Montabaur 13 / 14/82
3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.
Niederelbert/Montabaur, 5. April 1982 Ortsgemeinde Niederelbert Hübinger, Ortsbürgermeister
Verbandsgemeinde Montabaur Mangels, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Die gern. §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung der GemO und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Niederelbert am Donnerstag, 22. April 1982,.
19.30 Uhr im Saal der Gaststätte „Keul" statt.
TAGESORDNUNG:
1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich
2. Bericht des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde
3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger
Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.
Niederelbert/Montabaur, 5. April 1982
OBERELBERT:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert findet am Montag, dem 19. April 1982,um 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.
TAGESORDNUNG:
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982
2. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Weikert - Am Tor" als Satzung gern. §
10 BBauG
-Aufhebung der Festsetzung bezüglich der Errichtung von Garagen- HINWEIS:
Eine Beratung über Tagesordnungspunkt 2 erfolgte bereits in der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates am 26.2.1982. Eine Beschlußfassung war jedoch wegen Beschlußunfähigkeit des Rates nicht möglich. Die Zahl der anwesenden und mitwirkungsberechtigten Ratsmitglieder ist in der Sitzung am 19.4.1982 für die Beschlußfähigkeit zu TOP 2 ohne Bedeutung. (§ 39 Abs. 1 Satz 2 GemO).
3. Verschiedenes
5431 Oberelbert, 6.4.1982 Weyand, Ortsbürgermeister
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Oberelbert
Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Oberelbert Hebung von Beitragsvorschüssen
Nach § 19 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 14.7. 1953 -BGBl. I S. 591- sind die Beiträge zu den Kosten der Flurbereinigung/Zusammenlegung solange der endgültige Beitragsmaßstab - der Wert der neuen Grundstücke - noch nicht feststeht, zunächst als Vorschüsse nach einem vorläufigen Beitragsmaßstab zu heben.
Durch Verfügung vom 24.10.78 hat das Kulturamt Westerburg als Flurbereinigungsbehörde die von den Verfahrensteilnehmern in das Verfahren eingebrachte Fläche als vorläufigen Beitragsmaßstab bestimmt.
Demgemäß hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in seiner Sitzung vom 9.2.1982 für das Rechnungsjahr 1982 eine Hebung von
DM 100,-/ha
in Worten: Einhundert pro ha beschlossen, welche in 2 Raten fällig ist und zwar mit:
1 .!
DM 50,- am 3,5.1982 DM 50,- am 1.9.1982
Die auf die einzelnen Teilnehmer entfallenden Beitragsvorschüsse sind in einer Beitragsliste festgesetzt, welche beim Kassenverwalter der Teilnehmergemeinschaft zur Einsichtnahme für die Teilnehmer offenliegt. Forderungszettel, aus denen die zahlungs pflichtigen Teilnehmer die von ihnen zu leistenden Vorschüsse und den zugrunde gelegten vorläufigen Beitragsmaßstab Fläche) ersehen können, werden durch den Kassenverwalter der Teilnehmergemeinschaft in Kürze zugestellt. Bei Miteigentümern zur gesamten Hand, z.B. Erbengemeinschaften, wird nur einer der Miteigentümer zur Zahlung aufgefordert, es ist dann seine Sache, Erstattung von den anderen Miteigentümern zu verlangen.
Miteigentümer nach Bruchteilen erhalten hingegen sämtlich Forderungszettel nach Maßgabe ihrer Bruchteile.
Von Reklamationen wegen geringfügigen Flächenabweichungen bitte ich abzusehen, da die Vorschüsse nach Vorliegen des endgültigen Beitragsmaßstabes durch eine besondere Ausgleichshebung verrechnet werden.
Zahlungen sind an den Kassenverwalter der Flurbereinigungs-,/ Zusammenlegungskasse, Frau Therese Michels in 5431 Oberelbert grundsätzlich nur gegen Quittung zu leisten.
Überweisungen und Einzahlungen können außerdem auf das Konto der Teilnehmergemeinschaft Nr. 504365 bei der Kreissparkasse Westerwald in Montabaur erfolgen. Hierbei ist die aus dem Forderungszettel ersichtliche Ordnungsnummer (Ordn.Nr.) anzugeben.
Die angeforderten Beiträge können soweit möglich abverdient werden. Darüber hinausgehende Abverdienerleistungen sind nicht statthaft.
Bei Leistungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 6% sowie Mahngebühren erhoben.
Die Teilnehmer werden hiermit aufgefordert, ihrer Leistungspflicht pünktlich nachzukommen, da die Gewährung der Beihilfen aus öffentlichen Mitteln von der Aufbringung der erforderlichen Eigenleistung abhängig ist. Bei Leistungsverzug werden die Beiträge auf Kosten der Säumigen nach § 136 FJurbG im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen, wobei auch in den Grundbesitz selbst vollstreckt werden kann, da die Beitragspflicht als öffentliche Last auf den im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücken ruht.
Die Säumigen aus den vorangegangenen Hebungen werden hiermit öffentlich gemahnt und aufgefordert, die Beitragsrückstände spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen an die Flurbereinigungskasse zu zahlen.
Der Vorsitzende des Vorstandes
Jung
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Freizeit der AGJ Elbertgemeinden in Südtirol
Die Arbeitsgemeinschaft Jugend Elbertgemeinden führt in der Zeit vom 23.7. bis 8.8.1982 für Jugendliche ab 16 Jahren eine Freizeit auf der Gurndinalm bei Aldein in Südtirol durch. Die Gurndinalm, ein Selbstverpflegerhaus inmitten einer reizvollen Bergwelt, ist ein beliebtes Reiseziel für Jugendgruppen. Nähere Auskünfte und Anmeldungen bei:
Burkhard Fluck, Lenzgarten, 5431 Oberelbert, Tel. 02608/ 570 oder Dieter Höber, Hauptstr. 82, 5431 Niederelbert,
Tel. 02602/17750.
NIEDERELBERT:
Sportverein Blau-Weiß
VORANZEIGE:
Samstag/Sonntag, 24725. April 1982 offizielle Einweihung
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