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¥ Umleitungsstraßen für Lkws:
[. i, a) für Fahrzeuge, die nicht in das Stadtgebiet fahren, gelten die Umlaitungen unter III.
' bl für Fahrzeuge, die in das Stadtgebiet fahren, führt die Umleitung aus Richtung Bahnhofstraße über die Wallstraße. Freiherr-vom-Stein-Straße und Albertstraße zum Parkplatz an der Fröschpfort bzw zur Hunsrückstraße und zur L 327
cl aus Richtung Holler und Koblenz erfolgt die Umleitung über die Kolpingstraße, zum Parkplatz an der Froschpfort bzw.
| : i über die Straße „An der Fröschpfort" zur Albertstraße
VI.
Im Stadtgebiet stehen folgende Parkplatze zur Veifugung.
|al Parkgarage Konrad-Auenauer-Platz »bl Parkplatz an der Fröschpfort |:c) Parkstreifen im Stadtgebiet Id) Parkplatz Eichwiese (Festplatz)
»Die Umleitungsstrecken sind entsprechend beschildert. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Rücksichtnahme.
; Verbandsgemeindeverwaltung - als Ortspolizeibehörde -
Repräsentative Zwischenzählung der Schweine am 3. August 1982
km 3. August 1982 findet bundesweit eine repräsentative Erhebung des Schweinebestandes statt, fAuskunftspflichtig sind nach dem Viehzählungsgesetz vom 1.7.1980 (BGBl. I S. 817) die Viehhalter sowie die mit der [Viehhaltung befaßten Familienmitglieder oder Betriebsange- fhörigen. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Stäl- Nen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder Ij-gehalten werden kann, zu gestatten. Bestehen Anordnungen der ^Veterinärbehörden, die den Personenverkehr beschränken, wer- [den die Auskunftspflichtigen gebeten, die Zähler darauf hinzu-
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^ Die Daten unterliegen der Geheimhaltung und werden geschützt. Eine Weiterleitung oder Auswertung der Angaben zu steuerlichen Zwecken ist nicht statthaft.
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
|Sauberhaltung der Grundstücke
iNach den Satzungen der Stadt Montabaur und der Ortsgemein- |den im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur sind zum iSchutz des Ortsbildes die nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke sowie Baulücken und sonstige unbebaute Grundtücke innerhalb der geschlossenen Ortslage ordnungsgemäß I zu unterhalten.
|Die Grundstücke sind von Abfall, sonstigem Unrat, Gerümpel, 'Unkraut usw. freizuhalten.
[Grünflächen sind regelmäßig abzumähen; Hecken, Büsche und [Bäume sind so zu beschneiden, daß keine Äste und Zweige auf [Bürgersteige oder öffentliche Verkehrsflächen verkehrsbehin- Idernd Überhängen.
[ Wir fordern hiermit alle Grundstückseigentümer auf, ihre Grundtücke in den von der Satzung geforderten Zustand zu versetzen [ und weisen darauf hin, daß Zuwiderhandlungen mit einer Geld- |buße bis zu 1.000,- DM geahndet werden können.
; Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur 1 als Ortspolizeibehörde
Auszug aus der Lärmschulzverordnung
SCHUTZ DER NACHTRUHE
Nach der Lärmschutzverordnung ist es unter anderem zum hutz der Nachtruhe verboten vpn 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr [Anlagen aller Art so zu betreiben, daß dadurch die Nachtruhe anderer gestört wird. Dieses Verbot gilt in Wohnhäusern auch in der Mittagszeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
GEBRAUCH VON RASENMÄHERN UND GARTENMASCHINEN
Motorbetriebene Rasenmäher, insbesondere solche mit Verbrennungsmotor, dürfen nur werktags von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 benutzt werden. Dies gilt nicht für Rasenmäher, die mit geräuscharmem Elektromotor betrieben werden.
Die Bestimmungen gelten sinngemäß für alle anderen im Hof' und Garten benutzten motorbetriebenen Maschinen und Geräte.
BENUTZUNG VON TONWIEDERGABEGERÄTEN UND MUSIKINSTRUMENTEN
Tonwiedergabegeräte aller Art, insbesondere Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Musikboxen dürfen nur in solchen Lautstärke benutzt und Musikinstrumente dürfen nur so gespielt werden, daß unbeteiligte Personen nicht mehr als nach den Um ständen unvermeidbar gestört werden. Von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist die Benutzung von Tonwiedergabegeräten oder Musikinstrumenten nur zulässig, wenn sichergestellt ist, daß unbeteiligte Personen nicht gestört werden.
HALTEN VON TIEREN
Tiere sind so zu halten, daß niemand durch den von ihnen erzeugten Lärm derart gestört wird, daß eine Gefährdung der Gesundheit zu befürchten ist.
Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde
Die l/erwa/tung informiert |
Hallen- und Freibad der Verbandsgemeinde Montabaur
„ Schwimmen, Sonnen und Spielen " in der Freibadeanlage Montabaur
Die Freizeit genießen
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.und an HEISSEN SONNENTAGEN wird
das Freibad wie folgt geöffnet :

