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Montabaur 14 / 15 /82

Neufeldchen II beschlossen.

Die Änderngsunterlagen (Text und Begründung) liegen gemäß § 2a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom

26. April 1982 bis 26. Mai 1982 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs,donners­tags und freitags von 7.30 - 16.00 Uhr und dienstags von 7.30 bis 18.30 Uhr ,) beider Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Bauamt, Gelbachstr. 9, Zimmer 6 sowie nachrichtlifch in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Daubach während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Orts­gemeinde Daubach mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Die Änderung bezieht sich auf den Planbereich des rechtsver­bindlichen BebauungsplanesAuf dem Neufeldchen II".

Das Plangebiet wird im groben wie folgt umgrenzt:

im Norden: von den Flurstücken Nr. 1562,1561, 1560, Flur 13 und der Wegeparzelle Nr. 1743 im Osten: von der L 326 (Hauptstraße) im Süden: von der Schulstraße, der Parzelle 51,Flur 3, eines Teiles der Parzelle 525/3, Flur 7 im Westen: von der Parzelle Nr. 530, Flur 7 sowie den Parzellen Nr. 1532/2, 1541,1551 und 1563, Flur 13.

Die Änderung hat zum Inhalt, daß die Textfestsetzungen Nr. 4 und Nr. 6 bezüglich der Errichtung von Garagen aufgehobeii werden. Es gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Landesbauordnung.

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes behalten ihre Gültigkeit.

Daubach, 5.4.1982 Frink, Ortsbürgermeister

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­

haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb-des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 18,--DM

für den zweiten Hund 36,-- DM

für jeden weiteren Hund 54,-- DM

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemein­de Untershausen für das Haushaltsjahr 1982 wird hiermit erteilt:

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. GRUNDSTEUER:

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesAuf dem Neufeldchen IT' der Ortsgemeinde Daubach

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Daubach hat in seiner Sitzung am 25.3.1982 die Änderung des BebauungsplanesAuf dem Neu­feldchen II" beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt, daß

die Textfestsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 4 und Nr. 6 be­züglich der Errichtung von Garagen aufgehoben werden. Es gel­ten die -Bestimmungen der jeweils gültigen Landesbauordnung. Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.

Daubach, 5.4.1982 Frink, Ortsbürgermeister

UNTERSHAUSEN

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts­gemeinde Untershausen für das Jahr 1982 vom 6.4.1982 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14 12.1973 (GVBI. S. 4I9) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 29.3.1982 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushalgsplan für das Haushaltsjahr 1982 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

?

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280 v.H.

5430 Montabaur, 29. März 1982

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S) Im Aufträge: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.4.1982 bis 29.4.1982 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Untershausen, 6.4.1982

(S.) Ortsgemeindeverwaltung Untershausen

Müller, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können,gegenüber dem Ortsbürgermeister von Untershausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung

von Rheinland-Pfalz -GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung

1978IGVB? S^T-O) 19 ^ ^ Landkreisordnun 9 vom 21.Dez.

HOLLER:

Der Pfarrgemeinderat lädt herzlich ein

Gesprächskreis: Fragen des Schulalltags

268.000,- DM 268.000,- DM

298.000,- DM 298.000,- DM