Montabaur 2/20/82
Freibadesaison 1982 eröffnet
Hallen- und Freibad der Verbandsgemeinde Montabaur
Die Freibadeanlage des Hallen- und Freibades der Verbandsgemeinde Montabaur wird am 23. Mai 1982 geöffnet. Während der Sommersaison werden wieder Hallen- u.Freibad gleichzeitig betrieben. Den Schwimmern steht somit auch das Schwimmerbecken in der Halle zur Verfügung.
Muß das Freibad bei schlechtem Wetter aus Gründen der Wirtschaftlichkeit kurzfristig geschlossen werden,wird dies durch einen schriftlichen Aushang am Eingang des Hallen- und Freibades bekanntgegeben. Das Hallenbad steht jedoch auch dann den Badegästen (Schwimmern und Nichtschwimmern) ohne Beschränkung der Badezeit zur Verfügung.
Ab dem 23. Mai 1982 gilt nachfolgender Badezeitenplan:
1. FÜR DIE SCHWIMMHALLE
Montag vormittags geschlossen (Reinigung)
13.30- 18.30 Uhr
Familienbad und
18.30-20.00 Uhr 20.00-21.30 Uhr
Schulen
Bundeswehr
Vereinsbad
(Beh.Sp.Gr.)
Dienstag
7.00- 9.00 Uhr 9.00- 13.00 Uhr 13.00-21.00 Uhr
Bundeswehr Familienbad u. Schulen Familienbad
Mittwoch
7.00 - 9.00 Uhr 9.00- 13.00 Uhr 13.00- 19.30 Uhr 19.30-21.00 Uhr
Bundeswehr Familienbad u.Schulen Familienbad Frauenbad
Donnerstag
7.00 - 9.00 Uhr 9.00- 13.00 Uhr 13.00-21.00 Uhr
Bundeswehr Familienbad u.Schulen Familienbad
Freitag
7.00- 9.00 Uhr 9.00- 13.00 Uhr 13.00- 17.00 Uhr 17.00- 19.00 Uhr 19.00-21.00 Uhr
Bundeswehr Familienbad u.Schulen Familienbad Vereinsbad (TuS) Vereinsbad (DLRG)
Samstag
9.00- 17.00 Uhr 17.00- 18.30 Uhr
Familienbad Vereinsbad (TSG)
Sonntag
9.00- 18.00 Uhr
Familienbad
2. FÜR DAS BEHEIZTE FREIBAD Montag 13.30 - 18.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch,
Donnerstag 12.30 - 19.00 Uhr
Freitag 12.30-19.00 Uhr
Samstag 10.00- 18.00 Uhr
Sonntag 10.00 - 18.00 Uhr
Bei entsprechendem Badebetrieb kann die Badezeit verkürzt oder verlängert werden.
Die Beschränkung der Badezeit ist während der gesamten Freibadesaisön aufgehoben.
Eine gültige Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der Freibadeanlage und der Schwimmhalle.
Ab sofort können wieder Familiensaisonkarten erworben werden. Diese Saisonkarten werden an Familien mit mindestens 3 Kindern unter 16 Jahren auf Antrag ausgestellt. Die Gebühr für die Saisonkarte beträgt 80,-DM. Einzelsaisonkarten -wie in der Vergangenheit - für Jugendliche und Erwachsene können bider gemäß der neuen Gebührensatzung vom 30.12.1981 nicht mehr ausgestellt werden.
Die Familiensaisonkarte ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu beantragen und abzuholen. Die Eintrittspreise (Einzelkarte) für Erwachsene betragen 3,- DM und für Jugendliche 1,50 DM.
Es wird noch darauf hingewiesen, daß für die Besucher der Badeanlage Sonnenliegen und Sonnenschirme bereitgehalten werden. Diese Artikel können gegen eine Gebühr an der Garderobe ausgeliehen werden.
5430 Montabaur,17. Mai 1982
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur: Mangels,Bürgerm.
ÖffentJ. Bekanntmachungen
Öffentliche Mahnung • statt Einzelmahnung -
an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Montabaur.
Am 15.5.1982 werden Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungssteuern, Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig.
Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit
verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle DM 100,- abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.
Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr., bzw. das Az. anzugeben.
Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden: Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500 100 60) 108 000 -
603
Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 0 17 Nass.Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212 Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108 Deutsche Bank Montabaur (BLZ 570 700 45) 4305959 Montabaur, den 14.5.1982 Verbandsgemeinde Montabaur Verbandsgemeindekasse
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