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Wochenblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Jahrgang 10 FREITAG, den 10. September 1982 Nummer: 36
Verwaltungsgliederungs-, Geschäftsverteilungs- und Dienstleistungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur
Gemäß § 15 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ist die Verbandsgemeindeverwaltung verpflichtet.
die Einwohner über ihren Verwaltungsgliederungs- und Geschäftsverteilungsplan zu unterrichten. Wir möchten mit unserer Information über das gesetzlich Vorgeschriebene hinausgehen und auch den Dienstverteilungsplan bekanntgeben. Dadurch soll es dem Bürger, der sich an die Verbandsgemeindeverwaltung wenden möchte, ermöglicht werden, gleich „seinen" Sachbearbeiter zu erreichen. Zum besseren Verständnis geben wir nachfolgend einige Hinweise zum Inhalt und Zweck der Pläne:
M Der GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN weist den Dezernenten ihren Geschäftsbereich zu. Dezernenten sind in der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die hauptamtlichen Wahlbeamten (Bürgermeister und I. Beigeordneter).
99 Der VERWALTUNGSGLIEDERUNGSPLAN ordnet die (zuvor erfaßten und systematisch geordneten) Aufgaben der Verwaltung organisatorischen Einheiten zu. Bei der Verbandsgemeindeverwaltung sind das die Abteilungen und Sachgebiete.
•• Der DIENSTVERTEILUNGSPLAN regelt die Verteilung der Aufgaben auf die vorhandenen Mitarbeiter.
Bei dem nachfolgend abgedruckten Dienstverteilungsplan handelt es sich um einen Auszug, der die Aufgaben (und die für sie zuständigen Sachbearbeiter) aufführt, die „Außenwirkung" haben, also für den Bürger von Interesse sind. Die Aufgaben mit rein internem Charakter drucken wir nicht ab, weil dies der Übersichtlichkeit abträglich wäre.
Vk Verwaltung informiert
II. DIENSTVERTEILUNGSPLAN (Auszug)
Abt. I: ZENTRAL-VERWALTUNG
Abteilungsleiter: Oberamtsrat Piwowarsky (Büroleitender Beamter) Stellvertreter: VG-Amtmann Schaaf
Gebäude: Zimmer: Tel.
Sachbearbeiter:
Bezeichnung des Sachgebietes:
1. Büroleitung
2. Allgemeine Verwaltung
Piwowarsky, Oberamtsrat Rathaus 11
24
I
DIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEmEINDEVERWAITUNGj Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eidtwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00 Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FERNSPRECHANSCHLÜSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Ver- bandsbeiaeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst. - Redaktionsschluß ist jeweils Montags 12.00 Uhr bei der
KONTEN DER VERBANDSGEMcINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, (BLZ 57251010} Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, (BLZ 37052805) Volksbank Montabaur Nr. 108, (BIZ 57 291000} Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800603.

