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Montabaur 20 / 36 / 82

mit den Wohnwegen

a) Parzellen-Nr. 33/63, 2017, 34/82

b) Parzellen-Nr. 2020, 2022 und

c) Nr. 81

als Erschließungseinheit abgerechnet werden sollen. Die Zusam­menführung der Mittelstraße und der Wohnweg empfiehlt sich, da verschiedene Baugrundstücke erst in zweiter Baulinie bebaut wurden und nur über die o.a. Wege erreicht werden können.

Diese Wege sind entweder schon mit der Mittelstraße ausgebaut worden oder werden bei der endgültigen Fertigstellung der Mittelstraße mit ausgebaut. Im übrigen wird durch diese Rege­lung die Veranlagung von Eckgrundstücken vermieden.

BebauungsplanAm Biehl" und BebauungsplanänderungOber der Kirch" als Satzung beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß, den BebauungsplanAm Biehl" als Satzung.

Darüber hinaus wurde im nachfolgenden Tagesordnungspunkt auch die Änderung des BebauungsplanesOber der Kirch" als Satzung beschlossen.

(Die Änderung des BebauungsplanesOber der Kirch" beinhal­tet die Reduzierung von nicht überbaubaren Flächen, die Fest­setzung einer Mindestdachneigung von 18° und die Regelung daß Garagen, Nebengebäude und Nebenanlagen von öffentli­chen Verkehrsflächen einen Abstand von 3 m haben müssen)

Die beiden vorstehend benannten Planverfahren sind, was die Mitwirkung des Rates anbelangt, abgeschlossen. Beide Pläne werden nunmehr der Kreisverwaltung zur Genehmigung vor- vorgelegt und daran anschl. im Wochenblatt der Verbandsge­meinde Montabaur bekanntgemacht.

Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 1981 geneh­migt bzw. zur Kenntnis genommen

Zunächst wurde dem Rat eine 10 Positionen umfassende Auf­stellung über im Jahre 1981 geleistete Haushaltsüberschreitungen von insgesamt 66.940,69 DM zur Genehmigung vorgelegt.

Die Ansatzüberschreitungen begründen sich im einzelnen wie folgt:

a) Durch die Anbringung eines Winkelrahmens mit Abdeckung An der Kirmesbaumgrube wurden die für Heimatfeste bereit­gestellten Mittel um 549,45 DM überschritten.

b) Durch den verstärkten Einsatz von Arbeitern zur Verrichtung von Arbeiten in der Gemeinde wurden die Ansätze erheblich überschritten. So mußten insgesamt 15.223,05 DM mehr für Beiträge zur Versorgungskasse bzw. zur gesetzlichen Sozial­versicherung geleistet werden als ursprünglich eingeplant.

c) Der Kauf von Fichten, von Unkrautvertilgungsmitteln sowie das Teeren von Kulturen verursachte eine Haushaltsüber­schreitung von 732,54 DM.

d) Aufgrund des Mehreinschlages von Holz wurde ein entspre­chender zusätzlicher Einsatz von Holzrückeunternehmen erforderlich, um den Verkauf des Holzes zu ermöglichen. Darüber hinaus wurden im Gemeindewald noch Wipfelköpfun­gen vorgenommen. Die vorgenannten Maßnahmen verursach­ten Mehrausgaben von 13.725,35 DM.

e) Zusätzliche Bauausgaben von insgesamt 14.338,87 DM verur­sachte die Demontage eines Hausanschlusses sowie die Verle­gung der Straßenbeleuchtungseinspeisung und eines Schaustel­leranschlusses (diese Maßnahmen standen im Zusammenhang mit dem Umbau des Feuerwehrgerätehauses zum Schützen­haus) sowie die Fertigstellung des Brunnenplatzes in Kleinhol­bach.

f) Da das UmlegungsverfahrenOber der Kirch" noch im Jahre 1981 Rechtskraft erlangte, mußten seitens der Gemeinde auch noch entsprechende Ausgleichsleistungen erbracht wer­den, DM 12.235,- DM. Hierfür waren zunächst keine Haus­haltsmittel vorgesehen worden,

g) Für die endgültige Fertigstellung der Kapellenstraße waren die Haushaltsmittel zu gering bemessen. Die tatsächlichen Kosten lagen 4.724,59 DM über dem Ansatz.

h) Letztendlich verursachte das Versetzen und der Neuanstrich

der Wartehalle sowie die völlige Umgestaltung des Bushalte­stellenbereiches Mehrausgaben gegenüber dem Ansatz von 5.411,83 DM.

