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Montabaur 5/25/82

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ffiUztl Tel.Nr. 1 1 0

Schutzpolizeiinspektion Montabaur, Tel. 02602/5011-13

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26./27.6.1982

Notdienst

MONTABAUR:

Dr.Piek, Fröschpfortstr. .Tel. 02602/16766 u.16767

Feuerwehr

der Verbandsgemeinde Montabaur, Tel.110-112 oder an den örtl.bekannten Auslösestellen

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AUGST:

Dr.Borsotto,Neuhäusel, Tel. 02620/8010

NENTERSHAUSEN/WALLMEROD/MEUDT/

HUNDSANGEN

Dr. Erbslöh,Wallmerod, Tel. 06435/6622

STAHLHOFEN/ WELSCHNEUDORF Dr. Wächter, Welschneud. Tel. 02608/331

Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk) In der Zeit v.25.6,-2.7.82 hat Bereitschaft Herr Richard Kexel, Heiligenroth, Tel. 02602/17486

Gasversorgung Westerwald GmbH, Am alten Bahnhof Höhr-Grenzhausen,Tel. 02624/3003 Stromversorgung: KEVAG Betriebsabt.Siershahn Bahnhofstr. 19, Tel. 02623/5047,

Betriebsabteilung Koblenz, Schützenstr. 80/82,

Tel. 0261/392-1

Zahnärztlicher Sonntagsdienst

Nach tel.Vereinbarung für dringende Fälle Samstag u. Sonntag von 10-12 Uhr und 16-18 Uhr.Außerhalb dieser Zeiten sind die Zahnärzte über die angegebene Tel.Nr. erreichbar.Kurzfristig notwendig werdende Änderun­gen entnehmen Sie bitte der Tagespresse.

ZA. Stanisic,Dorfwiese,Nistertal, Tel. 02661/7441 Dr. Zais, Joh.Braun-Str. 13, Wallmerod,

Tel. 06435/8727

Dr.Döhn, Im Silbertal 15, Höhr-Grenzhausen,

Tel. 02624/7298

Dr. Schmidt, Lahnstr. I5, Montabaur, Tel.02602/2500

t 70 zial$tation Montabaur-14/allmerod

26./27.6.1982

Schw. Elfriede, Dahlen, Tel. 06435/8621 Herr Riedel, Oberelbert,Tel. 02608/641

HNO-Notarztdienstplan

Dr. Karduck,Bad-Ems, Tel. 02603/2039 u.3051 Augenärzte:

Dr.Stambuk,Bad-Marienberg,Tel.02661/1327 Dr. Fendel,Koblenz, Tel. 0261/37601

/^pothekendi

26.6. - 3.7.82 MONTABAUR:

Schloß-Apotheke, Bahnhofstr. Tel. 02602/18600 AUGST: Augst-Apotheke, Neuhäusel, Hauptstr.23,'

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2/1860tf

Tel. 02620/531-

BEREICH EISBACHGEMEINDEN:

St. Hildegard-Apotheke, Hundsangen, Tel.06435/6440

^ ^ kranken uvagen

^ DRK-Rettungswache Montabaur,Tel.02602-3777 t

DRK-Rettungswache Herschbach,Tel.02626-5166 DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh.Tel.02624-7010

Aus den Gemeinden

wird von der westlichen Grundstücksgrenze an die östliche Grundstücksgrenze verlegt".

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt. Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Denst- stunden, eingesehen werden können.

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

MONTABAUR

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes f/ Horresser Berg" der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 14, Flurstücke 2115/3 und 2118/2 gemäß § 13 BBauG,

Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 20.8.1981 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Horresser Berg" gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

Der Standort der Transformatorenstation im südlichen Be­reich der Grundstücke Nr. 2115/8 und 2118/2, Fl. 14

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Ent­schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen bean­tragt.

(2) Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb

von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

Eine Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften die­ses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung