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Montabaur 9/21 / 82

6. Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1981

7. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung eines neuen Rasenmähers

8. Beratung und Beschlußfassung über die Erteilung eines Mes­sungsauftrages für die BaugrundstückeAm Sauwald"

9. Beratung und Beschlußfassung über die Ausführung einer Böschungs-Befestigung auf dem Friedhof

10. Beratung und Beschlußfassung über die Erteilung einer Aus­nahmegenehmigung gemäß § 31 Abs. 2 BBauG

11. Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf einer Luft­bildaufnahme der Ortsgemeinde Neuhäusel

12. Beratung und Beschlußfassung über die Art des Ausbaues der Coermannstraße

13. Verschiedenes

II.NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Genehmigung von Niederschriften (nichtöffentlicher Teil)

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Coermannstraße

3. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung eines Zuschusses

4. Verschiedenes

5411 Neuhäusel, 21.5.1982 Hümmerich, Ortsbürgermeister

KADENBACH:

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Ge­meindeabgaben für das Kalenderjahr 1982 in der Ortsgemeinde Kadenbach

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976. - BGBl. I. S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7 1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Kadenbach erhebt im Kalenderjahr 1982 die

Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.

Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind,wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Monta­baur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufijeschoben.

5411 Kadenbach, 28.5.1982 Karbach, Ortsbürgermeister

SIMMERN:

Herzlichen Glückwunsch!

Am Mittwoch, 2.6.1982 feiert Frau Sophie Schunk im Rauen­stück 12, Simmern, ihren 80.Geburtstag. Hierzu gratuliert die Ortsgemeinde und die Bevölkerung von Simmern recht herzlich;. Wir wünschen dem Geburtstagskind weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.

Schneider, Ortsbürgermeister

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Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Augst

Treffen am Donnerstag, 3.6.1982, 19.00 Uhr im Hotel Link,

Neuhäusel.

EITELBORN:

Freiwillige Feuerwehr

Freitag, 4.6.1982 Ringübung der Feuerwehren Kadenbach, Simmern, Neuhäusel und Eitelboro in der Ortsgemeinde Eitelborn. Ferner beteiligt sich das Rote Kreuz an der Übung. Diese Übung wird mit Sirenen ausgelöst. Ziel der gemeinsamen Veranstaltung ist es, die Zusammenarbeit der einzelnen Wehren zu erproben. Die Bevölkerung ist recht herzlich eingeladen.

Schuljahrgang 1970

Mittwoch, 16.6.1982,19.00 Uhr Klassentreffen auf der Eitel- borner Waldhütte. Anmeldungen bei Helmut Best, Eitelborn.

Jahrgang 1951/52

Freitag, 4. Juni 1982, 20.00 Uhr Treffen in der Gaststätte Nassauer Hof" zwecks Vorbesprechung des diesjährigen * Jahrgangsausfluges.

Alle Jahrgangsmitglieder, auch die neu Zugezogenen sind herz­lich eingeladen. ,

Lampionfest am Minigolfplatz

Zum Lampionfest des Verkehrsvereins Eitelborn am Pfingst- samstag und -sonntag haben wir die bekannteDörper Blaos- kapel" aus Holland verpflichtet. Die Kapelle spielt Samstag abend, sonntags im Hochamt, anschl. zum Frühschoppen und nachmittags ab 16.00 Uhr. Der Eintritt ist frei!

Jahrgang 1957/58

Wir erinnern an unser Klassentreffen am 29.5.1982 in der Feuerwehrhütte Eitelborn. Beginn 18.00 Uhr.

Kirmesgesellschaft 1982

Vor kurzer Zeit haben wir die Eitelborner Bürger aufgerufen, für die Kirmesgesellschaft 1982 Eier auszublasen. Diese werden am Freitag, dem 28.5.1982, eingesammelt.

Freitag, 28.5.1982 Treffpunkt 19.00 Uhr bei Helmut Best.

SIMMERN:

MitgliederwerbungFörderkreis der Sozialstation"

Jeder Bürger ist aufgerufen, durch finanzielle und aktive Förde­rung den Dienst der Sozialstationen zu unterstützen. Dies ist am einfachsten möglich durch eine Mitgliedschaft im Förderkreis der Sozialstation Montabaur-Wallmerod.

Einzelheiten enthalten die grünen Faltblätter, die in diesen Tagen durch die Werber verteilt werden.