; Montabaur 9/14/82
§ 1
Oer Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1982 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
jn der Einnahme auf 224.000,--DM
in der Ausgabe auf 224.000,-- DM
;; VERMÖGENSHAUSHALT
i i in der Einnahme auf -- DM
' I jn der Ausgabe auf -- DM
> i festgesetzt.
i § 2
: Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Der Umlägebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 64.400,- DM. Die Umlage 1982 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 30.9. des Vorjahres besuchten (§ 10 Abs. 3 der Satzung) zu ermitteln. Danach haben zu zahlen:
Umlage 1982
Kinder
%
DM
Ortsgemeinde Simmern 36
50,0
32.200,-
Ortsgemeinde Neuhäusel 36
50,0
32.200,-
72
100,0
64.400,-
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenverbandes Sim- mern/Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1982 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, 30. März 1982 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises (s , , m Aufträge:
Abt. 1 Az. 029/901-10 Mecke|
III.
j Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.4.1982 bis j 29.4.1982 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus : in Montabaur, Zimmer 22, öffentlich aus. j Simmern, 6.4.1982
l (S.) Schneider, Vorsitzender des
Kindergartens
! HINWEIS:
| Eine Verletzung der Bestimmungen über j 1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und | 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des ]: Gemeinderates (§ 34 GemO)
i ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach | dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich- I nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Vorsitzenden des Kindergartenverbandes | oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge- ■ macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rhein- i land-Pfalz -GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt
I. geändert durch das zweite LandesgeSetz zur Änderung der Ge- ■'! meindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. i| 1978 (GVBI. S. 770).
; KADENBACH:
Dienststunden des Ortsbürgermeisters fallen aus
Wegen einer Sitzung fallen am Dienstag, dem 20. April 1982,die Dienststunden des Ortsbürgermeisters aus.
Ich bitte um Beachtung!
Karbach, Ortsbürgermeister
SIMMERN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet am Donnerstag, 22. April 1982um 20.15 Uhr im Hotel Waldhof statt.
TAGESORDNUNG:
NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
2. Grundstücksangelegenheit
3. Verschiedenes Simmern, 13.4.1982 Schneider, Ortsbürgermeister
Umlegungsaussetaß
Geschäftsstelle Katasteramt Montabaur
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Der Umlegungsausschuß der Ortsgemeinde Simmern hat am
23.3.1982 für den restlichen Teil des Umlegungsplanes „In der
Trift", Gemarkung Simmern, die Unanfechtbarkeit beschlossen.
Unanfechtbar wurden:
Ordn.Nr. 1 mit dem Einlagegrundstück 186 der Flur 2
und dem Zuteilungsgrundstück 341 der Flur 2. Ordn.Nr. 1a mit den Zuteilungsgrundstücken 342/1,342/2 und 343 der Flur 2.
Ordn.Nr.4 mit dem Einlagegrundstück 184/1 der Flur 2
und den Zuteilungsgrundstücken 334 und 335 der Flur 2.
Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 16.4.82 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteilten Baugrundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 23.4.1982 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt - anzuzeigen damit in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besitzanzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd.Nr. 11 des beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
Simmern, den 5. April 1982 Gemeindeverwaltung Simmern Umlegungsausschuß
Siegel Rohrbacher, Ltd.Vermessungsdirektor Vorsitzender des Umlegungsausschusses
Gratulation zum 95. Geburtstag
Am 14.4.1982 feierte Frl.Therese Reichert, z.Zt. Altersheim,
St. Josef, Arzbach, bei bester Gesundheit ihren 95. Geburtstag. Die Ortsgemeinde und die Ortsvereine überbrachten der Jubilarin herzliche Glückwünsche.
Die Ortsgemeinde wünscht ihr für die Zukunft auch auf diesem Wege alles Gute.
Schneider, Ortsbürgermeister

