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; Montabaur 9/14/82

§ 1

Oer Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1982 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

jn der Einnahme auf 224.000,--DM

in der Ausgabe auf 224.000,-- DM

;; VERMÖGENSHAUSHALT

i i in der Einnahme auf -- DM

' I jn der Ausgabe auf -- DM

> i festgesetzt.

i § 2

: Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Der Umlägebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 64.400,- DM. Die Umlage 1982 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 30.9. des Vorjahres besuchten (§ 10 Abs. 3 der Satzung) zu ermitteln. Danach haben zu zahlen:

Umlage 1982

Kinder

%

DM

Ortsgemeinde Simmern 36

50,0

32.200,-

Ortsgemeinde Neuhäusel 36

50,0

32.200,-

72

100,0

64.400,-

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenverbandes Sim- mern/Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1982 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) keine Bedenken wegen Rechtsver­letzung erhoben.

5430 Montabaur, 30. März 1982 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises (s , , m Aufträge:

Abt. 1 Az. 029/901-10 Mecke|

III.

j Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.4.1982 bis j 29.4.1982 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus : in Montabaur, Zimmer 22, öffentlich aus. j Simmern, 6.4.1982

l (S.) Schneider, Vorsitzender des

Kindergartens

! HINWEIS:

| Eine Verletzung der Bestimmungen über j 1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und | 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des ]: Gemeinderates (§ 34 GemO)

i ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach | dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich- I nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Vorsitzenden des Kindergartenverbandes | oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge- macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rhein- i land-Pfalz -GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt

I. geändert durch das zweite LandesgeSetz zur Änderung der Ge- '! meindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. i| 1978 (GVBI. S. 770).

; KADENBACH:

Dienststunden des Ortsbürgermeisters fallen aus

Wegen einer Sitzung fallen am Dienstag, dem 20. April 1982,die Dienststunden des Ortsbürgermeisters aus.

Ich bitte um Beachtung!

Karbach, Ortsbürgermeister

SIMMERN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet am Donnerstag, 22. April 1982um 20.15 Uhr im Hotel Wald­hof statt.

TAGESORDNUNG:

NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Monta­baur

2. Grundstücksangelegenheit

3. Verschiedenes Simmern, 13.4.1982 Schneider, Ortsbürgermeister

Umlegungsaussetaß

Geschäftsstelle Katasteramt Montabaur

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Der Umlegungsausschuß der Ortsgemeinde Simmern hat am

23.3.1982 für den restlichen Teil des UmlegungsplanesIn der

Trift", Gemarkung Simmern, die Unanfechtbarkeit beschlossen.

Unanfechtbar wurden:

Ordn.Nr. 1 mit dem Einlagegrundstück 186 der Flur 2

und dem Zuteilungsgrundstück 341 der Flur 2. Ordn.Nr. 1a mit den Zuteilungsgrundstücken 342/1,342/2 und 343 der Flur 2.

Ordn.Nr.4 mit dem Einlagegrundstück 184/1 der Flur 2

und den Zuteilungsgrundstücken 334 und 335 der Flur 2.

Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt­gegeben.

Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 16.4.82 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einwei­sung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grund­stücke ein.

Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteilten Baugrundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 23.4.1982 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt - anzuzeigen damit in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besitz­anzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata­sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd.Nr. 11 des beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeich­nis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Un­anfechtbarkeit fällig werden.

Simmern, den 5. April 1982 Gemeindeverwaltung Simmern Umlegungsausschuß

Siegel Rohrbacher, Ltd.Vermessungsdirektor Vorsitzender des Umlegungsausschusses

Gratulation zum 95. Geburtstag

Am 14.4.1982 feierte Frl.Therese Reichert, z.Zt. Altersheim,

St. Josef, Arzbach, bei bester Gesundheit ihren 95. Geburtstag. Die Ortsgemeinde und die Ortsvereine überbrachten der Jubilarin herzliche Glückwünsche.

Die Ortsgemeinde wünscht ihr für die Zukunft auch auf diesem Wege alles Gute.

Schneider, Ortsbürgermeister