Montabaur 11 / 25 / 82
Die Freiwillige Feuerwehr Eitelborn
lädt die Bevölkerung von Eitelborn und den umliegenden Ortschaften recht herzlich zum Waldfest am 26.6. und 27.6.82 auf dem Waldfestplatz im Erlenweg ein.
PROGRAMMFOLGE:
Samstag, 26.6.82, 17.00 Uhr Eröffnung, 20.00 Uhr Tanz Sonntag, 27.6.82, 10.30 Uhr Frühschoppen, 12.00 Uhr Eintopfessen. Es wird kein Eintritt erhoben.
NEUHÄUSEL:
MGV „Constantia" 1873 Neuhäusel
Während der Fußballweltmeisterschaft finden die allwöchentlichen Gesangstunden jeweils bereits Freitag von 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr statt.
Erstmals wieder am 16. Juli 1982, beginnt die Gesangstunde zur gewohnten Zeit. Es steht ein Freundschaftsbesuch beim MGV St. Sebastian an. Wir werden mit dem Bus hinfahren.
Abfahrt erfolgt bereits um 19.30 Uhr.
Für interessierte Sangesfreunde besteht Mitfahrgelegenheit Bei einer der nächsten Proben wird hierauf nochmals besonders hingewiesen werden.
KADENBACH:
Kolpingfamilie Kadenbach
Sonntag, 27.6.1982 traditioneller Familienwandertag.
Alle Mitglieder sowie deren Familienangehörige, Freunde und Bekannte sind hierzu recht herzlich eingeladen. Auch die übrigen Gemeindeeinwohner sind gern gesehene Gäste.
Treffpunkt: 10.15 Uhr am Kirmesplatz Ziel: Schutzhütte „Schauinsland"
(bequeme Wanderroute über Mühlenberg und Arzbach)
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt Mittags gibt es Erbsensuppe mit Würstchen und nachmittags Kaffee und Kuchen.
Auch Getränke (u.a. Faßbier) stehen zu den üblichen Preisen zur Verfügung)
SIMMERN:
Werbeaktion Förderkreis „Sozialstation"
Die Werbeaktion des Pfarrgemeinderates steht kurz vor dem Abschluß. Wir danken all denjenigen, die Mitglieder im Förderkreis geworden sind und denjenigen, die sich als Werber zur Verfügung gestellt haben.
Alle Simmerner Bürger, die noch nicht angesprochen worden sind, aber Mitglied im Förderkreis werden wollen, mögen bei Herrn Johannes Ferner oder dem PGR-Vorsitzenden ihren Beitritt erklären.
Insbesondere möchten wir nochmals an all diejenigen appellieren, für die eine Mitgliedschaft im Förderkreis keine finanzielle Belastung bedeutet, die aber immer noch abseits stehen.
BUCHFINKENLAND
GACKENBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß § 3 Katastergesetz vom 7. Dez. 1959 (GVBI. S. 243, 1960 S. 29), zuletzt geändert durch Landesgesetz v. 23. Dez. 1977 (GVBI. S. 459), BS 219-10)
Das Liegenschaftskataster der Gemeinde Gackenbach Gemarkung Gackenbach
ist aus Anlaß der Übernahme der Flurbereinigungs- und Bodenschätzungsergebnisse sowie der Aufstellung des automatisierten Liegenschaftskatasters erneuert worden.
Die Ergebnisse der Erneuerung werden anstelle einer besonderen Mitteilung durch Offenlegung der Bücher, Karteien und Flurkarten des Liegenschaftskatasters in den Diensträumen des Katasteramtes Montabaur, Schloßweg 6
f,
vom 15. Juli bis 14. August 1982 während der Dienststunden von 8.00 bis 12.00 Uhr den Grundstückseigentümern und den Inhabern grundstücksgleicher Rechte bekanntgegeben.
Mit Ablauf der Offenlegungsfrist treten die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben an die Stelle der bisherigen Angaben des Liegenschaftskatasters.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben kann innerhalb eines Monats nach Beendigung der Offenlegung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem oben genannten Katasteramt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Montabaur, den 15. Juni 1982 Siegel Katasteramt Simon, Vermessungsdirektor.
GACKENBACH:
Abstellen von Fahrzeugen auf Bürgersteigen
Es wird immer wieder Klage geführt, daß Autos und andere Fahrzeuge auf Gehwege abgestellt werden, so daß der Fußgänger .auf die Straße ausweichen muß.
Jeder Autofahrer und Fahrzeughalter weiß, das dies verboten ist. Ebenfalls ist es verboten, daß Auto-Wracks auf Straßen und gemeihdeeigenem Gelände abgestellt werden.
Sollte diese Unsitte in Kürze nicht abgestellt werden, müssen die Fahrzeughalter mit Anzeigen rechnen.
Wilhelmi, Ortsbürgermeister
HORBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach findet am Donnerstag, 1. Juli 1982 um 20.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
TAGESORDNUNG:
ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 7. April 1982
2. Beratung und Beschlußfassung über die Offenlage der Bebauungsplanänderung „Kleines Hüfeld" gern. § 2a Abs. 6 BBauG.
3. Beratung und Beschlußfassung über eine Änderung der Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Montabaur, der Ortsgemeinde Horbach und Gackenbach bezügl. der Aufteilung der Baukosten und der Benutzung der Schulturnhalle an der Grundschule in Horbach.
4. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites.
5. Verschiedenes.
5431 Horbach, 16.6.1982 Meuer, Ortsbürgermeister
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GACKENBACH:
Wandertag des MGV „Cäcilia" Gackenbach
Am 26. Juni 1982 veranstaltet der MGV „Cäcilia" Gackenbach
seinen diesjährigen Wandertag.
Zu dieser Wanderung sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder herzlich eingeladen.
Alle Teilnehmer treffen sich am Samstag, dem 26.6.1982 um 13.30 Uhr an der Kirche.
Diejenigen, die nicht mitwandern können, werden gebeten, um 18.00 Uhr bei der Grillhütte zu erscheinen.
HÜBINGEN:
Freiwillige Feuerwehr Hübingen
VORANZEIGE:
Die Freiw. Feuerwehr Hübingen veranstaltet am Samstag, dem 10. Juli 1982 einen Wandertag mit Abschluß im Gasthaus
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