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Montabaur 4/15/82

Öffenti bekanntmachungen

Bodennutzungshaupterhebung 1982 und Erhebung über Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben 1982

Auf Grund der einschlägigen Rechtsvorschriften sind im Jahre 1982 vorgenannte Erhebungen durchzuführen. Sie finden ge­meinsam Anfang Mai statt.

Die Erhebungen erfassen u.a.

Nutzung der Gesamtfläche des Betriebes nach Haupt- nutzungs-, Kultur- und Fruchtarten seit September 1981 zur Wiederanpflanzung gerodete bzw. nicht mehr bewirtschaftete Rebflächen e« Betriebsinhaber und seine auf dem Betrieb lebenden

Familienangehörigen und ihre Beschäftigung im April 1982 familienfremde Arbeitskräfte und ihre Beschäftigung im April 1982.

Ein großer Teil der Sachverhalte wird repräsentativ erhoben,d.h. es werden hierzu nur ausgewählte Stichprobenbetriebe befragt.

Eine Auskunftspflicht besteht für land- und forstwirtschaftliche' Betriebe ab 1 ha Betriebsfläche und Gesamtflächen ab 1 ha, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt wer­den sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe unter 1 ha Betriebsfläche und Gesamtflächen unter 1 ha einschließlich der Betriebe ohne landwirtschaftlich genutzte Fläche, deren na­türliche Erzeugungseinheiten mindestens dem durchschnittlichen Wert einer jährlichen landwirtschaftlichen Markterzeugung von 1 ha genutzter Fläche entsprechen. Ferner gehören zum Erfas­sungsbereich alle sonstigen Flächen auf denen Reben, Obst, Gemüse, Zierpflanzen oder Baumschulerzeugnisse für den Verkauf angebaut werden sowie Gewässer in denen Teichwirt­schaft für den Verkauf betrieben wird.

Verstöße gegen die Auskunftspflicht können mit einer empfind­lichen Geldbuße geahndet werden.

Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die erhobenen Einzelangaben werden grandsätzlich geheimgehalten, nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten und auf den Erhebungsbogen genannten Ausnahme­fällen dürfen Einzelangaben an Dritte weitergeleitet werden. Eine Weiterleitung oder Auswertung zu steuerlichen Zwecken ist nicht statthaft..

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Eitelborn den Ausbau des Struthweges öffentlich aus.

LEISTUNGSUMFANG:

ca.

230 lfdm

Entwässerungskanal ND 300

ca.

230 lfdm

Wasserleitung ND 100

ca.

1500 qm

Straßenbau

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbands- gemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9, anzu fordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 40,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Monta­baur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

DIENSTAG, der 11. Mai 1982, 10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, einzureichen.

Montabaur^ den 6. April 1982 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung 1980 und des Entlastungsbeschlusses des Verbandsgemeinderates vom 12.3.1982 der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1980

I. HAUSHALTSRECHNUNG

Verwa Itungshausha It/DM

Vermögenshaushalt/DM

Gesamt DM

Feststellung des Ergebnisses

Soll-Einnahmen

14.158.307,11

6.916.262,07

21.074.569,18

+ neue Haushaltseinnahmereste

796.600,-

796.600,-

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

3.461,20

5.708,60

9.169,80

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen

14.154.845,91

7.707.153,47

21.861.999,38

Soll-Ausgaben

14.154.845,91

6.052.733,87

20.207.579,78

+ neue Haushaltsausgabereste

1.675.586,-

1.675.586,-

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste

21.166,40

21.166,40

Summe bereinige Soll-Ausgaben

14.154.845,91

7.707.153,47

21.861.999,38

Überschuß/Fehlbetrag

Festgestellt:

Montabaur, 14. April 1981 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister

II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS

Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Verbandsgemeinde Montabaur wird die Jahresrechnung für das Jahr 1980 beschlossen.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt. Gleichzeitig wird dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für die Jahres­rechnung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1980 gern. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.

III. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 19.4. 1982 bis 27.4.1982 während der allgemei­nen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 22, öffentlich aus.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur