Montabaur 5/25/82
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ffiUztl Tel.Nr. 1 1 0
Schutzpolizeiinspektion Montabaur, Tel. 02602/5011-13
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26./27.6.1982
Notdienst
MONTABAUR:
Dr.Piek, Fröschpfortstr. .Tel. 02602/16766 u.16767
Feuerwehr
der Verbandsgemeinde Montabaur, Tel.110-112 oder an den örtl.bekannten Auslösestellen
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AUGST:
Dr.Borsotto,Neuhäusel, Tel. 02620/8010
NENTERSHAUSEN/WALLMEROD/MEUDT/
HUNDSANGEN
Dr. Erbslöh,Wallmerod, Tel. 06435/6622
STAHLHOFEN/ WELSCHNEUDORF Dr. Wächter, Welschneud. Tel. 02608/331
Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk) In der Zeit v.25.6,-2.7.82 hat Bereitschaft Herr Richard Kexel, Heiligenroth, Tel. 02602/17486
•
Gasversorgung Westerwald GmbH, Am alten Bahnhof Höhr-Grenzhausen,Tel. 02624/3003 Stromversorgung: KEVAG Betriebsabt.Siershahn Bahnhofstr. 19, Tel. 02623/5047,
Betriebsabteilung Koblenz, Schützenstr. 80/82,
Tel. 0261/392-1
Zahnärztlicher Sonntagsdienst
Nach tel.Vereinbarung für dringende Fälle Samstag u. Sonntag von 10-12 Uhr und 16-18 Uhr.Außerhalb dieser Zeiten sind die Zahnärzte über die angegebene Tel.Nr. erreichbar.Kurzfristig notwendig werdende Änderungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse.
ZA. Stanisic,Dorfwiese,Nistertal, Tel. 02661/7441 Dr. Zais, Joh.Braun-Str. 13, Wallmerod,
Tel. 06435/8727
Dr.Döhn, Im Silbertal 15, Höhr-Grenzhausen,
Tel. 02624/7298
Dr. Schmidt, Lahnstr. I5, Montabaur, Tel.02602/2500
t 70 zial$tation Montabaur-14/allmerod
26./27.6.1982
Schw. Elfriede, Dahlen, Tel. 06435/8621 Herr Riedel, Oberelbert,Tel. 02608/641
HNO-Notarztdienstplan
Dr. Karduck,Bad-Ems, Tel. 02603/2039 u.3051 Augenärzte:
Dr.Stambuk,Bad-Marienberg,Tel.02661/1327 Dr. Fendel,Koblenz, Tel. 0261/37601
/^pothekendi
26.6. - 3.7.82 MONTABAUR:
Schloß-Apotheke, Bahnhofstr. Tel. 02602/18600 AUGST: Augst-Apotheke, Neuhäusel, Hauptstr.23,'
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2/1860tf
Tel. 02620/531-
BEREICH EISBACHGEMEINDEN:
St. Hildegard-Apotheke, Hundsangen, Tel.06435/6440
^ ^ kranken uvagen
^ DRK-Rettungswache Montabaur,Tel.02602-3777 t
DRK-Rettungswache Herschbach,Tel.02626-5166 DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh.Tel.02624-7010
Aus den Gemeinden
wird von der westlichen Grundstücksgrenze an die östliche Grundstücksgrenze verlegt".
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt. Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Denst- stunden, eingesehen werden können.
§ 44 c BBauG:
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
MONTABAUR
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes f/ Horresser Berg" der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 14, Flurstücke 2115/3 und 2118/2 gemäß § 13 BBauG,
Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 20.8.1981 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Horresser Berg" gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
„Der Standort der Transformatorenstation im südlichen Bereich der Grundstücke Nr. 2115/8 und 2118/2, Fl. 14
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Eine Entschädigung • erlischt, wenn nicht innerhalb
von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG:
Eine Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung

