Montabaur 8/27/82
BODEN: Einweihung der
Ahrbachhalle
Am Freitag, dem 9. Juli 1982 um 20.00 Uhr findet die Einweihung der neuen „Ahrbachhalle" statt. Die Bevölkerung der Ortsgemeinde Boden wird hiermit zu dieser Einweihungsfeier recht herzlich eingeladen.
An der Einweihungsfeierlichkeit wirken mit:
Die „Big Band", Boden, die Gymnastikgruppe des ASV „Deutsche Eiche" Boden und der MGV Ruppach-Goldhausen.
Am Sonntag, dem 11. Juli 1982 um 10.30 Uhr findet ein Freundschaftskampf im Ringen zwischen dem ASV „Deutsche Eiche" Boden und Olympia Köln statt.
Der Bauleitung sowie allen am Bau beteiligten Firmen und ehrenamtlichen
A Helfern, die durch ihre Arbeit am Gelin-
gen dieses Bauwerkes mitgewirkt haben, -•*- „ , möchte ich bereits jetzt meinen Dank
aussprechen.
Die Benutzer der Halle bitte ich um pflegliche Behandlung der Einrichtungen, so daß wir uns alle noch recht lange an dieser Halle erfreuen können.
Eulberg, Ortsbürgermeister
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Neuwahl des Vorstandes
Der CDU-Ortsverband Ahrbachtal lädt alle Mitglieder zu seiner nächsten Mitgliederversammlung ein für Montag, den 12.Juli 1982, 20.00 Uhr nach Ruppach-Goldhausen, Gasthaus Herzmann. Die Mitgliederversammlung hat die Aufgabe einen neuen Vorstand sowie Delegierte für den Kreisparteitag und den Kreisparteiausschuß zu wählen. Wegen der Wichtigkeit der Tagesordnung werden alle Mitglieder um ihre Teilnahme gebeten.
Cheza Nostra
Die nächste Chorprobe findet am Sonntag, dem 11.7.82 nach dem Hochamt in der Pfarrkirche statt. Um unbedingt vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
AUGST
EITELBORN:
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Wässer" der Ortsgemeinde Eitelborn Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.8.1979 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wässer" gern. § 2, Abs. 1 BBauG beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes/Änderungsplanes nebst Text und Begründung liegt gern. § 2a, Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 5.7.1982 bis 5.8.1982
jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 6, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Eitelborn während den ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde
Eitelborn mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:
Gemarkung Eitelborn Flur: 5 Flurstücke:
22/3, 23/3, 25, 26/1, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36,
37/1, 37/2, 38, 39, 40, 152 tlw, 48/1,48/2, 48/3, 143 tlw., 49/1, 39/3, 50, 51, 52, 53, 54, 55 tlw, 56, 57/1, 154/1, 154/2| tlw, 62/1 tlw, 61 tlw., 150
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Flur: 6
Flurstücke 172/117 tlw, 77 tlw, 79, 81/1,89, 90, 91, 92, 95, g 96, 97 tlw, 98/1, 100/1, 103/1, 104/1, 102, 116/1 tlw. I
Flur 7: I
Flurstücke: 349 tlw, 351/7, 352 tlw, 286, 287/1,287/2, 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 295, 296, 297, 298/1, 300, 301 302, 303, 304, 305/1, 305/2, 306/1, 309/1, 381 tlw, 321, 322j 323, 324, 325, 326/1, 326/2, 327, 328, 329/1, 329/2, 330/1, 332, 334, 333, 336/1, 335, 336/2, 337/1, 337/2, 337/3,
338/2, 338/3, 338/4, 338/5, 338/1, 339/1, 339/4, 339/5 339/6, 340/1, 340/2, 340/3, 340/5, 340/7, 382/1, 382/2, ' 382/3, 382/4, 382/5, 382/6, 397, 398, 380, 379, 316 tlw, 318/1 tlw, 319 tlw, 320 tlw.
Das Plangebiet wird im groben wie folgt umgrenzt: im Norden:
von dem Graben Nr. 379, 382/6 tlw, dem Wirtschaftsweg Nr. ihr c 337 tlw. und dem Feldweg Nr. 352 tlw, Flur 7, Gemarkungs- Für teil „Unter dem Dorf" teig
im Süden und Südwesten: , »oder
von der Schulstraße (K 113) tlw, von den Grundstücken nörd-| The; lieh der K 113 (Schulstraße) Flur 6, von dem Weg „Zur Wässei* und tlw.,von dem Graben Nr. 152, von den Feldwegen Nr. viel,
142/3, 142/4, von den Grundstücken 19 und 20, Flur 5 Alle Eitelborn, 16. Juni 1982 die e
Hümmerich, Ortsbürgermeister eing<
NEUHÄUSEL: Aug<
Öffentliche Bekanntmachung Infoi
WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER|neuli GRAF-VON-WESTPHALEN-STRASSE IN NEUHÄUSEL Der I Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhld,|tigte Pfalz -LStrG in der Fassung vom 1.8.1977 werden die

