Montabaur 2/28/82
Mont
Öfrentl. Bekanntmachungen
Änderung und Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 8.6.Y982 die nachstehend aufgeführten Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur beschlossen:
Ortsgemeinde Änderungen:
Boden
Daubach
Eitelborn
Gackenbach
Girod
Görgeshausen
Großholbach
Heiligenroth
Holler
Kadenbach
Ausweisung einer Wohnbaufläche als Erweiterung des Baugebietes „Krämer" •
Stadt Montabaur
a) Ausweisung der Sanierungsgebiete Stadt lil und IV"
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b) Ausweisung des Sanierungsgebietes im Bereich! 1 , 571
Decker/B iergasse/G ries
c) Ausweisung einer innerstädtischen Erschließungsstraße
d) Umwandlung der Sportplatzfläche (Koblenzer Straße) in Wohn- bzw. Mischbaufläche
e) Erhaltung der Tennisplätze an der Koblenzer Straße
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ca.
sowie
Einbeziehung des Planbereiches des Bebauungsplanes „Unter dem Dorf"
Ausweisung einer „Sonderbaufläche" statt bisher „Festplatz"
a) Umwandlung einer Mischbaufläche in Wohnbaufläche nördlich der K 113
b) Neuausweisung von Wohnbauflächen am Ost- und Vyestrand zwecks Arrondierung
a) Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche als Abrundung am Südende der Ortslage
b) Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche als Abrundung des süd-östlichen Teils der- Ortslage
a) Umwandlung einer Mischbau- in eine Wohn - baufläche auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes „Am Biehl"
b) Geringfügige Erweiterung einer Gemeinbedarfsfläche in Anlehnung an den Bebauungsplanentwurf „Am Biehl"
c) Ausweisung einer Sportfiäche
d) Ausweisung neuer Mischbauflächen als Abrundung bereits vorhandener Mischbauflächen
e) Erweiterung der Friedhofsfläche
f) Erweiterung der Wohnbaufläche
g) Eintragung von Symbolen für Bolzplätze
h) Ausweisung von 2 Bolzplätzen
a) Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche als Arrondierung
b> Ausweisung einer Mischbaufläche als Arrondierung c) Symbol für Bolzplatz
a) Ausweisung einer Bauzeile entlang der Parkstraße am Südostrand und der Hohestraße
b) Ausweisung einer gemischten Baufläche für Erweiterungsmöglichkeiten
c) Ausweisung einer Fläche für einen Feuerlöschteich
Erweiterung des Sportgeländes für Tennisplätze und weitere Freizeitanlagen
a) Statt einer bereits im Fiächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbaufläche im Nordosten wird in Anlehnung an den Bebauungsplanentwurf „Unter der Struth" eine neue Wohnbaufläche ausgewiesen
b) Neue Wohnbaufläche als erschließungswirtschaftliche Abrundung im nordöstlichen Ortsbereich
Stadtteil Elgen-a) Ausweisung der vorhandenen Sportfläche dort b) Ausweisung einer Mischbaufläche entlang
der Wagnerstraße
c) Ausweisung einer Bauzeile entlang der Koppel Straße
II.KA
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III. W
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Neuhäusel
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Stadtteil Hör- Erweiterung des Wohngebietes zwischen Monta- ressen baur und Horressen
Nentershausen Ausweisung einer Wohnbaufläche am nördlichen| Ortsrand zur Deckung des Wohnbedarfs
Erweiterung der Schul- und Sportfläche an der Augst-Schule
a) Sportflächenerweiterung (Tennisplatzanlage)
b) Ausweisung einer Mischbaufläche an der L 327
c) Wegfall der Unterschutzstellung des Naturschutzgebietes „Stelzenbachwiesen"
d) Friedhofserweiterung
e) Berichtigung der Grünzonen entsprechend den Bebauungsplänen und der Bebauung im Innerortskern
f) Ausweisung eines Grillplatzes im „Angsthort“l muss<
verw<
Neuausweisung von kleineren Wohnbauflächen zur Abrundung des Baugebietes
a) Ausweisung einer Gewerbefläche als Arrondierung im Bereich der Fa. Marx
b) Ausweisung einer Wohnbaufläche östlich der K 101
c) Ausweisung einer Gewerbefläche östlich der K 103 als Arrondierung bereits vorhande-| ner Gewerbefläche
d) Umwandlung einer Mischbau- in eine Wohnba| „
fläche im Bereich des Mühlenweges 8
e) Ausweisung einer Parkplatzfläche am Fried hof
f) Friedhofserweiterung Ruppach
Nomborn
Ruppach-
Goldhausen
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Simmern:
Stahlhofen
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dorf:
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Die S auf d iPfort
a) Darstellung des Standortes der geplanten Klärf Gelär
an'age Nähe
b) Ausweisung eines Standortes für den Fest- u. Tennisplatz auf der Schutthalde
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a) Umwandlung einer Wohnbau- in eine Mischba/ tum (. fläche mit Rücksicht auf einen bereits Vorhang denen gewerblichen Betrieb
b) Erweiterung der Wohnbaufläche als Abrundung
Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche als Arrondierung der Ortslage nach Süden
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Dieser Beschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
Montabaur, 28.6.1982 Mangels, Bürgermeister
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