Montabaur 11/27/82
GROSSHOLBACH:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großhoibach vom 30. Juni 1982
Haushaltsüberschreitungen genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen
Cbm Ortsgemeinderat wurde eine 3 Punkte umfassende Aufstellung über die Leistung erheblicher überplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 1981 über insgesamt 8.297,25 DM zur Genehmigung vorgelegt. Diese Haushaltsüberschreitungen resultieren aus:
1. Erstattung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an die Verbandsgemeinde (DM 5.462,88)
Begründung: Zur Zahlung des 25%igen Kostenanteils durch die Gemeinde bei der Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt, an Einwohner der Gemeinde waren im Haushaltsplan 2.500,- DM bereitgestellt. Durch die beachtliche Zunahme der Zahl der Hilfeempfänger in der Ortsgemeinde wurden jedoch Erstattungsverpflichtungen der Gemeinde in Höhe von 7.962,88 DM hervorgerufen.
2. Strombezugskosten (1.370,58 DM)
Begründung: Wegen der Erweiterung der Straßenbeleuchtungs- anlage im Neubaugebiet „Neuwiese - Kreuzwiese - Strüthehen" waren die im Haushaltsplan 1981 veranschlagten Mittel zu gering bemessen.
3. Bauausgaben (1.463,79 DM).
Begründung: Für die zahlreichen Bepflanzungs- und Begrünungsarbeiten im Ort und im Neubaugebiet reichten die ursprünglichen Haushaltsmittel nicht aus.
Der Rat stimmte den vorstehenden Haushaltsüberschreitungen zu. Die Deckung dieser Haushaltsüberschreitungen erfolgt zum einen durch Mehreinnahmen aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt sowie durch Ausgabeneinsparungen im Bebauungsplanverfahren „Birkenweg" und Umlegungsverfahren „Langengarten".
Anschließend wurde eine 4 Punkte umfassende Aufstellung über im Haushaltsjahr 1981 geleistete unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgabe dem Rat zur Kenntnis gegeben. Diese Haushaltsüberschreitungen betrugen insgesamt 2.901,78 DM. Wegen ihrer Geringfügigkeit wareine ausdrückliche Zustimmung durch den Rat nicht erforderlich.
Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.
Verkehrsfläche gewidmet
Der Ortsgemeinderat beschloß, den Wohnweg (Parzelle Nr.382) verlaufend von der Ringstraße bis zur Kreisstraße, dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Als Tag der Verkehrsübergabe wurde der 1.1.1982 festgesetzt. Bei diesem Beschluß handelt es sich um eine Formalentscheidung, die erforderlich ist zur Abrechnung von Beiträgen.
Aufnahme eines langfristigen Kommunaldarlehens beschlossen Der Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites zur Teilfinanzierung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes 1982 bis zu einem Betrag von 105.000,- DM wurde zugestimmt. Diese Kreditaufnahme ist in der Haushaltssatzung 1982 vorgesehen.
Die Beschlußfassung erfolgte zunächst aus grundsätzlichen Erwägungen, d.h. die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wird ermächtigt, sobald es die Haushaltstage erfordert, Kredite in der notwendigen Höhe aufzunehmen (Höchstbetrag 105.000,- DM).
Auftrag zum Ausbau der Friedhofsstraße vergeben
Der Rat erteilte den Auftrag zur Ausführung der Tiefbauarbeiten in der Friedhofsstraße. Die Auftragsvergabe erfolgte an die billigst- bietende Firma. Der Kostenrahmen für diese Maßnahme beläuft sich auf ca. 75.500,- DM.
N0MB0RN:
Kirmes in Nomborn
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger ! am kommenden Wochenende, vom 9. bis 12. Juli 1982 feiern wir unser diesjähriges Kirchweihfest. Ich freue mich, daß wir in ununterbrochener Folge die Tradition aufrechterhalten haben und daß unsere Jugend immer wieder bereit ist, die Gestaltung der Kirmes zu übernehmen und den Kirmesumzug durchzuführen. Unter dem Motto „HERZ" ein Herz für den Mitmenschen, für den Nachbarn, für den Nächsten, herzlich lachen, wollen wir in diesem Jahr die Kirmes begehen.
Alle Veranstaltungen finden wie in den vergangenen Jahren im Festzelt an der Schule statt.
Der Kirmesjugend, allen Helferinnen und Helfern danke ich für ihre Mitarbeit und den persönlichen Einsatz an den Kirmestagen. Ihnen liebe Nomborner und unseren Gästen wünsche ich frohe und unterhaltsame Stunden in unserer Dorfgemeinschaft und „viel Herz".
Bendel, Ortsbürgermeister
DIE PROGRAMMFOLGE AN DEN KIRMESTAGEN Freitag, den 9.7.1982,
19.00 Uhr Umzug der Kirmesburschen durch das Dorf 20.00 Uhr Disco-Abend im Festzelt
Samstag, 10.7.1982
14.00 Uhr Aufstellen des Kirmesbaumes 20.00 Uhr Tanz im Festzelt
Sonntag, 11.7.1982
9.00 Uhr ‘Festgottesdienst - Gang zum Friedhof mit Toten- ' ehrung anschl.Frühschoppen im Festzelt
14.00 Uhr Kirmesumzug mit Tanz unter dem Kirmesbaum 16.00 Uhr Tanz im Festzelt (Eintritt frei)
20.00 Uhr Tanz im Festzelt
Montag, 12.7.1982
9.00 Uhr Dankgottesdienst anschl. Frühschoppen bis zum Ausklang.
An allen Tagen spielen die Fernandos zum Tanze auf.
Besuchen Sie auch den Schausteller auf dem Kirmesplatz.
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn vom 30.6.1982
Einziehung eines Wirtschaftsweges und Änderung des Bebauungsplanes „Schulstraße" beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß, für den Weg Nr. 252, Flur 1, die Widmung für die öffentliche Benutzung aufzuheben und den Weg einzuziehen. Die Entscheidung des Rates wurde damit begründet, daß dieser Weg nicht mehr erforderlich ist und die Benutzbarkeit erheblich eingeschränkt war. Die topografische Lage ließ lediglich ein Begehen des Weges zu.
Anschließend beschloß der Rat, den Bebauungsplan „Schulstraße" wie folgt zu ändern:
1. Der Weg Nr. 252, Flur 1, entfällt. Die Fläche wird dem Flurstück Nr. 253/1 zugemessen.
2. Die überbaubare Fläche wird entsprechend geändert.
Da durch die vorstehenden Änderungen die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes nicht berührt werden, wird das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes in Form eines vereinfachten Verfahrens gern. § 13 BBauG durchgeführt.
NIEDERERBACH:
Gemeindeanlagen sind keine Fußballplätze Die Gemeindeanlagen in der Brückenstraße wurden in letzter Zeit von Kindern unserer Gemeinde zum Fußballspielen genutzt. Die vom Verkehrs- und Verschönerungsverein und der Ortsgemeinde geschaffenen Anlagen wurden dabei erheblich beschädigt.
Ich bitte die Eltern, ihre Kinder darauf hinzuweisen, daß Fußballspielen in den Gemeindeanlagen in der Brückenstraße nicht gestattet ist. Für Schäden, die von den Kindern angerichtet werden, müssen die Eltern haftbar gemacht werden. .
Zey, Ortsbürgermeister
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