Montabaur 10/30/82
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Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Ober dem Dorf" im Bereich der Grundstücke Flur 4, Nr. 45 und 109
Im Wochenblatt vom 23.7.1982 wurde irrtümlich eine yerein- fachte Änderung des Bebauungsplanes „Unter dem Dorf" bekanntgemacht. Die Bebauungsplanänderung bezieht sich jedoch tatsächlich auf den Bebauungsplan „Ober dem Dorf". Es erfolgt daher nachstehend eine neue öffentliche Bekanntmachung.
HÜBINGEN-,
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Ober dem Dorf" der Ortsgemeinde Hübingen für das Grundstück Flur 4, Flurstücke 45 und 109 gemäß § 13 BBauG Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG
Der Ortsgemeinderat von Hübingen hat in seiner Sitzung vom 18.5.1982 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Ober dem Dorf" gemäß § 13 BBauG beschlossen. '
Die Änderung hat zum Inhalt:
„Im Bereich des Flurstückes Nr. 45, Flur 4 wird eine Transformatorenstation für die KEVAG ausgewiesen. Der bisherige Standort der Transformatorenstation auf dem Flurstück Nr. 109 entfällt"
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Vecbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, (Bauamt) 5430 Montabaur während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Hübingen während den ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.
§ 44 c BBauG:
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichr neten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbei geführt wird.
§ 155 a BBauG:
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll,
ist darzulegen.
(2) Abs.l” gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
HINWEIS auf § 22 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Hübingen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnij von Rheinland-Pfalz - GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 41E# zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderun j der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.D(j$jj 1978 (GVBI. S. 770).
5431 Hübingen, 16. Juli 1982 Hoffmann, Ortsbürgermeister
EISBACHGEMEINDEN
GÖRGESHAUSEN:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshaus4 vom 20.7.1982
Stützpunkt der Lange Straße
Es wurde vom Ortsgemeinderat einstimmig beschlossen, die Lange Straße (von der L 318 bis Feldstraße) dem öffentlich! Verkehr zu widmen. Als Tag der Verkehrsübergabe wurde der 1.4.1982 bestimmt.
Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe für 1982 Der Ortsgemeinderat erteilte seine Zustimmung zu einer übel planmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1981 bei der Hai haltestelle 881.501 (Unterhaltung von Gebäuden und baulic Anlagen) in Höhe von 2.700,- DM. Für die Gebäudeunterhai war ein Betrag von 500,- DM veranschlagt. Notwendig^ Dacl decker- und Klempnerarbeiten am alten Rathaus führten daz daß der Haushaltsansatz um den Betrag von 2.700,- DM überschritten werden mußte. Gedeckt wird diese Haushaltsüberschreitung durch Mehreinnahmen aus dem Gemeindeant an der Einkommenssteuer.
Investitionsprogramm für die Jahre 1982 bis 1986
Der Ortsgemeinderat befaßte sich mit dem Investitionsprogramm für die kommenden Jahre und erklärte, daß zunächst der Ausbau der Außenanlagen an der Löwensteinhalle betrie ben werden soll. Außerdem soll vorrangig der Eingang am altf Friedhofsteil ausgebaut werden.
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid Tur vom 19.7.1982 f Die
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Genehmigung von über - und außerplanmäßigen Ausgaben für 1981
Der Örtsgemeinderat erteilte seine Genehmigung zu über- un außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1981 bei sechs verschiedenen Haushaltsstellen in Höhe von insgesamt 39.329,40 DM. Die Haushaltsüberschreitungen sind für folge de Zwecke entstanden:
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a) Erhöhung des 25%igen Kostenanteils der Ortsgemeinde ari Wir der Hilfe zum Lebensunterhalt (1.523,25 DM), lieh
b) Erhöhte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung dei Arbeiter (2.908,22 DM),
c) Mittel für das Beschaffen von Pflanzen für die Wiederaufforstung von Schnee- und Eisbruchflächen (2.265,25 DM
Diese Mehrausgaben sollen gedeckt werden durch Mehreinm men bei der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen.
d) Ausbau der Eichheiderstraße einschl. der notwendigen Umpflanzarbeiten (5.530,97),
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e) Erweiterung der Straßenbeleuchtung zur Anlage an der Schule und der Birkenstraße (10.153,71 DM),
f) Anschaffung eines Räumschildes für den Winterdienst (11.049,81 DM),

