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Montabaur 16 / 18/82

OBERELBERT:

MännergesangvereinLiederkranz"

Samstag, 8. Mai 1982, 20.00 Uhr Treffen aller Kärtner-Fahrer zu einer kurzen Besprechung im Saalbau Pilgenröther. Donnerstag, 5. Mai 1982, Treffen des Vorstandes und des Fest­ausschusses zu einer Besprechung im Vereinslokal Pilgenröther.

Familienkreis

Samstag, 8. Mai 1982, Nachtwanderung zur

mit unseren Kindern. Treffpunkt 19.45 Uhr an der Kirche.

Von dort aus Fahrt mit dem Pkw bis zurDicken Eiche" zwi­schen Arzbach-Bierhaus und Bad Ems.

Würstchen zum Grillen bitte selbst mitbringen. Voraussichtliche Rückkehr gegen 22.00 Uhr.

WELSCHNEUDORF:

SV 1920 e.V.

Samstag, 8. Mai 1982, Spiel der I. Mannschaft auf neutralem Platz gegen SV Eschelbach. Spielort: Sportplatz in Montabaur- Horressen. Es handelt sich um das Ausscheidungsspiel <um Platz 3. Anstoß: 16.00 Uhr. Zur Unterstützung der Mannschaft sind die Welschneudorfer recht herzlich eingeladen.

Pflege des Dorfplatzes

Montag, 10. Mai 1982,15.00 Uhr Treffen aller Vereinsmitglie­der mit den entsprechenden Gartengeräten zwecks Säuberung und Pflege des Dorfplatzes.

Abt. Alte Herren

Samstag, 8. Mai 1982, Heimspiel gegen die Alten Herren aus Horbach. Anstoß 16.30 Uhr, Sportplatz Welschneudorf.

Frauengymnastikgruppe

Samstag, 15.5.1982, Wandertag

Treffpunkt 14.00 Uhr, GaststätteZum Hannes"

Wer mitwandern und Näheres hierzu erfahren möchte, kann sich bei K. Görg, Tel. 629 und K. Dommermuth, Tel. 351 melden. Ausflugstermin 1982: Samstag, 4. September

GELBACHHÖHEN

0AUBACH:

Kirmes in Daubach 8. bis 10. Mai 1982

LIEBE MITBÜRGER UND MITBÜRGERINNEN die Kirmes in Daubach, nun schon zum 4. Mal an dem 2.Sonn- tag im Mai, ist schon zur Tradition geworden. Die Daubacher Kirmes beginnt in diesem Jahr mit einer Vorabendmesse am Samstag, 8. Mai 1982, unter Mitwirkung des DRK-Blasrochesters. Die örtliche Gastronomie sowie die Schausteller sind auf die Gäste aus nah und fern bestens vorbereitet. Sie laden alle zu einem fröhlichen Kirmestreiben recht herzlich ein.

Der Kirmesjugend, die in diesem Jahr erstmals den Kirmesbaum auf dem neuen Platz aufstellt, wünsche ich drei vergnügliche Tage bei guter Stimmung. Für die Ihterhaltung der Kinder sorgt wie immer die Schaustellerfirma Farn. Schmidt.

Allen Daubachern mit ihren Gästen wünsche ich frohe und gesellige Stunden auf der Daubacher Kirmes.

Frink, Ortsbürgermeister

UNTERSHAUSEN

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Ge­meindeabgaben für das Kalenderjahr 1982 in der Ortsgemeinde Untarshausen

(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I.S. 3341 - t der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung

)

sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Untershausen erhebt im Kalenderjahr 1982 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent­liche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegan­gen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung

der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider- | spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde ein­gegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

5431 Untershausen, 7. Mai 1982 Müller, Ortsbürgermeister

STAHLHOFEN:

Der gemeinschaftliche Jagdbezirk Stahlhofen

wird ab 1.4.1982 für die Dauer von 9 Jahren an den bisherigen Jagdpächter verpachtet.

Die Jagdpachtbedingungen liegen nach Änderung nochmals in der Zeit vom 10.5. -19.5.1982 bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Rathaus Montabaur, Zimmer25, wäh­rend der Dienststunden öffentlich aus.

Pehl, Ortsbürgermeister

9

was- 442 m* Zwo

Chorgemeinschaft Oaubach/Stahlhofen

Wir machen nochmals darauf aufmerksam, daß die nächste Gesangprobe am Freitag, dem 7.5.82 i um 20.00 Uhr im Vereins­lokal in Daubach stattfindet.

Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

HOLLER:

SV Fjrtuna Holler, Abt. Alte Herren

Samstag, 8.5.1982, Heimspiel gegen die Mannschaft von Nieder­ahr. Anstoß: 16.00 Uhr.

STAHLHOFEN:

FSV Gelbachtaler Sportfreunde

Abt. Fußball, Alte Herren

Samstag, 8.5.1982, Spiel gegen Görgeshausen.Anstoß 17.00 Uhr. Sportplatz Stahlhofen