Neben den Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltsüberschrei­tungen wurde dem Rat dargelegt, daß diese Kosten gedeckt werden durch

1. Mehreinnahmen aus Holzverkäufen

2. Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer

3. Einsparungen beim sächlichen Aufwand im Umlegungsver­fahren

4. Mehreinnahmen aus Beiträgen und Entgelten im Umlegungs­verfahren

5. Erstattungen an die Gemeinde nach endgültiger Abrechnung von Kanalbaumaßnahmen

Abschließend erklärte der Rat seine Genehmigung zu den Haushaltsüberschreitungen und dem unterbreiteten Deckungs­vorschlag.

Eine gleichfalls 10 Positionen umfassende Aufstellung über unerhebliche Haushaltsüberschreitungen im Jahre 1981 (insge­samt 3.088,50 DM) wurde dem Rat zur Kenntnis gegeben. Wegen der Geringfügigkeit der Haushaltsüberschreitungen, die im Rahmen des Gesamthaushaltes gedeckt werden, war hier eine ausdrückliche Zustimmung nicht erforderlich.

Keine neuen Maßnahmen in Investitionsprogramm für die Jahre 1982 -1986 auf genommen.

Übereinstimmend erklärte der Rat, daß zusätzlich zu den bis­lang im Investitionsprogramm festgeschriebenen Maßnahmen keine weitere Investition größeren Umfanges vorgesehen werden sollen. Mit Rücksicht auf die finanzielle Entwicklung wurde vor­geschlagen, die bisher geplanten Investitionsvorhaben bezügi. des Zeitpunktes der Realisierung zu strecken. GÖRGESHAUSEN:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 31.8J982

Erweiterung des BebauungsplanesIm Strichen"

Zu diesem Punkt lag dem Ortsgemeinderat der Entwurf eines Bebauungsplanes zur Erweiterung des BebauungsplanesIm Strichen" vor. Gegenüber diesem Planentwurf äußerte der Orts­gemeinderat folgende zusätzliche Änderungswünsche:

a) Die Sockel- und Gesamtbauhöhe soll festgelegt werden

b) Die Bauplatztiefe soll um die Parzellen 1908 bis 1109 und 1095 sowie 1096 teilweise erweitert werden.

c) Es sollen mindestens 7 Bauplätze ausgewiesen werden.

Die Beschlußfassung über den BebauungsplanIm Wingert - Brunnenstraße" wurde zurückgestellt, da der Planentwurf bis zur Sitzung noch nicht vorgelegt werden konnte.

Ausschuß für Dorfgemeinschaftsangelegenheit gebildet Der Ortsgemeinderat wählte einen Ausschuß für Dorfgemein » schaftsanelegenheiten, dem folgende Personen angehören:

Dieter Herz, Edgar Henrich, Theodor Burkhard, Richard Gif mann.

NENTERSHAUSEN:

Die Niederschrift über die 'Gründungsversammlung der Jagd­genossenschaft Nentershausen am 15.7.1982 liegt mit der am gleichen Tage beschlossenen und am 30.8.1982 durch die Untere Jagdbehörde genehmigten Satzung mit dem durch die Jagdge­nossenschaft gefaßten Beschluß über die Übertragung der ge­samten Rechte und Pflichten auf die Ortsgemeinde Nenters­hausen öffentlich aus.

Die Unterlagen können in der Zeit vom 13.9. bis 30.9.1982 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in Montabaur, Zimmer 25, während der Dienststunden eingesehen werden. Perne, Jagdvorsteher

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Fundsachen

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Verschiedene Schlüsselmäppchen und Einzelschlüssel Die Verlierer können sich die Fundsachen gegen Eigentumsnach­weis während der Dienststunden beim Ortsbürgermeister abholen.

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