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Montabaur 8/32/82

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Kultur- und Verkehrsverein

Wir weisen auf die Konzertveranstaltung im Familienferiendorf Hübingen, am kommenden Donnerstag, dem 12.8.,mit dem Blasorchester Stadt und Land Hadamar um 20.00 Uhr hin und würden uns freuen, wenn viele Gäste und Bürger anwesend wären.

Falls es regnen sollte, findet die musikalische Unterhaltung des Orchesters in der Halle des Feriendorfes statt.

Bei dieser Gelegenheit geben wir auch bekannt, daß wir in Kürze ein allgemeines Wassertreten unter fachkundiger Leitung durch­führen werden.

Der genaue Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

GACKENBACH:

Gesangstunde des MGVCacilia'" Gackenbach

Nach der Sommerpause ist am Mittwoch, dem 18.8.1982 um

19.00 Uhr wieder Gesangstunde.

Alle Mitglieder werden gebeten, zur Chorprobe pünktlich zu erscheinen.

HORBACH:

MGVCacilia" Horbach

Nach der Sommerpause beginnen am Freitag, dem 13. August 1982, um 20 Uhr wieder die regelmäßigen Chorproben.

Dies ist eine gute Gelegenheit für sangesfreudige junge Männer, dem Verein beizutreten.

HÜBINGEN:

Chorprobe des MGVFrohsinn" Hübingen

Die erste Chorprobe des MGVFrohsinn" Hübingen nach der Sommerpause findet am Montag, 16.8.82, 19.00 Uhr statt.

Wegen nachstehender Termine wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.

Sa. 4.9., 20.00 Uhr Sängerfest in Dienethal

Sa. 18.9.20.00 Uhr Konzert derReichwein-Chöre"in Hundsangen

So.26.9. 8.00 Uhr Wettstreit in Baumbach

Sa.2.10. 20.00 Uhr Konzert in Horbach/Gackenbach

Sa.9.10. 20.00 Uhr Sängerfest in Niederelbert

Sa.16.10. 20.00 Uhr Herbstkonzert MGV Hübingen

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EISBACHGEMEINDEN

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HEILBERSCHEID/NOMBORN/

Bekanntmachung der Kevag:

Am Montag, dem 16.8.82, in der Zeit von 8.00 Uhr bis etwa 11.00 Uhr wird zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten die Stromversorgung unterbrochen.

Wir bitten unsere Kunden um Verständnis für unsere in öffentl. Interesse liegende Maßnahme.

GÖRGESHAUSEN:

Für die Gemeinde Görgeshausen gilt v.g. Bekanntmachung der Kevang ebenso, nur daß die Arbeiten in der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr stattfinden.

GR0SSH0LBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet am Mittwoch, 18. August 1982, 19.30 Uhr im Feuerwehrgeräte­haus statt.

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TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf zur Ände­rung und Erweiterung des BebauungsplanesNiewies - KreuzJ wiese - Strüthehen"

a) Aufstellungsbeschluß

b) Vergabe des Planungsauftrages

c) Zustimmungsbeschluß

d) Durchführung der Bürgerbeteiligung

e) Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange.

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Nochmalige Beratung und Beschlußfassung über die Leistungl von überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 1981 bei der HHSt. 410.6721.

3. Beratung und Beschlußfassung über überplanmäßige Ausga­ben im Haushaltsjahr 1981.

4. Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf einer selbst ! aufnehmenden Anhänge-Kehr- und Saugmaschine nach noch-| maliger Vorführung.

5. Beratung und Beschlußfassung über eine Befreiung nach.

§ 31 Abs. 2 BBauG von den Festsetzungen des Bebauungs­planesNeuwiese - kreuzwiese - Strüthehen",

6. Beratung und Beschlußfassung über die Anordnung des Umlegungsverfahrens für den Bereich des Bebauungsplanes Birkenweg",

7. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Aussetzung

des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.4.1982 (TO.P. II/3 Ankauf von drei historischen Leuchten)

2. Verschiedenes

5431 Großholbach, 10.8.1982 Metternich,Ortsbürgermeister

GÖRGESHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER LANGE STRASSE IN GÖRGESHAUSEN

t Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhej land-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) genj dem Beschluß des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 20.8.1982 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung verlaufend von bis

Lange Straße L 318 - Feldstraße

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 1.4.1982.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Be-I kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist I bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) Gel bachstr. 9, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift| einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widersprm frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist. 5431 Görgeshausen, 9. August 1982 Ortsgemeinde Görgeshausen (S.) Herz, Ortsbürgermeister

NENTERSHAUSEN:

Kirmes am 13. bis 16. August 1982

An diesem Wochenende feiert Nentershausen seine Kirmes. Alle Gäste und Freunde heiße ich zu diesem Heimatfest herzlich willkommen und wünsche ihnen sowie allen Mitbür^ nen und Mitbürgern frohe, gesellige Stunden.

Den Veranstaltern wünsche ich einen guten Verlauf der

Festtage.

Perne, Ortsbü rgerm.

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