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Montabaur 11 / 25 / 82

Die Freiwillige Feuerwehr Eitelborn

lädt die Bevölkerung von Eitelborn und den umliegenden Ort­schaften recht herzlich zum Waldfest am 26.6. und 27.6.82 auf dem Waldfestplatz im Erlenweg ein.

PROGRAMMFOLGE:

Samstag, 26.6.82, 17.00 Uhr Eröffnung, 20.00 Uhr Tanz Sonntag, 27.6.82, 10.30 Uhr Frühschoppen, 12.00 Uhr Eintopf­essen. Es wird kein Eintritt erhoben.

NEUHÄUSEL:

MGVConstantia" 1873 Neuhäusel

Während der Fußballweltmeisterschaft finden die allwöchentli­chen Gesangstunden jeweils bereits Freitag von 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr statt.

Erstmals wieder am 16. Juli 1982, beginnt die Gesangstunde zur gewohnten Zeit. Es steht ein Freundschaftsbesuch beim MGV St. Sebastian an. Wir werden mit dem Bus hinfahren.

Abfahrt erfolgt bereits um 19.30 Uhr.

Für interessierte Sangesfreunde besteht Mitfahrgelegenheit Bei einer der nächsten Proben wird hierauf nochmals besonders hingewiesen werden.

KADENBACH:

Kolpingfamilie Kadenbach

Sonntag, 27.6.1982 traditioneller Familienwandertag.

Alle Mitglieder sowie deren Familienangehörige, Freunde und Bekannte sind hierzu recht herzlich eingeladen. Auch die übri­gen Gemeindeeinwohner sind gern gesehene Gäste.

Treffpunkt: 10.15 Uhr am Kirmesplatz Ziel: SchutzhütteSchauinsland"

(bequeme Wanderroute über Mühlenberg und Arzbach)

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt Mittags gibt es Erbsen­suppe mit Würstchen und nachmittags Kaffee und Kuchen.

Auch Getränke (u.a. Faßbier) stehen zu den üblichen Preisen zur Verfügung)

SIMMERN:

Werbeaktion FörderkreisSozialstation"

Die Werbeaktion des Pfarrgemeinderates steht kurz vor dem Abschluß. Wir danken all denjenigen, die Mitglieder im Förder­kreis geworden sind und denjenigen, die sich als Werber zur Verfügung gestellt haben.

Alle Simmerner Bürger, die noch nicht angesprochen worden sind, aber Mitglied im Förderkreis werden wollen, mögen bei Herrn Johannes Ferner oder dem PGR-Vorsitzenden ihren Bei­tritt erklären.

Insbesondere möchten wir nochmals an all diejenigen appellie­ren, für die eine Mitgliedschaft im Förderkreis keine finanzielle Belastung bedeutet, die aber immer noch abseits stehen.

BUCHFINKENLAND

GACKENBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß § 3 Katastergesetz vom 7. Dez. 1959 (GVBI. S. 243, 1960 S. 29), zuletzt geändert durch Landesgesetz v. 23. Dez. 1977 (GVBI. S. 459), BS 219-10)

Das Liegenschaftskataster der Gemeinde Gackenbach Gemar­kung Gackenbach

ist aus Anlaß der Übernahme der Flurbereinigungs- und Boden­schätzungsergebnisse sowie der Aufstellung des automatisierten Liegenschaftskatasters erneuert worden.

Die Ergebnisse der Erneuerung werden anstelle einer besonderen Mitteilung durch Offenlegung der Bücher, Karteien und Flur­karten des Liegenschaftskatasters in den Diensträumen des Katasteramtes Montabaur, Schloßweg 6

f,

vom 15. Juli bis 14. August 1982 während der Dienststunden von 8.00 bis 12.00 Uhr den Grundstückseigentümern und den Inhabern grundstücksgleicher Rechte bekanntgegeben.

Mit Ablauf der Offenlegungsfrist treten die in das Liegenschafts­kataster übernommenen Angaben an die Stelle der bisherigen Angaben des Liegenschaftskatasters.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Anga­ben kann innerhalb eines Monats nach Beendigung der Offen­legung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem oben genannten Katasteramt schriftlich oder zur Nieder­schrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Montabaur, den 15. Juni 1982 Siegel Katasteramt Simon, Vermessungsdirektor.

GACKENBACH:

Abstellen von Fahrzeugen auf Bürgersteigen

Es wird immer wieder Klage geführt, daß Autos und andere Fahrzeuge auf Gehwege abgestellt werden, so daß der Fußgän­ger .auf die Straße ausweichen muß.

Jeder Autofahrer und Fahrzeughalter weiß, das dies verboten ist. Ebenfalls ist es verboten, daß Auto-Wracks auf Straßen und gemeihdeeigenem Gelände abgestellt werden.

Sollte diese Unsitte in Kürze nicht abgestellt werden, müssen die Fahrzeughalter mit Anzeigen rechnen.

Wilhelmi, Ortsbürgermeister

HORBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach findet am Donnerstag, 1. Juli 1982 um 20.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

TAGESORDNUNG:

ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 7. April 1982

2. Beratung und Beschlußfassung über die Offenlage der Bebau­ungsplanänderungKleines Hüfeld" gern. § 2a Abs. 6 BBauG.

3. Beratung und Beschlußfassung über eine Änderung der Ver­einbarung zwischen der Verbandsgemeinde Montabaur, der Ortsgemeinde Horbach und Gackenbach bezügl. der Auftei­lung der Baukosten und der Benutzung der Schulturnhalle an der Grundschule in Horbach.

4. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme eines lang­fristigen Kommunalkredites.

5. Verschiedenes.

5431 Horbach, 16.6.1982 Meuer, Ortsbürgermeister

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GACKENBACH:

Wandertag des MGVCäcilia" Gackenbach

Am 26. Juni 1982 veranstaltet der MGVCäcilia" Gackenbach

seinen diesjährigen Wandertag.

Zu dieser Wanderung sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder herzlich eingeladen.

Alle Teilnehmer treffen sich am Samstag, dem 26.6.1982 um 13.30 Uhr an der Kirche.

Diejenigen, die nicht mitwandern können, werden gebeten, um 18.00 Uhr bei der Grillhütte zu erscheinen.

HÜBINGEN:

Freiwillige Feuerwehr Hübingen

VORANZEIGE:

Die Freiw. Feuerwehr Hübingen veranstaltet am Samstag, dem 10. Juli 1982 einen Wandertag mit Abschluß im Gasthaus

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