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Montabaur 6/17/82

MotrufJ/

Fblizei

Tel. Nr. 110

&crrit:öchafedicn&tC/

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1 ./2.5.1982: Notdienst

MONTABAUR:

Dr. Karl Schmidt, Tiergartenstr. Tel. 02602/2770

M

Schutzpolizeiinsp.Montabaur, Tel.02602/5011-13

Fewern/ehr

der Verbandsgemeinde Montabaur Tel. 110 - 112 oder an den örtl.bekannten Auslösestelien

AUGST:

1.5. Dr.P.Borsotto, Neuhäusel Tel. 02620/8010

2.5. Dr. Weinsheimer, Neuhäusel, Tel.02620/338

NENTERSHAUSEN/WALLMEROD/MEUDT/

HUNDSANGEN

1.5. Dr. Erbslöh, Wallmerod, Tel. 06435/8252

2.5. Dr. Erbslöh, Nentershausen, Tel. 06485/1594

Waldbrandbereitschaft:

Forstdirektor Senftleben, Neuhäusel, Tel. 02620/8002

STAHLHOFEN/WELSCHNEUDORF:

Dr. Staudt, Stahlhofen, Tel. 02602/3441

Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk) In der Zeit v.30.4. bis 7.5.82 hat Bereitschaft Herr Rudolf Meurer, Ruppach-Goldh. Tel. 02602/3541

GASVERSORGUNG Westerwald GmbH Am alten Bahnhof,Höhr-Grenzhausen,Tel.02624/

3003

STROMVERSORGUNG:

KEVAG Betriebsabteilung 5433 Siershahn,Bahnhofstr.19, Tel. 02623/5047

Betriebsabteilung Koblenz, Schützenstr. 80/82 Tel. 0261/392-1

Zahnärztlicher Sonntagsdienst Nach . telefonischer Vereinbarung für dringende Fälle Samstag und Sonntag von 10-12 Uhr und 16 -18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind die Zahnärzte über die an­gegebene Telefonnummer erreichbar.

Kurzfristig notwendig werdende Änderungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse.

ZA. Riegel, Albrechtstr 35,

Bad Marienberg, Tel. 02661/5333

ZA. Busch, Hilserberg 17, Westerburg, Tel. 02663/4875 Dr. Köberer, Trotzenbergstr. 7, Selters, Tel. 02626/5777 Dr.. Salzmann, Freiherr vom Stein-Str., Montabaur,

Tel. 02602/3119

HNO-Notarztdienstplan 30.4. - 3.5.82

Dr. Karduck, Bad-Ems, Tel. 02603/2039 u.3051

Soz\a\d\tflt>tt

1./2.5.1982:

Schw.Elfriede, Dahlen, Tel. 06435/8621 Schw. Rita, Quirnbach, Tel. 02626/5821

^ ^ kranken M/agen

^ DRK-Rettungswache Montabaur Tel.02602-3777 D RK- Rettungswache Herschbach Tel .02626-5166 DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh. 02624-7010

Form öfters stellen. Antworten darauf, versucht der kath.Frauen­tag 1982 zu suchen und zu finden. Der kath.Frauentag findet statt am Mittwoch, 12. Mai 1982, in Rennerod von 14.00 bis 18.00 Uhr. Referat: Frau Dipl.Theologie Brigitte Waterkott, Frankfurt. Anschließend Gelegenheit zu Tischgruppengesprä­chen. Interessierte Frauen mögen sich bitte mit den örtlichen katholischen Frauengemeinschaft oder Pfarrämtern wegen Fahr­gelegenheiten in Verbindung setzen. Anfragen auch beim kath. Bezirksamt, Tel. 02602/2051.

Aus den Gemeinden

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MONTABAUR

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesAlter Galgen" der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 45, Flurstück 87/1, gemäß § 13 BBauG, Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 17.12.

1.5. - 8.5.82 Montabaur: rtpO$)tk&)d\tn& SCHLOSS-APOTHEKE, Montabaur, Bahnhofstr Tel. 02602/18600 AUGST:

Augst-Apotheke, Neuhäusel, Hauptstr. 23, Tel. 02620/531

Bereich Eisbachgemeinden: Eisbachtal- Apotheke,Nentershausen, Tel. 06485/8311

1981 die vereinfachte Änderung des BebauungsplanesAlter Galgen" gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

Die Nutzungsgrenze und die überbaubare Fläche im Bereich des Grundstückes Nr. 87/1, Flur 45 wird geändert: - '

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt, Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Ände­rungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Gelbachstr. 9, Bauamt, 5430 Montabaur während der Dienststunden eingesehen werden können.

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichn­ten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fällig­keit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädi­gungspflichtigen beantragt.

2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit