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Montabaur 10/30/82

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Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesOber dem Dorf" im Bereich der Grundstücke Flur 4, Nr. 45 und 109

Im Wochenblatt vom 23.7.1982 wurde irrtümlich eine yerein- fachte Änderung des BebauungsplanesUnter dem Dorf" be­kanntgemacht. Die Bebauungsplanänderung bezieht sich jedoch tatsächlich auf den BebauungsplanOber dem Dorf". Es erfolgt daher nachstehend eine neue öffentliche Bekanntmachung.

HÜBINGEN-,

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesOber dem Dorf" der Ortsgemeinde Hübingen für das Grundstück Flur 4, Flurstücke 45 und 109 gemäß § 13 BBauG Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG

Der Ortsgemeinderat von Hübingen hat in seiner Sitzung vom 18.5.1982 die vereinfachte Ände­rung des BebauungsplanesOber dem Dorf" gemäß § 13 BBauG beschlossen. '

Die Änderung hat zum Inhalt:

Im Bereich des Flurstückes Nr. 45, Flur 4 wird eine Trans­formatorenstation für die KEVAG ausgewiesen. Der bisherige Standort der Transformatorenstation auf dem Flurstück Nr. 109 entfällt"

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zuge­stimmt.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Vecbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, (Bauamt) 5430 Montabaur während der Dienst­stunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Hübingen während den ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichr neten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Ent­schädigungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner­halb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbei geführt wird.

§ 155 a BBauG:

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungs­plänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbe­achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll,

ist darzulegen.

(2) Abs.l gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächen­nutzungsplanes oder der Satzung.

HINWEIS auf § 22 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz (GemO)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Hü­bingen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnij von Rheinland-Pfalz - GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 41E# zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderun j der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.D(j$jj 1978 (GVBI. S. 770).

5431 Hübingen, 16. Juli 1982 Hoffmann, Ortsbürgermeister

EISBACHGEMEINDEN

GÖRGESHAUSEN:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshaus4 vom 20.7.1982

Stützpunkt der Lange Straße

Es wurde vom Ortsgemeinderat einstimmig beschlossen, die Lange Straße (von der L 318 bis Feldstraße) dem öffentlich! Verkehr zu widmen. Als Tag der Verkehrsübergabe wurde der 1.4.1982 bestimmt.

Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe für 1982 Der Ortsgemeinderat erteilte seine Zustimmung zu einer übel planmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1981 bei der Hai haltestelle 881.501 (Unterhaltung von Gebäuden und baulic Anlagen) in Höhe von 2.700,- DM. Für die Gebäudeunterhai war ein Betrag von 500,- DM veranschlagt. Notwendig^ Dacl decker- und Klempnerarbeiten am alten Rathaus führten daz daß der Haushaltsansatz um den Betrag von 2.700,- DM überschritten werden mußte. Gedeckt wird diese Haushalts­überschreitung durch Mehreinnahmen aus dem Gemeindeant an der Einkommenssteuer.

Investitionsprogramm für die Jahre 1982 bis 1986

Der Ortsgemeinderat befaßte sich mit dem Investitionspro­gramm für die kommenden Jahre und erklärte, daß zunächst der Ausbau der Außenanlagen an der Löwensteinhalle betrie ben werden soll. Außerdem soll vorrangig der Eingang am altf Friedhofsteil ausgebaut werden.

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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid Tur vom 19.7.1982 f Die

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Genehmigung von über - und außerplanmäßigen Ausgaben für 1981

Der Örtsgemeinderat erteilte seine Genehmigung zu über- un außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1981 bei sechs verschiedenen Haushaltsstellen in Höhe von insgesamt 39.329,40 DM. Die Haushaltsüberschreitungen sind für folge de Zwecke entstanden:

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a) Erhöhung des 25%igen Kostenanteils der Ortsgemeinde ari Wir der Hilfe zum Lebensunterhalt (1.523,25 DM), lieh

b) Erhöhte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung dei Arbeiter (2.908,22 DM),

c) Mittel für das Beschaffen von Pflanzen für die Wiederauf­forstung von Schnee- und Eisbruchflächen (2.265,25 DM

Diese Mehrausgaben sollen gedeckt werden durch Mehreinm men bei der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen.

d) Ausbau der Eichheiderstraße einschl. der notwendigen Umpflanzarbeiten (5.530,97),

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e) Erweiterung der Straßenbeleuchtung zur Anlage an der Schule und der Birkenstraße (10.153,71 DM),

f) Anschaffung eines Räumschildes für den Winterdienst (11.049,81 DM),