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Montabaur 14/24/82

Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch eine andere, mit schriftlicher Vollmacht versehene volljährige Person vertreten lassen (besonders zu beachten ist dies, wenn bei Eheleuten das Grundeigentum nur auf einen Ehepartner eingetragen ist.

Ortsgemeinde Nentershausen, Perne, Ortsbürgermeister.

GIROD:

Freiwillige Feuerwehr

Freitag, 25.6.1982, 19.00 Uhr, findet am Gerätehaus die Ehrung unserer Feuerwehrkameraden Raimund Wagenbach und Bert- hold Ressmann anläßlich ihrer Dienstjubiläen statt.

Zu dieser Feier laden wir alle aktiven und passiven Feuerwehr­kameraden herzlich ein.

Treffen: 18.40 Uhr am Gerätehaus.

NIEDERERBACH:

Schützenverein Niedererbach 1978 e.V.

Am Freitag, dem 25.6.1982 ermitteln wir ab 19.00 Uhr unsere neuen Könige.

Sonntag, den 27.6.1982 findet unser Schützenfest statt. Um 13 Uhr werden die neuen Könige mit dem Musikverein Oberdiefen­bach von ihren Häusern abgeholt. Nach dem Umzug Proklama­tion der neuen Könige im Schützenhof, anschl.Tanz. Ab 14.30 Uhr gibt es Kaffee und Kuchen.

ELBERTGEMEINDEN

Gruppenleitergespräch

Zu einem Gespräch der Gruppenleiter aller bestehenden Jugend­gruppen laden wir für Mittwoch, 23.6.1982, 19.30 Uhr, nach Hübingen, Jugendraum der Buchfinkenlandhalle, ein.

Herbert Eberth, VG-Jugendpfleger.

OBERELBERT:

Freiwillige Feuerwehr Oberelbert Feuerlöscherüberprüfung

Wie im Vorjahr organisieren wir wieder eine Überprüfung der Feuerlöscher in Oberelbert.

Da mit einer größeren Anzahl von Überprüfungen zu rechnen ist, kann diese kostengünstig und schnell durchgeführt werden. Die Feuerlöscher können am 24.6.1982 von 19.30 Uhr bis 20 Uhr mit Namen beschriftet im Feuerwehrgerätehaus abgegeben und am 25.6.1982, von 19.30 Uhr bis 20 Uhr abgeholt werden. Die Prüfgebühren sind bei Abholung zu entrichten.

WELSCHNEU00RF:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf vom 8. Juni 1982

Bau eines Dorfgemeinschaftshauses bis 1984 zurückgestellt

Der Ortsgemeinderat diskutierte über Möglichkeiten, den geplan­ten Bau des Dorfgemeinschaftshauses zu realisieren, d.h. die ent­sprechenden Finanzmittel bereitzustellen. Ausgehend von einem Kostenrahmen von ca. 1 Mio. DM gelangte der Rat zu der Auf­fassung, daß bei einem zu erwartenden Eigenanteil von ca. 600.000,- DM zur Zeit die Ortsgemeinde nicht in der Lage ist, diese Finanzmittel aufzubringen. Da auch Zuwendungen Dritter z.B. durch die Verbandsgemeinde vor 1984 nicht zu erwarten sind, beschloß der Rat, den Bau eines Dorfgemeinschaftshauses zurückzustellen bis 1984. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen Rück­lagen gebildet werden, um eine Finanzierbarkeit des Hauses aus eigenen Mitteln zu gewährleisten.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt soll der Verkauf des ehemaligen Zeughauses" angestrebt werden. Die Verbandsgemeindeverwal­

tung Montabaur wurde mit der Einleitung der erforderlichen Maßnahmen beauftragt.

Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 1981 genehmigt

Einstimmig wurde ein 6 Punkte umfassender Katalog von im Jahre 1981 geleisteter über- und außerplanmäßiger Ausgaben genehmigt. Die Haushaltsüberschreitung von 64.957,09 DM stellt sich wie folgt dar:

1. Überplanmäßige Ausgabe von 1.904,- DM im Rahmen von Aufwendungen für die Ortsverschönerung (insbesondere die Anschaffung von Blumenkübeln führte zu Kosten, für die die berei-tgestellten Haushaltsmittel nicht ausreichten)

2. Überplanmäßige Ausgabe von 1.608,61 DM im Rahmen der Haltung von Fahrzeugen und Maschinen (Reparaturarbeiten am Rasenmäher und am Schneepflug führten zu Kosten, die bei. der Aufteilung des Haushaltsplanes 1981 nicht berücksichtigt wurden)

3. Außerplanmäßige Ausgabe von 19.661,- DM für Abschreibun­gen (es handelt sich hierbei um kalkulatorische Abschreibung! für Mietwohngebäude. Hierfür waren keine Haushaltsmittel angesetzt. Dieser Abschreibung stehen im Haushaltsplan 1981 Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber)

4. Außerplanmäßige Ausgabe von 37.123,- DM für die Verzin­sung des Anlagekapitals (bei der genannten Summe handelt es sich um die ermittelte Verzinsung des Eigenkapitals bei Mietwohngebäuden. Auch hier stehen auf der-Einnahmeseite Mittel in gleicher Höhe bereit).

5. Überplanmäßige Ausgabe von 1.037,18 DM für Bauausgaben

(für die im Rahmen der Innenrenovierung des Rathauses durchgeführten Malerarbeiten standen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung) u '

6. Überplanmäßige Ausgabe von 3.623,30 DM für die Errich­tung des Geräteunterstellhauses (für die restlichen Arbeiten am Geräteunterstellhaus - Installation einer Toilettenanlage , sowie Einbau von Trennwänden- und die Kosten für die Stromversorgung reichten die im Haushaltsplan bereitstellten Mittel nicht aus).

Zur Deckung der aufgeführten Haushaltsüberschreitungen wer­den herangezogen:

1. Mehreinnahmen aus Abschreibungen

2. Mehreinnahmen aus der Verzinsung des Anlagekapitals

3. Mehreinnahmen aus dem Verkauf von Holz ,

4. Mehreinnahmen aus dem Verkauf von Grundstücken

Geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 1981 zur Kenntnis genommen

Um das Bild der im Haushaltsjahr 1981 geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu vervollständigen, wurde dem Rat noch eine Auflistung über geringfügige über- und außerplan­mäßige Ausgaben vorgelegt. Hierbei handelte es sich um einen 10 Punkte umfassenden Katalog, der im Ergebnis eine Haus­haltsüberschreitung von 6.407,63 DM ausweist. Der Rat erklärt sich mit der Leistung der Haushaltsüberschreitungen einverstan­den.

Haushaltsüberschreitung für das Haushaltsjahr 1982 genehmigt

Einstimmig genehmigte der Rat die Leistung einer überplanmä­ßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1982 bei der Haushaltsstel­le 631.950 von 5.600,- DM zum Ausbau der Bürgersteige im Tannenweg.

Mit Beschluß vom 16.3.1982 vergab der Ortsgemeinderat den Auftrag für den Ausbau der Bürgersteige im Tannenweg. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes wurden aufgrund einer fehlerhaften Massenermittlung keine ausreichenden Haushalts­mittel zur Verfügung gestellt. Nach Vorlage der Abrechnung für den Ausbau der Bürgersteige ergab sich daher die Notwendig keit, nachträglich der Leistung einer Haushaltsüberschreitung von 5.600,- DM zuzustimmen.

Die Deckung dieser Kosten erfolgt durch Ausgabeneinsparungen beim Ausbau des Immenweges und durch Mehreinnahmen im Rahmen der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.