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Montabaur 14/28/82

ELBERTGEMEINDEN

Sprechstundenänderung

Während der Ferienzeit fällt die Donnerstagssprechstunde des Ortsbürgermeister aus.

Sprechstunden bei der Ortsgemeindeverwaltung sind demnach nur montags von 18.00 bis 20.00 Ohr. gez. Hübinger, Ortsbürgermeister.

NIEDERELBERT

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeinde abgaben für das Kalenderjahr 1982 in der Ortsgemeinde

Niederelbert

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einfuhrungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I. S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7 1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Niederelbert erhebt im Kal.Jahr 1982

Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer ß) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.

Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wmf,

2. der Abyabenschuldnet wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermincergeben

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind.wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die

*

Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Monta­baur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung dei Gemeindeabgaben rächt aufgeschoben.

5431 Niederelbert 16.7.1982

Hübinger, Ortsbürgermeister.

OBERELBERT

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gerne abgaben für das Kalenderjahr 1982 in der Ortsgemeinde Oberelbert

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durcll&^ a,ir ® Art. 15 des Einfuhrungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAlffiR 3 * ® 1977-vom 14.12.1976 BGBl. I.S. 3341 -, der Hundesteuei'..$ ahr0 gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung 010,11 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des 1982 Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-i 1. Ers Pfalz vom 28.7 1980 in der derzeit geltenden Fassung) 2. Err Die Örtsgemeinde Oberelbert erhebet im Kal. Jahr 1982 3. Fri

Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 1983 (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens 1- (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den glei(J2. An

3. Fei

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1984

1. Au

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1985

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3. Soi

1986

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Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diesel der G öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ' D ß r F ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheil ©euer zugegangen wäre. I elberl

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Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellunt neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind.wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die|

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RECHTSBEHELFSBELEHRUNG.

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzun der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhöbe! werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dei Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 baur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruch^ ^ ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wie jj er g Spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eil Dj ese gangen ist. einer

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5431

Weyand , Ortsbürgermeister.

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates am 9. Juli KURT PERSCHEID ALS RATSMITGLIED VERPFLICHTEI Nachdem Herr Kurt Jung die Niederlegung seines Ratsmandl erklärt hatte und ein vorrangiger Bewerber die Übernahme des Mandats als nachfolgendes Ratsmitglied abgelehnt hatte, folgte die Berufung von Herrn Kurt Perscheid. Zu Beginn dei zung wurde darauf hin Herr Perscheid durch Handschlag vom Ortsbürgermeister auf die gewissenhafte Erfüllung der/ pflichten verpflichtet.

ERGREIFUNG VON MASSNAHMEN ZUR ABSICHERUNI DES UFERS DER TEICHANLAGE BESCHLOSSEN Mehrheitlich gelangte der Rat zu der Auffassung, daß zu Ve« p gt hütung von Unfällen an der Teichanlage SicherheitvorkehruijQ ren getroffen werden sollen.

Der Rat erarbeitete einen Vorschlag wie diese Sicherungsma

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