Montabaur 6/17/82
MotrufJ/
Fblizei
Tel. Nr. 110
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1 ./2.5.1982: Notdienst
MONTABAUR:
Dr. Karl Schmidt, Tiergartenstr. Tel. 02602/2770
M
Schutzpolizeiinsp.Montabaur, Tel.02602/5011-13
Fewern/ehr
der Verbandsgemeinde Montabaur Tel. 110 - 112 oder an den örtl.bekannten Auslösestelien
AUGST:
1.5. Dr.P.Borsotto, Neuhäusel Tel. 02620/8010
2.5. Dr. Weinsheimer, Neuhäusel, Tel.02620/338
NENTERSHAUSEN/WALLMEROD/MEUDT/
HUNDSANGEN
1.5. Dr. Erbslöh, Wallmerod, Tel. 06435/8252
2.5. Dr. Erbslöh, Nentershausen, Tel. 06485/1594
Waldbrandbereitschaft:
Forstdirektor Senftleben, Neuhäusel, Tel. 02620/8002
STAHLHOFEN/WELSCHNEUDORF:
Dr. Staudt, Stahlhofen, Tel. 02602/3441
Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk) In der Zeit v.30.4. bis 7.5.82 hat Bereitschaft Herr Rudolf Meurer, Ruppach-Goldh. Tel. 02602/3541
GASVERSORGUNG Westerwald GmbH Am alten Bahnhof,Höhr-Grenzhausen,Tel.02624/
3003
STROMVERSORGUNG:
KEVAG Betriebsabteilung 5433 Siershahn,Bahnhofstr.19, Tel. 02623/5047
Betriebsabteilung Koblenz, Schützenstr. 80/82 Tel. 0261/392-1
Zahnärztlicher Sonntagsdienst Nach . telefonischer Vereinbarung für dringende Fälle Samstag und Sonntag von 10-12 Uhr und 16 -18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind die Zahnärzte über die angegebene Telefonnummer erreichbar.
Kurzfristig notwendig werdende Änderungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse.
ZA. Riegel, Albrechtstr 35,
Bad Marienberg, Tel. 02661/5333
ZA. Busch, Hilserberg 17, Westerburg, Tel. 02663/4875 Dr. Köberer, Trotzenbergstr. 7, Selters, Tel. 02626/5777 Dr.. Salzmann, Freiherr vom Stein-Str., Montabaur,
Tel. 02602/3119
HNO-Notarztdienstplan 30.4. - 3.5.82
Dr. Karduck, Bad-Ems, Tel. 02603/2039 u.3051
Soz\a\d\tflt>tt
1./2.5.1982:
Schw.Elfriede, Dahlen, Tel. 06435/8621 Schw. Rita, Quirnbach, Tel. 02626/5821
^ ^ kranken M/agen
^ DRK-Rettungswache Montabaur Tel.02602-3777 D RK- Rettungswache Herschbach Tel .02626-5166 DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh. 02624-7010
Form öfters stellen. Antworten darauf, versucht der kath.Frauentag 1982 zu suchen und zu finden. Der kath.Frauentag findet statt am Mittwoch, 12. Mai 1982, in Rennerod von 14.00 bis 18.00 Uhr. Referat: Frau Dipl.Theologie Brigitte Waterkott, Frankfurt. Anschließend Gelegenheit zu Tischgruppengesprächen. Interessierte Frauen mögen sich bitte mit den örtlichen katholischen Frauengemeinschaft oder Pfarrämtern wegen Fahrgelegenheiten in Verbindung setzen. Anfragen auch beim kath. Bezirksamt, Tel. 02602/2051.
Aus den Gemeinden
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MONTABAUR
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Alter Galgen" der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 45, Flurstück 87/1, gemäß § 13 BBauG, Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 17.12.
1.5. - 8.5.82 Montabaur: rtpO$)tk&)d\tn& SCHLOSS-APOTHEKE, Montabaur, Bahnhofstr Tel. 02602/18600 AUGST:
Augst-Apotheke, Neuhäusel, Hauptstr. 23, Tel. 02620/531
Bereich Eisbachgemeinden: Eisbachtal- Apotheke,Nentershausen, Tel. 06485/8311
1981 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Alter Galgen" gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
„Die Nutzungsgrenze und die überbaubare Fläche im Bereich des Grundstückes Nr. 87/1, Flur 45 wird geändert: - '
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt, Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, Bauamt, 5430 Montabaur während der Dienststunden eingesehen werden können.
§ 44 c BBauG:
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichnten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit

