesem Planentwurf äußerte der Ortsgemeinderat folgende zusätzliche Änderungswünsche:
a) Die Sockel- und Gesamtbauhöhe soll festgelegt werden
b) Die Bauplatztiefe soll um die Parzellen 1908 bis 1109 und 1095 sowie 1096 teilweise erweitert werden.
c) Es sollen mindestens 7 Bauplätze ausgewiesen werden.
Die Beschlußfassung über den Bebauungsplan „Im Wingert - Brunnenstraße" wurde zurückgestellt, da der Planentwurf bis zur Sitzung noch nicht vorgelegt werden konnte.
Ausschuß für Dorfgemeinschaftsangelegenheit gebildet Der Ortsgemeinderat wählte einen Ausschuß für Dorfgemein » schaftsanelegenheiten, dem folgende Personen angehören:
Dieter Herz, Edgar Henrich, Theodor Burkhard, Richard Gif mann.
NENTERSHAUSEN:
Die Niederschrift über die 'Gründungsversammlung der Jagdgenossenschaft Nentershausen am 15.7.1982 liegt mit der am gleichen Tage beschlossenen und am 30.8.1982 durch die Untere Jagdbehörde genehmigten Satzung mit dem durch die Jagdgenossenschaft gefaßten Beschluß über die Übertragung der gesamten Rechte und Pflichten auf die Ortsgemeinde Nentershausen öffentlich aus.
Die Unterlagen können in der Zeit vom 13.9. bis 30.9.1982 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in Montabaur, Zimmer 25, während der Dienststunden eingesehen werden. Perne, Jagdvorsteher
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Verschiedene Schlüsselmäppchen und Einzelschlüssel Die Verlierer können sich die Fundsachen gegen Eigentumsnachweis während der Dienststunden beim Ortsbürgermeister abholen.
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