Montabaur 4/15/82
Öffenti bekanntmachungen
Bodennutzungshaupterhebung 1982 und Erhebung über Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben 1982
Auf Grund der einschlägigen Rechtsvorschriften sind im Jahre 1982 vorgenannte Erhebungen durchzuführen. Sie finden gemeinsam Anfang Mai statt.
Die Erhebungen erfassen u.a.
•• Nutzung der Gesamtfläche des Betriebes nach Haupt- nutzungs-, Kultur- und Fruchtarten •• seit September 1981 zur Wiederanpflanzung gerodete bzw. nicht mehr bewirtschaftete Rebflächen e« Betriebsinhaber und seine auf dem Betrieb lebenden
Familienangehörigen und ihre Beschäftigung im April 1982 •• familienfremde Arbeitskräfte und ihre Beschäftigung im April 1982.
Ein großer Teil der Sachverhalte wird repräsentativ erhoben,d.h. es werden hierzu nur ausgewählte Stichprobenbetriebe befragt.
Eine Auskunftspflicht besteht für land- und forstwirtschaftliche' Betriebe ab 1 ha Betriebsfläche und Gesamtflächen ab 1 ha, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe unter 1 ha Betriebsfläche und Gesamtflächen unter 1 ha einschließlich der Betriebe ohne landwirtschaftlich genutzte Fläche, deren natürliche Erzeugungseinheiten mindestens dem durchschnittlichen Wert einer jährlichen landwirtschaftlichen Markterzeugung von 1 ha genutzter Fläche entsprechen. Ferner gehören zum Erfassungsbereich alle sonstigen Flächen auf denen Reben, Obst, Gemüse, Zierpflanzen oder Baumschulerzeugnisse für den Verkauf angebaut werden sowie Gewässer in denen Teichwirtschaft für den Verkauf betrieben wird.
Verstöße gegen die Auskunftspflicht können mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.
Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die erhobenen Einzelangaben werden grandsätzlich geheimgehalten, nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten und auf den Erhebungsbogen genannten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben an Dritte weitergeleitet werden. Eine Weiterleitung oder Auswertung zu steuerlichen Zwecken ist nicht statthaft..
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Eitelborn den Ausbau des Struthweges öffentlich aus.
LEISTUNGSUMFANG:
ca.
230 lfdm
Entwässerungskanal ND 300
ca.
230 lfdm
Wasserleitung ND 100
ca.
1500 qm
Straßenbau
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbands- gemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9, anzu fordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 40,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
DIENSTAG, der 11. Mai 1982, 10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, einzureichen.
Montabaur^ den 6. April 1982 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung 1980 und des Entlastungsbeschlusses des Verbandsgemeinderates vom 12.3.1982 der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1980
I. HAUSHALTSRECHNUNG
Verwa Itungshausha It/DM
Vermögenshaushalt/DM
Gesamt DM
Feststellung des Ergebnisses
Soll-Einnahmen
14.158.307,11
6.916.262,07
21.074.569,18
+ neue Haushaltseinnahmereste
796.600,-
796.600,-
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
3.461,20
5.708,60
9.169,80
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
14.154.845,91
7.707.153,47
21.861.999,38
Soll-Ausgaben
14.154.845,91
6.052.733,87
20.207.579,78
+ neue Haushaltsausgabereste
1.675.586,-
1.675.586,-
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
21.166,40
21.166,40
Summe bereinige Soll-Ausgaben
14.154.845,91
7.707.153,47
21.861.999,38
Überschuß/Fehlbetrag
Festgestellt:
Montabaur, 14. April 1981 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister
II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS
Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Verbandsgemeinde Montabaur wird die Jahresrechnung für das Jahr 1980 beschlossen.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt. Gleichzeitig wird dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für die Jahresrechnung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1980 gern. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.
III. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 19.4. 1982 bis 27.4.1982 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 22, öffentlich aus.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

