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Montabaur 13 / 31/82

Z'

Verloren - Gefunden

In dieser Woche wurde eine Geldbörse mit Inhalt als Fundsache abgegeben.

Die Geldbörse kann bei entsprechendem Eigentumsnachweis , während der Dienstzeit bei der Gemeindeverwaltung in Empfang genommen werden.

Weyand, Ortsbürgermeister

WELSCHNEU DORF:

Öffentl.Bekanntmachung über die Festsetzung der Ge- meindeabgaben für das Kalenderjahr 1982 i.d.Ortsgemeinde Welschneudorf

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einfuhrungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I. S. 3341 -, der Hundesteuer [gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung [sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des ILandesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- [Pfalz vom 28.7 1980 in der derzeit geltenden Fassung)

[Die Ortsgemeinde Welschneudorf erhebt im Kalenderjahr 1982 die

[Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft [(Grundsteuer A) ind die Grundstücke des Grundvermögens [(Grundsteuer G) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen [hlebesätzen wie im Kalenderjahr 1981

[Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.

Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid |neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabeupflicht neu begründet witd,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung (neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

(Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind,wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die

^gabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese bffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen fein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid fugegangen wäre.

1ECHTSBEH ELFSBELEHRUNG:

Segen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung |der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nacff Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

3er Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Monta­baur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs [st die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist Bei der Behörde einge- pangen ist.

3urch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur pahlung der Gemeindeabgaben rächt aufgeschoben.

6431 Welschneudorf, 6.8.82 Stahlhofen, Ortsbürgermeister

was

(NIEDERELBERT: X

freiwillige Feuerwehr Niederelbert ^ nächste Feuerwehrübung der Gruppen Merz, Frink und ^ilian ist nicht wie irrtümlich mitgeteilt, am Montag, dem 9.8.82 ( lindern am Freitag, dem 6.8.82 um 19.00 Uhr.

.» reiw ; Feuerwehr und Spielmannszug Niederelbert

| je nächste Vorstandssitzung der Freiw. Feuerwehr und

Spielmannszuges findet am Freitag, dem 6.8.1982^01 20.30 Uhr im Vereinshaus Keul statt.

Vereinsring Niederelbert

Der Vereinsring Niederelbert veranstaltet am 4.9.82 um 15 Uhr für die Aktiven , die am Karneval 1982 mitgewirkt haben, ein Grillfest in der Grillhütte Niederelbert. Um die Zahl der Teil­nehmer festzustellen, bitten wir Sie ( sich in die vorliegenden Teilnehmerlisten bei dem Vorsitzenden Ludwig Schorz, Bachstr. 2, oder im Vereinslokal Keul bis zum 31.8.1982 einzutragen.

WELSCHNEUDORF

Der P'arrgemeinderat Welschneudorf

lädt die älteren und alleinstehenden Mitbürger zu einer Nach­mittagsfahrt auf den Koppel ein. Dort Kaffeestunde beim Rübe­zahl, Spaziergänge im spätsommerlichen Wald oder Wanderung zum Sendeturm oder Fahrt mit dem Lift auf den Köppelturm. Datum: Dienstag, den 31. August 1982 Abfahrt: 13.30 Uhr

Anmeldung bei Maria Lehmler oder Hermann Fetz.

STAHLHOFEN:

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Ge- meindeabgaben für das Kalenderjahr 1982 in der Ortsgemeinde Stahlhofen

(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977-vom 14.12.1976-BGBl. I.S. 3341 - f tier Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- F*falz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Stahlhofen erhebt im Kalenderj.1982 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981

Neue Äbgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbeschefd ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent­liche Bekanntmachung die gleichenRechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegan­gen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung

der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der

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