Montabaur 8/32/82
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Kultur- und Verkehrsverein
Wir weisen auf die Konzertveranstaltung im Familienferiendorf Hübingen, am kommenden Donnerstag, dem 12.8.,mit dem Blasorchester Stadt und Land Hadamar um 20.00 Uhr hin und würden uns freuen, wenn viele Gäste und Bürger anwesend wären.
Falls es regnen sollte, findet die musikalische Unterhaltung des Orchesters in der Halle des Feriendorfes statt.
Bei dieser Gelegenheit geben wir auch bekannt, daß wir in Kürze ein allgemeines Wassertreten unter fachkundiger Leitung durchführen werden.
Der genaue Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.
GACKENBACH:
Gesangstunde des MGV „Cacilia'" Gackenbach
Nach der Sommerpause ist am Mittwoch, dem 18.8.1982 um
19.00 Uhr wieder Gesangstunde.
Alle Mitglieder werden gebeten, zur Chorprobe pünktlich zu erscheinen.
HORBACH:
MGV „Cacilia" Horbach
Nach der Sommerpause beginnen am Freitag, dem 13. August 1982, um 20 Uhr wieder die regelmäßigen Chorproben.
Dies ist eine gute Gelegenheit für sangesfreudige junge Männer, dem Verein beizutreten.
HÜBINGEN:
Chorprobe des MGV „Frohsinn" Hübingen
Die erste Chorprobe des MGV „Frohsinn" Hübingen nach der Sommerpause findet am Montag, 16.8.82, 19.00 Uhr statt.
Wegen nachstehender Termine wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
Sa. 4.9., 20.00 Uhr Sängerfest in Dienethal
Sa. 18.9.20.00 Uhr Konzert der „Reichwein-Chöre"in Hundsangen
So.26.9. 8.00 Uhr Wettstreit in Baumbach
Sa.2.10. 20.00 Uhr Konzert in Horbach/Gackenbach
Sa.9.10. 20.00 Uhr Sängerfest in Niederelbert
Sa.16.10. 20.00 Uhr Herbstkonzert MGV Hübingen
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EISBACHGEMEINDEN
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HEILBERSCHEID/NOMBORN/
Bekanntmachung der Kevag:
Am Montag, dem 16.8.82, in der Zeit von 8.00 Uhr bis etwa 11.00 Uhr wird zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten die Stromversorgung unterbrochen.
Wir bitten unsere Kunden um Verständnis für unsere in öffentl. Interesse liegende Maßnahme.
GÖRGESHAUSEN:
Für die Gemeinde Görgeshausen gilt v.g. Bekanntmachung der Kevang ebenso, nur daß die Arbeiten in der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr stattfinden.
GR0SSH0LBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet am Mittwoch, 18. August 1982, 19.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt.
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TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Niewies - KreuzJ wiese - Strüthehen"
a) Aufstellungsbeschluß
b) Vergabe des Planungsauftrages
c) Zustimmungsbeschluß
d) Durchführung der Bürgerbeteiligung
e) Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange.
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Nochmalige Beratung und Beschlußfassung über die Leistungl von überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 1981 bei der HHSt. 410.6721.
3. Beratung und Beschlußfassung über überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 1981.
4. Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf einer selbst ! aufnehmenden Anhänge-Kehr- und Saugmaschine nach noch-| maliger Vorführung.
5. Beratung und Beschlußfassung über eine Befreiung nach.
§ 31 Abs. 2 BBauG von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Neuwiese - kreuzwiese - Strüthehen",
6. Beratung und Beschlußfassung über die Anordnung des Umlegungsverfahrens für den Bereich des Bebauungsplanes „Birkenweg",
7. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Aussetzung
des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.4.1982 (TO.P. II/3 Ankauf von drei historischen Leuchten)
2. Verschiedenes
5431 Großholbach, 10.8.1982 Metternich,Ortsbürgermeister
GÖRGESHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER LANGE STRASSE IN GÖRGESHAUSEN
t Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhej land-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) genj dem Beschluß des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 20.8.1982 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung verlaufend von bis
Lange Straße L 318 - Feldstraße
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 1.4.1982.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Be-I kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist I bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) Gel bachstr. 9, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift| einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widersprm frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist. 5431 Görgeshausen, 9. August 1982 Ortsgemeinde Görgeshausen (S.) Herz, Ortsbürgermeister
NENTERSHAUSEN:
Kirmes am 13. bis 16. August 1982
An diesem Wochenende feiert Nentershausen seine Kirmes. Alle Gäste und Freunde heiße ich zu diesem Heimatfest herzlich willkommen und wünsche ihnen sowie allen Mitbür^ nen und Mitbürgern frohe, gesellige Stunden.
Den Veranstaltern wünsche ich einen guten Verlauf der
Festtage.
Perne, Ortsbü rgerm.
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