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Montabaur 13/25/82

16.30 Uhr Schattenspiel: Oie Bremer Stadtmusikanten 17.00 Uhr Singspiele der Kinder, anschl. wird gegrillt, die Tom­bola wird eröffnet und es werden Wettspiele für die Kinder an- geboten. Skilauf, Autorennen, Kegeln, Glücksrad usw.

Für Getränke ist gesorgt.

Wir laden alle Kinder, Eltern und Interessierte herzlich ein.

NENTERSHAUSEN:

Tischtennisclub Nentershausen

Als diesjährige gesellige Veranstaltung für alle Senioren ist ein Ausflug am 11. und 12. Sept. 1982 geplant. Ausflugsziel: Grünstadt in der Pfalz. Hier sind wir Gast der TSG Grünstadt. Anmeldungen bis 11. Juli 1982 bei Norbert Hisgen, Rheinstr.

18. Freitag, 2.7.1982 Treffen aller Spieler,die in einer der 3 Senioren-Mannschaften mitspielen möchten. Ort: Gaststätte Ohly. Besprochen wird die Mannschaftsaufstellung.

NIEDERERBACH:

Schützenverein Niedererbach 1928 e.V.

Freitag, 25.6.1982, 19.00 Uhr, Ermittlung der neuen Schützen­könige.

Sonntag, 27.6.1982,13.00 Uhr Abholung der Schützenkönige mit dem Musikverein Oberdiefenbach.

Anschließend Platzkonzert im Schützenhof.

Für das leibliche Wohl ist bestens Vorsorge getroffen.

Ab 14.30 Uhr wird Kaffee und Kuchen gereicht

Gegen 20.00 Uhr spielt eine Kapelle zum Tanz im Schützenhof.

Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen.

N0MB0RN:

Generalversammlupg des VfR Nomborn 1920 e.V.

Am Freitag, dem 2.7.82, um 20.00 Uhr, findet im Ciubhaus am Sportplatz die Generalversammlung des VfR Nomborn 1920 e.V. statt Die Mitglieder werden gemäß § 27 der Satzung hierzu recht herzlich eingeladen, besonders die weiblichen Mitglieder.

TAGESORDNUNG:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Totenehrung

3. Wahl eines Protokollführers

4. Berichte des Vorstandes und der einzelnen Abteilungen

5. Stellungnahme und Aussprache zu den vorgelegten Berichten

6. Rechnungslegung und Bericht der Kassenprüfer

7. Entlastung der Kassierer

8. Genehmigung des Haushaltsplanes

9. Gründung einer Jugendabteilung

10. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder

11. Terminbestimmung für die nächste Generalversammlung.

ELBERTGEMEINDEN

NIEDERELBERT:

Umlegungsausschuß

Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur öffentl.Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Umlegungskarte für die BaulandumlegungIm Hostigfeldchen" Gemarkung Niederelbert.

Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietIm Hostigfeldchen durch Beschluß vom 22.4.1982 aufgestellt worden.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis Die Umlegungskarte liegt in der Zeit vom 3. Juli 1982 bis einschl. 2. August 1982 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauabtei­lung- Gelbachstr. 9, Zimmer Nr. 6, während der Dienststunden öffentlich aus.

Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffend

der Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfs­belehrung zugesandt.

Niederelbert, den 21. Juni 1982

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Siegel Simon, Verm.Direktor.

OBERELBERT:

öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts­gemeinde Oberelbert für das Jahr 1982 vom 14.6.1982 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 7.6.1982 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1982 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf 612.000,-DM

in der Ausgabe auf 612.000,- DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf 891.000,- DM

in dpr Ausgabe auf 891.000,- DM festgesetzt.

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1982 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 456.000,- DM festgesetzt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 36,00 DM

für den zweiten Hund 54,00 DM

für jeden weiteren Hund 72,00 DM

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Oberelbert für das Haushaltsjahr 1982 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 456.000,- DM (nur für Umschuldungen)

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. GRUNDSTEUER:

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER nach Gewerbeertrag - und

-kapital Hebesatz 280 v.H.

5430 Montabaur, 7.6.1982

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abt.1 Az.029/901-10 (S.) I.A. Meckel